Die bundesweiten Fortbildungsveranstaltungen des berufsbildenden Bereichs werden jedes Frühjahr für das darauffolgende Schuljahr durch Abt. II/6 per Erlass (pdf, 40 KB) bekanntgegeben (siehe Download (xls, 153 KB)). Details zu den bundesweiten Fortbildungsseminaren sind weiters auf den Internetseiten der Pädagogischen Hochschulen zu finden.
Kontakt:
MR Mag. Dr. Peter Schüller
Leiter der Abt. II/6
T +43 1 53120-4271
peter.schueller@bmukk.gv.at
Sonja Schremmer
Leiterin des Referates II/6a
T +43 1 53120-4277
sonja.schremmer@bmukk.gv.at
Die Ausbildung der LehrerInnen an berufsbildenden Schulen ist, bedingt durch den differenzierten Fächerkanon, sehr unterschiedlich. Es gibt, stark vereinfacht, drei grundlegende Arten von LehrerInnen an berufsbildenden Schulen:
Diese LehrerInnen verfügen über eine universitärer Fachausbildung sowie eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis in der Wirtschaft.
Diese LehrerInnen verfügen über eine einschlägige Berufsausbildung sowie eine mindestens 6-jährige Berufspraxis in der Wirtschaft.
Diese LehrerInnen verfügen über ein Universitätsstudium mit Lehramtsprüfung. Vor Eintritt in den Schuldienst muss ein 1-jähriges Unterrichtspraktikum durchlaufen werden.
LehrerInnen an Berufsschulen und LehrerInnen für computerunterstützte Textverarbeitung, haushaltsökonomische und fachpraktische Unterrichtsgegenstände sowie für den Unterricht der fachtheoretischen Gegenstände an BMS erwerben ihre Lehramtsprüfung an der Pädagogischen Hochschule.
Dass alle Unterrichtenden an berufsbildenden Schulen - mit Ausnahme der LehrerInnen allgemeinbildender Unterrichtsgegenstände - vor Schuleintritt eine mehrjährige Berufspraxis in der Wirtschaft zu absolvieren haben, zeigt, dass der Praxisbezug ein zentrales Element des berufsbildenden Schulwesens ist.
Im Sinne der Professionalisierung ist es erforderlich, dass sich jeder Lehrer / jede Lehrerin laufend auf dem Stand des Fachwissens und seiner didaktischen Vermittlung hält. Dieser Tatsache kommt im Bereich des berufsbildenden Schulwesens wegen der ständig kürzer werdenden Halbwertzeit des Fachwissens ganz besondere Bedeutung zu.
LehrerInnen können über ihre formalen Qualifikationen, die ihnen die Lehramtsausbildung verleiht, zusätzliche Qualifikationen erwerben. Angebote der Weiterbildung werden zertifiziert und sind oftmals auch mit neuen Berechtigungen verbunden.
Aus der Differenziertheit des berufsbildenden Schulwesens ergibt sich, dass einer bundesweiten Koordination im Bereich der LFWB wesentliche Bedeutung zukommt. Darüber hinaus muss durch rasches Reagieren auf die Nachfrage eine hohe Flexibilität sichergestellt werden.
Pädagogische Hochschulen (PH) sind tertiäre Bildungseinrichtungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von LehrerInnen. In jedem Bundesland besteht eine Pädagogische Hochschule des Bundes, im Burgenland die Stiftung private Pädagogische Hochschule Burgenland.
Darüber hinaus gibt es eine eigene Hochschule für Agrar- und Umweltpolitik sowie private Pädagogische Hochschulen der Kirche.
Die PH unterstehen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur. Aufgrund der Hochschulautonomie sind die inneren Strukturen der einzelnen Hochschulen äußerst unterschiedlich, folglich auch die Zuordnung der Aufgaben zu den Instituten / Departements.
Was die Organisation der Fort- und Weiterbildungsaktivitäten betrifft, können sie – je nach Zielgruppe – entweder für die Lehrerschaft einer Schule (= schulinterne Fort- und Weiterbildung = SCHILF), einer Region, eines Bundeslandes oder mehrerer (oder aller) Bundesländer angeboten werden. Was die Inhalte anlangt, können sie zu einem oder mehreren bestimmten Unterrichtsgegenständen / (Fach)Bereichen einer oder mehrerer Schularten angeboten werden.
Schwerpunkte der LehrerInnenfort- und weiterbildung
Geändert am 11.08.2009