BMUKK-618/75-III/5b/2009

Ausschreibung der Planstelle einer Landesschulinspektorin/ eines Landesschulinspektors für Lehranstalten für Tourismus, wirtschaftliche Berufe und Sozialberufe, Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und Sozialpädagogik sowie für die Bundesanstalt für Leibeserziehung im Bereich des Landesschulrates für Tirol

Im Bereich des Landesschulrates für Tirol gelangt voraussichtlich mit Wirksamkeit vom 1. Dezember 2009 die Stelle einer Landesschulinspektorin/eines Landesschulinspektors der Verwendungsgruppe SI 1 für Lehranstalten für Tourismus, Mode, wirtschaftliche Berufe und Sozialberufe, Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und Sozialpädagogik sowie für die Bundesanstalt für Leibeserziehung mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich und mit den entsprechenden Bezügen zur Besetzung.

Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewerberinnen/Bewerber in Betracht, die die Erfordernisse gemäß Ziffer 28.1 lit. a und b der Anlage 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, in der derzeit geltenden Fassung, erfüllen.

Für diese Funktion sind insbesondere nachstehende Kenntnisse und Qualifikationen erforderlich:

  1. Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz
  2. Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement, IKT-Grundkompetenzen
  3. Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport); internationale Erfahrungen
  4. Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management
  5. Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung
  6. eine mindestens sechsjährige Verwendung an Lehranstalten für Tourismus, Mode, Sozial- und wirtschaftliche Berufe oder Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und Sozialpädagogik

Die Gesuche sind innerhalb eines Monates nach dem Tag der Ausschreibung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung unter den üblichen Bedingungen beim Landesschulrat für Tirol, von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerberinnen/Bewerbern im Dienstwege, einzubringen, wobei eine Darlegung der Vorstellungen der Bewerberin/des Bewerbers über die künftige Tätigkeit in dieser Funktion erwünscht ist. Überdies können weitere Unterlagen angeschlossen werden.

Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, unter den weiteren Bedingungen des § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993, in der derzeit geltenden Fassung, vorrangig zu bestellen.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.

Wien, 9. Juni 2009
Für die Bundesministerin:
Mag. Christian Rubin

Erschienen in der Wiener Zeitung am 12.6.2009.

Geändert am 15.06.2009

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