BMUKK-618/0005-III/1a/2012

Ausschreibung der Planstelle einer/s Landesschulinspektorin/s für allgemein bildende Pflichtschulen im Bereich des Landesschulrates für Tirol

Im Bereich des Landesschulrates für Tirol gelangt die Planstelle einer/s Landesschulinspektorin/ s der Verwendungsgruppe SI 1 für allgemein bildende Pflichtschulen mit Wirksamkeit ab 1. Oktober 2012 zur Neubesetzung.

Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewerber/innen in Betracht, die die in den Ziffern 28.1 lit. b sowie 28.2. der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333/1979, vorgesehenen Ernennungserfordernisse erfüllen, nämlich über eine Lehramtsprüfung für allgemein bildende Pflichtschulen und eine mehrjährige einschlägige Unterrichtstätigkeit mit hervorragenden pädagogischen Leistungen verfügen.

Nachstehende besondere Kenntnisse und Qualifikationen sind ferner erwünscht:

  1. Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz
  2. Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement, IKT-Grundkompetenzen
  3. Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport); internationale Erfahrungen
  4. Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management
  5. Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung

Eine Darlegung der Vorstellungen über die künftige Tätigkeit in der Funktion ist erwünscht, weitere Unterlagen können angeschlossen werden. Die Bewerbung ist schriftlich unter den üblichen Bedingungen bis spätestens 29. Februar 2012 beim Landesschulrat für Tirol einzubringen.

Das monatliche Gehalt einer Landesschulinspektorin bzw. eines Landesschulinspektors beträgt gemäß den §§ 65 Abs. 1 und 66 Abs. 1 Gehaltsgesetz 1956, BGBl. Nr. 54 in der Fassung BGBl. I Nr. 140/2011 mindestens EUR 5.823,40, bei Vorliegen von mindestens fünf Jahren als Leiterin bzw. Leiter einer Schule EUR 6.367,90, jeweils zuzüglich einer nicht ruhegenussfähigen monatlichen Vergütung in der Höhe von 3,5% des Gehaltes.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher Frauen nachdrücklich ein, sich um die ausgeschriebene Planstelle zu bewerben. Gemäß den Bestimmungen der §§ 11b und 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden Frauen bei gleicher Eignung gegenüber männlichen Bewerbern bevorzugt.

Wien, 12. Jänner 2012

Für die Bundesministerin: SC Mag. Wolfgang Stelzmüller

Erschienen in der Wiener Zeitung am 21.1.2012.

Geändert am 23.01.2012

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