BMUKK-618/0132-III/8/2009
Im Bereich des Stadtschulrates für Wien gelangt
jeweils die Planstelle einer Direktorin/eines Direktors der Verwendungsgruppe L1 bzw. Entlohnungsgruppe l1 mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Leitung solcher Schulen vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung.
Für die Besetzung kommen nur unbescholtene Bewerberinnen/Bewerber in Betracht, die die allgemeinen Anstellungserfordernisse und die besonderen Erfordernisse der Ziffer 23.1 Absatz 1 und 7 der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333, in der derzeit geltenden Fassung, erfüllen und eine mindestens sechsjährige erfolgreiche Lehrpraxis an höheren Schulen nachweisen können.
Die Gesuche sind bis längstens 30. Oktober 2009 (von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerbern/Bewerberinnen im Dienstweg) an den Stadtschulrat für Wien zu richten (bei dem auch die erforderlichen Formulare/Unterlagen aufliegen). Eine Darlegung der Vorstellungen über die künftige Tätigkeit in der Funktion ist erwünscht, weitere Unterlagen können angeschlossen werden.
Die Bewerbung und sämtliche Unterlagen werden den schulischen Gremien übermittelt, wobei es der Bewerberin/dem Bewerber freisteht, einzelne der zusätzlich beigebrachten Unterlagen von der Weiterleitung auszuschließen.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil an Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen, und lädt daher Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.
Wien, 17. September 2009
Für die Bundesministerin:
MR Dr. Friedrich Fröhlich
Erschienen in der Wiener Zeitung am 30.09.2009
Geändert am 30.09.2009