BMUKK-6180073-III/5b/2010

Ausschreibung der Planstelle einer Landesschulinspektorin/ eines Landesschulinspektors für allgemein bildende höhere Schulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Vorarlberg 6901 Bregenz, Bahnhofstraße 12

Im Bereich des Landesschulrates für Vorarlberg gelangt voraussichtlich mit Wirksamkeit vom 1. Dezember 2010 die Stelle einer Landesschulinspektorin/eines Landesschulinspektors der Verwendungsgruppe SI 1 für allgemein bildende höhere Schulen mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich und mit den entsprechenden Bezügen zur Besetzung.

Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewerberinnen/Bewerber in Betracht, die die Erfordernisse gemäß Ziffer 28.1 lit. a und b der Anlage 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, in der derzeit geltenden Fassung, erfüllen.

Für die Ausübung dieser Funktion sind insbesondere nachstehende Kenntnisse und Qualifikationen zweckmäßig:

  1. Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz
  2. Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement, IKT-Grundkompetenzen
  3. Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport); internationale Erfahrungen
  4. Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management
  5. Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung
  6. eine mindestens sechsjährige Verwendung an allgemein bildenden höheren Schulen

Die Gesuche sind innerhalb eines Monates nach dem Tag der Ausschreibung im Amtsblatt der Wiener Zeitung unter den üblichen Bedingungen beim Landesschulrat für Vorarlberg, von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerberinnen/Bewerbern im Dienstwege, einzubringen, wobei eine Darlegung der Vorstellungen der Bewerberin/des Bewerbers über die künftige Tätigkeit in dieser Funktion erwünscht ist. Überdies können weitere Unterlagen angeschlossen werden.

Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, unter den weiteren Bedingungen des § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993, in der derzeit geltenden Fassung, vorrangig zu bestellen.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.

Wien, 6. September 2010
Für die Bundesministerin:
Mag. Christian Rubin

Erschienen in der Wiener Zeitung am 21.09.2010

Geändert am 21.09.2010

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