Begutachtungsfrist: 15. Jänner 2011
Die Verwendung von Landeslehrerinnen und Landeslehrern an Bundesschulen ist derzeit zwar im Rahmen einer Dienstzuteilung möglich, eine lediglich teilweise erfolgende Verwendung dieser Lehrkräfte (Mitverwendung) an Bundesschulen ist derzeit jedoch nur für Teilbereiche vorgesehen.
Ausweitung der Mitverwendung von Landeslehrerinnen und Landeslehrern an Bundesschulen.
Geändert am 17.12.2010