BMUKK-618/40-III/1a/2009

LSR für Niederösterreich: Ausschreibung der Planstelle eines/r Landesschulinspektors/in für allgemein bildende Pflichtschulen

Im Bereich des Landesschulrates für Niederösterreich gelangt die Planstelle einer Landesschulinspektorin bzw. eines Landesschulinspektors der Verwendungsgruppe SI 1 für allgemein bildende Pflichtschulen zur Neubesetzung.

Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur unbescholtene Bewerberinnen und Bewerber mit österreichischer Staatsbürgerschaft in Betracht, welche den in den Ziffern 28.1 lit. b sowie 28.2 der Anlage 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 vorgesehenen Ernennungserfordernissen entsprechen und über eine Lehrbefähigung für eine allgemein bildende Pflichtschule und eine mehrjährige Unterrichtstätigkeit an einer allgemein bildenden Pflichtschule verfügen.

Neben den nachstehenden besonderen Kenntnissen und Qualifikationen, nämlich

  1. Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz
  2. Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement, IKT-Grundkompetenzen
  3. Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport); internationale Erfahrungen
  4. Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management
  5. Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung

sind administrative Erfahrungen sowie die weitgehende Erfüllung des operationalisierten Anforderungsprofils im Rahmen der Richtlinien des Landesschulrates für Niederösterreich über das Verfahren bei der Besetzung für eine schulische Leitungsfunktion (4.1 Landesschulinspektor/Landesschulinspektorin) im bundeskompetenzlichen Bereich, erwünscht.
Eine Darlegung der Vorstellungen über die künftige Tätigkeit in der Funktion ist erwünscht, weitere Unterlagen können angeschlossen werden.

Die Bewerbungen sind unter Anschluss eines Lebenslaufes unter den üblichen Bedingungen beim Landesschulrat für Niederösterreich im Dienstweg bis spätestens 26. Juni 2009 einzubringen.

Auf die Bestimmungen der §§ 11b und 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes wird hingewiesen.

Wien, 15. Mai 2009
Für die Bundesministerin:
SektChef Mag. Stelzmüller

Erschienen in der Wiener Zeitung am 19.05.2009

Geändert am 19.05.2009

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