BMUKK-618/165-III/5b/2009

Ausschreibung der Planstelle einer Landesschulinspektorin/ eines Landesschulinspektors für technische und gewerbliche Lehranstalten im Bereich des Landesschulrates für Oberösterreich

Im Bereich des Landesschulrates für Oberösterreich gelangt die Stelle einer Landesschulinspektorin/eines Landesschulinspektors der Verwendungsgruppe SI 1 für technische und gewerbliche Lehranstalten mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungs-
bereich und mit den entsprechenden Bezügen zur Besetzung.

Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewerberinnen/Bewerber in Betracht, die die Erfordernisse gemäß Ziffer 28.1 lit. a und b der Anlage 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, in der derzeit geltenden Fassung, erfüllen.

Für die Ausübung dieser Funktion sind insbesondere nachstehende Kenntnisse und Qualifikationen zweckmäßig:

  1. Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz
  2. Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement, IKT-Grundkompetenzen
  3. Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport); internationale Erfahrungen
  4. Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management
  5. Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung
  6. eine mindestens sechsjährige Verwendung an technisch-gewerblichen Lehranstalten

Die Gesuche sind innerhalb eines Monates nach dem Tag der Ausschreibung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung unter den üblichen Bedingungen beim Landesschulrat für Oberösterreich, von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerberinnen/Bewerbern im Dienstwege, einzubringen, wobei eine Darlegung der Vorstellungen der Bewerberin/des Bewerbers über die künftige Tätigkeit in dieser Funktion erwünscht ist. Überdies können weitere Unterlagen angeschlossen werden.

Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, unter den weiteren Bedingungen des § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993, in der derzeit geltenden Fassung, vorrangig zu bestellen.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.

Wien, 30. November 2009
Für die Bundesministerin:
Mag. Christian Rubin

Erschienen in der Wiener Zeitung am 15.12.2009

Geändert am 16.12.2009

 top