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BMUKK-618/0165-III/5b/2011

Landesschulrat für Niederösterreich: Ausschreibung der Planstelle einer Fachinspektorin/eines Fachinspektors für Musikerziehung und Instrumentalunterricht im Amtsbereich des Landesschulrates für Niederösterreich 3109 St. Pölten, Rennbahnstraße 29

Im Bereich des Landesschulrates für Niederösterreich gelangt die Stelle einer Fachinspektorin/eines Fachinspektors der Verwendungsgruppe FI 1 für Musikerziehung und Instrumentalunterricht an mittleren und höheren Schulen, an Musikschulen mit Öffentlichkeitsrecht sowie beratende Funktion für den Musikunterricht im Bereich des LSR für Niederösterreich mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich und den entsprechenden Bezügen zur Besetzung.

Die Tätigkeitsbeschreibung für diese Funktion ist auf der Homepage des BMUKK unter http://www.bmukk.gv.at/schulen/lehr/ausschr/profilfi.xml zu finden.

Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewerberinnen/Bewerber in Betracht, die die gemäß Ziffer 28.4 lit. a und b der Anlage 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, in der derzeit geltenden Fassung, vorgesehenen Ernennungserfordernisse erfüllen.

Für die Funktion ist die Erfüllung nachstehender Anforderungen zweckmäßig:

  • Fachpädagogische Erfahrung im und Kenntnisse vom jeweiligen Aufsichtsbereich
  • Leitungskompetenz, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen und ein hohes Maß an Sozialkompetenz
  • Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement, IT-Grundkompetenzen
  • Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst/Kultur, Sport); internationale Erfahrungen
  • Aus- und Weiterbildung im Schulmanagement
  • Kommunikationskompetenz und Verhandlungsgeschick

Die Besetzung erfolgt im Wege der Betrauung mit der Funktion.

Die Gesuche sind innerhalb eines Monats nach dem Tag der Ausschreibung unter den üblichen Bedingungen beim Landesschulrat für Niederösterreich, von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerberinnen/Bewerbern im Dienstwege, einzubringen, wobei eine Darlegung der Vorstellungen der Bewerberin/des Bewerbers über die künftige Tätigkeit in dieser Funktion erwünscht ist. Überdies können weitere Unterlagen angeschlossen werden. Der Monatsbezug/das Monatsentgelt als Lehrkraft erhöht sich um eine dem Verwendungsausmaß in der ausgeschriebenen Funktion entsprechende, aliquote Dienstzulage, maximal bis zum Betrag von Euro 4.537,8.

Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, unter den weiteren Bedingungen des § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes 1993, in der derzeit geltenden Fassung, vorrangig zu bestellen.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen, und lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.

Wien, 12. Dezember 2011

Für die Bundesministerin: Mag. Christian Rubin

Erschienen in der Wiener Zeitung am 29. Dezember 2011.

Geändert am 29.12.2011

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