BMUKK-618/0039-III/5b/2007
Im Bereiche des Landesschulrates für Steiermark gelangt an der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe8670 Krieglach, Alter Sommer 4, die Stelle eines Fachvorstandes/einer Fachvorständin der Verwendungsgruppe L2a2 für den ernährungswirtschaftlichen und haushaltsökonomischen Fachunterricht mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung.
Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewerber/Bewerberinnen in Betracht, welche die einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1, Ziffer 24.1. des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333/1979, erfüllen, sowie eine mindestens sechsjährige erfolgreiche Lehrpraxis an Schulen nachweisen können.
Die Fähigkeit zur Übernahme von Führungsaufgaben, Erfahrungen im Projektmanagement, die Fähigkeit zur Kooperation mit der Wirtschaft und eine mindestens dreijährige Verwendung an Lehranstalten für Tourismus, Sozialberufe und wirtschaftliche Berufe sind erwünscht.
Die Gesuche sind innerhalb eines Monats nach dem Tag der Ausschreibung unter den üblichen
Bedingungen beim Landesschulrat für Steiermark, von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerbern/Bewerberinnen im
Dienstwege, einzubringen, wobei eine Darlegung der Vorstellungen des Bewerbers/der Bewerberin über die künftige
Tätigkeit in dieser Funktion erwünscht ist. Überdies können weitere Unterlagen angeschlossen werden.
Die Bewerbung und sämtliche Unterlagen werden den schulischen Gremien übermittelt, wobei es dem
Bewerber/der Bewerberin freigestellt ist, einzelne der zusätzlich beigebrachten Unterlagen von der Weiterleitung
auszuschließen.
Auf die Bestimmung des § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993 in der derzeit geltenden Fassung wird verwiesen.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in
Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.
Wien, 8. Oktober 2007
Für die Bundesministerin:
Mag. Christian Rubin ´
Erschienen in der Wiener Zeitung am 17.10.2007
Geändert am 17.10.2007