Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Juni 1976 über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes geändert wird

BGBl. I Nr. 119/2008 v. 8.8.2008

Problem: Die derzeit geltenden Bestimmungen über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten an den Akademien im Sinne des Akademien-Studiengesetzes 1999 entsprechen nicht mehr den Vorgaben des Hochschulgesetzes 2005.

Ziel: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten an den öffentlichen Pädagogischen Hochschulen.

Geändert am 11.08.2008

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