BMUKK-618/0167-III/5b/2009

Ausschreibung der Planstelle einer Fachinspektorin/eines Fachinspektors für Musikerziehung und Instrumentalunterricht im Bereich der Landesschulräte für Tirol und Vorarlberg

Im Bereich des Landesschulrates für Tirol und des Landesschulrates für Vorarlberg gelangt die Stelle einer Fachinspektorin/eines Fachinspektors der Verwendungsgruppe FI 1

für Musikerziehung und Instrumentalunterricht insbesondere an allgemein bildenden höheren Schulen, Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe und Bildungsanstalten für Kindergarten- und Sozialpädagogik,

mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich und den entsprechenden Bezügen zur Besetzung.

Der Verantwortungsbereich der Position ist auf der Homepage des BMUKK unter www.bmukk.gv.at/stellenausschreibungen zu finden.

Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewerberinnen/Bewerber in Betracht, die die gesetzlichen Ernennungserfordernisse gemäß Ziffer 28.4 lit. a und b der Anlage 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, in der derzeit geltenden Fassung, erfüllen.

Für die Funktion ist weiters die Erfüllung nachstehender Anforderungen zweckmäßig:

  • Fachpädagogische Erfahrung im und Kenntnisse vom jeweiligen Aufsichtsbereich
  • Leitungskompetenz, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen und ein hohes Maß an Sozialkompetenz
  • Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement, IT-Grundkompetenzen
  • Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst/Kultur, Sport); internationale Erfahrungen
  • Aus- und Weiterbildung im Schulmanagement
  • Kommunikationskompetenz und Verhandlungsgeschick

Die Besetzung erfolgt im Wege der Betrauung mit der Funktion.

Die Gesuche sind innerhalb eines Monats nach dem Tag der Ausschreibung unter den üblichen Bedingungen beim Landesschulrat für Tirol, von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerberinnen/Bewerbern im Dienstwege, einzubringen, wobei eine Darlegung der Vorstellungen der Bewerberin/des Bewerbers über die künftige Tätigkeit in dieser Funktion erwünscht ist. Überdies können weitere Unterlagen angeschlossen werden.

Nähere Informationen zum Aufgabengebiet und Anforderungsprofil dieser Funktion sind auch im Verordnungsblatt des Landesschulrates für Tirol zu finden.

Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, unter den weiteren Bedingungen des § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes 1993, in der derzeit geltenden Fassung, vorrangig zu bestellen.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen, und lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.

Wien, am 7. Dezember 2010

Für die Bundesministerin:
Mag. Christian Rubin

Erschienen in der Wiener Zeitung am 17. Dezember 2010

Geändert am 17.12.2010

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