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BMUKK-618/0137-III/5b/2010

Landesschulrat für Steiermark: Ausschreibung der Planstelle einer Fachinspektorin/eines Fachinspektors für Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Bildnerisches Gestalten und für Unterrichtsgegenstände mit ähnlichen Lehrplaninhalten an AHS, BMHS sowie BAKIP im Amtsbereich des Landesschulrates für Steiermark 8011 Graz, Körblergasse 23

Im Bereich des Landesschulrates für Steiermark gelangt die Stelle einer Fachinspektorin/eines Fachinspektors der Verwendungsgruppe FI 1 im Ausmaß von 10 Werteinheiten (20 Verwaltungsstunden) für die Bereiche Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Bildnerisches Gestalten und für Unterrichtsgegenstände mit ähnlichen Lehrplaninhalten an allgemein bildenden höheren und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich und den entsprechenden Bezügen zur Besetzung.

Die Tätigkeitsbeschreibung für diese Funktion ist auf der Homepage des BMUKK unter http://www.bmukk.gv.at/schulen/lehr/ausschr/profilfi.xml zu finden.

Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewerberinnen/Bewerber in Betracht, die die gemäß Ziffer 28.4 lit. a und b der Anlage 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, in der derzeit geltenden Fassung, vorgesehenen Ernennungserfordernisse erfüllen.

Für die Funktion ist die Erfüllung nachstehender Anforderungen zweckmäßig:

  • Fachpädagogische Erfahrung im und Kenntnisse vom jeweiligen Aufsichtsbereich
  • Leitungskompetenz, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen und ein hohes Maß an Sozialkompetenz
  • Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement, ITGrundkompetenzen
  • Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst/Kultur, Sport); internationale Erfahrungen
  • Aus- und Weiterbildung im Schulmanagement
  • Kommunikationskompetenz und Verhandlungsgeschick

Die Besetzung erfolgt im Wege der Betrauung mit der Funktion. Die Gesuche sind innerhalb eines Monats nach dem Tag der Ausschreibung unter den üblichen Bedingungen beim Landesschulrat für Steiermark, von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerberinnen/Bewerbern im Dienstwege, einzubringen, wobei eine Darlegung der Vorstellungen der Bewerberin/des Bewerbers über die künftige Tätigkeit in dieser Funktion erwünscht ist. Überdies können weitere Unterlagen angeschlossen werden. Nähere Informationen zum Aufgabengebiet und Anforderungsprofil dieser Funktion sind auch im Verordnungsblatt des Landesschulrates für Steiermark zu finden. Der Monatsbezug/das Monatsentgelt als Lehrkraft erhöht sich um eine dem Verwendungsausmaß in der ausgeschriebenen Funktion entsprechende, aliquote Dienstzulage, maximal bis zum Betrag von Euro 4.537,8.

Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, unter den weiteren Bedingungen des § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes 1993, in der derzeit geltenden Fassung, vorrangig zu bestellen.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen, und lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.

Wien, 10. November 2011

Für die Bundesministerin: Mag. Christian Rubin

Erschienen in der Wiener Zeitung am: 17. November 2011

Geändert am 17.11.2011

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