Entwurf: Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert wird

Begutachtungsfrist: 15. Jänner 2011

Problem

Die Verwendung von Landeslehrerinnen und Landeslehrern an Bundesschulen ist derzeit zwar im Rahmen einer Dienstzuteilung möglich, eine lediglich teilweise erfolgende Verwendung dieser Lehrkräfte (Mitverwendung) an Bundesschulen ist derzeit jedoch nur für Teilbereiche vorgesehen.

Ziel

Ausweitung der Mitverwendung von Landeslehrerinnen und Landeslehrern an Bundesschulen.

Geändert am 17.12.2010

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