BMUKK-618/10-III/5b/2009

Ausschreibung der Planstelle einer Landesschulinspektorin/eines Landesschulinspektors für allgemein bildende höhere Schulen im Bereich des Landesschulrates für Kärnten

Im Bereich des Landesschulrates für Kärnten gelangt mit Wirksamkeit vom 1. April 2009 die Stelle einer Landesschulinspektorin/eines Landesschulinspektors (Verwendungsgruppe SI 1) für allgemein bildende höhere Schulen mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich und mit den entsprechenden Bezügen zur Besetzung.

Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewerberinnen/Bewerber in Betracht, die die Erfordernisse gemäß Ziffer 28.1 lit. a und b der Anlage 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, in der derzeit geltenden Fassung, erfüllen. Die Fähigkeit zur Übernahme von Führungsaufgaben, Erfahrungen im Projekt- und Qualitätsmanagement, die Fähigkeit zur Kooperation mit der Wirtschaft und eine mindestens sechsjährige Verwendung an allgemein bildenden höheren Schulen sind erwünscht.
Die Gesuche sind innerhalb eines Monates nach dem Tag der Ausschreibung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung unter den üblichen Bedingungen beim Landesschulrat für Kärnten, von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerberinnen/Bewerbern im Dienstwege, einzubringen, wobei eine Darlegung der Vorstellungen der Bewerberin/des Bewerbers über die künftige Tätigkeit in dieser Funktion erwünscht ist. Überdies können weitere Unterlagen angeschlossen werden.

Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, unter den weiteren Bedingungen des § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993, in der derzeit geltenden Fassung, vorrangig zu bestellen.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.

Wien, 13. Februar 2009
Für die Bundesministerin:
AL Mag. Christian Rubin

Erschienen in der Wiener Zeitung am 24.02.2009.

Geändert am 24.02.2009

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