BMUKK-618/0127-III/5/2007
Im Bereich des Landesschulrates für Kärnten gelangt die Stelle einer Landesschulinspektorin/ eines Landesschulinspektors der Verwendungsgruppe SI 1 für Handelsakademien und Handelsschulen mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungs-bereich und den entsprechenden Bezügen zur Besetzung.
Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewerberinnen/Bewerber, welche die in der Ziffer 28.1. lit. a und b der Anlage 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, in der derzeit geltenden Fassung, vorgesehenen Ernennungserfordernisse erfüllen. Die Fähigkeit zur Übernahme von Führungsaufgaben, Erfahrungen im Projekt- und Qualitätsmanagement, die Fähigkeit zur Kooperation mit der Wirtschaft und eine mindestens sechsjährige Verwendung an Handelsakademien und Handelsschulen sind erwünscht.
Auf die Bestimmungen des § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993, in der derzeit geltenden Fassung, wird verwiesen.
Die Gesuche sind innerhalb eines Monates nach dem Tag der Ausschreibung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung unter den üblichen Bedingungen beim Landesschulrat für Kärnten, von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerberinnen/Bewerbern im Dienstwege, einzubringen, wobei eine Darlegung der Vorstellungen der Bewerberin/des Bewerbers über die künftige Tätigkeit in dieser Funktion erwünscht ist. Überdies können weitere Unterlagen angeschlossen werden.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.
Wien, 31. Jänner 2008
Für die Bundesministerin:
Mag. Christian Rubin
Erschienen in der Wiener Zeitung am 13.02.2008
Geändert am 13.02.2008