BMUKK-618/0059-III/5b/2007
Im Bereiche des Stadtschulrates für Wien gelangt die Stelle einer Fachinspektorin/eines Fachinspektors der Verwendungsgruppe FI 1 für Musikerziehung und Instrumentalunterricht an allen weiterführenden Schulen (ausgenommen Volksschulen) mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungs-bereich und den entsprechenden Bezügen zur Besetzung.
Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewerberinnen/Bewerber, welche die für die Ziffer 28.4. lit. a und b der Anlage 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, in der derzeit geltenden Fassung, vorgesehenen Ernennungserfordernisse erfüllen. Die Fähigkeit zur Übernahme von Führungsaufgaben, Erfahrungen im Projektmanagement, die Fähigkeit zur Kooperation mit der Wirtschaft ist erwünscht.
Auf die Bestimmungen des § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993 in der derzeit geltenden Fassung wird verwiesen.
Die Besetzung erfolgt im Wege der Betrauung mit der Funktion.
Die Gesuche sind innerhalb eines Monats nach dem Tag der Ausschreibung unter den üblichen
Bedingungen beim Stadtschulrat für Wien, von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerberinnen/Bewerbern im Dienstwege,
einzubringen, wobei eine Darlegung der Vorstellungen der Bewerberin/des Bewerbers über die künftige Tätigkeit in dieser
Funktion erwünscht ist. Überdies können weitere Unterlagen angeschlossen werden.
Nähere Informationen
zum Aufgabengebiet und Anforderungsprofil dieser Funktion sind auch im Verordnungsblatt des Stadtschulrates für Wien zu
finden.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.
Wien, 22. November 2007
Für die Bundesministerin:
i.V. Mag. Maria Gruber-Redl
Erschienen in der Wiener Zeitung am 29.11.2007
Geändert am 29.11.2007