BMUKK-618/160-III/1a/2011

Ausschreibung der Planstelle einer/s Bezirksschulinspektorin/s für Integrations- und Migrationsbetreuung sowie Mitbetreuung des Schulbezirkes Gmünd

Im Bereich des Landesschulrates für Niederösterreich gelangt die Planstelle einer/s Bezirksschulinspektorin/s der Verwendungsgruppe SI 2 für die Integrations- und Migrationsbetreuung zur Neubesetzung. Im Rahmen der Bestellung wird auch eine Mitbetreuung des Schulbezirkes Gmünd in Aussicht genommen. Die Bestellung soll bis zum Wirksamwerden einer gesetzlichen Neustrukturierung der in den Bezirken eingerichteten Schulbehörden des Bundes im Wege einer Betrauung erfolgen.

Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewerber/innen in Betracht, die die in der Ziffer 29 lit. a der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 vorgesehenen Ernennungserfordernisse erfüllen und eine mehrjährige Tätigkeit an allgemein bildenden Pflichtschulen mit hervorragenden pädagogischen Leistungen nachweisen können.

Nachstehende besondere Kenntnisse und Qualifikationen sind ferner erwünscht:

  1. Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz
  2. Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement, IKT-Grundkompetenzen
  3. Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport); internationale Erfahrungen
  4. Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management
  5. Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung

Die Bewerber/innen werden ersucht, der Bewerbung einen ausgefüllten Erhebungsbogen – Formulare liegen an den Bezirksschulräten auf – anzuschließen und bis spätestens 23. Februar 2012 beim Landesschulrat für Niederösterreich einzubringen.

Das monatliche Gehalt einer Bezirksschulinspektorin bzw. eines Bezirksschulinspektors beträgt gemäß den §§ 65 Abs. 1 und 66 Abs. 1 Gehaltsgesetz 1956, BGBl. Nr. 54 in der Fassung BGBl. I Nr. 140/2011 mindestens EUR 4.879,8 bei Vorliegen von mindestens fünf Jahren als Leiterin bzw. Leiter einer Schule EUR 5.497,6, jeweils zuzüglich einer nicht ruhegenussfähigen monatlichen Vergütung in der Höhe von 3,5% des Gehaltes.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher Frauen nachdrücklich ein, sich um die ausgeschriebene Planstelle zu bewerben. Gemäß den Bestimmungen der §§ 11b und 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden Frauen bei gleicher Eignung gegenüber männlichen Bewerbern bevorzugt.

Wien, 25. November 2011

Für die Bundesministerin: SC Mag. Wolfgang Stelzmüller

Erschienen in der Wiener Zeitung am 14.1.2012.

Geändert am 16.01.2012

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