„Die Pädagogischen Hochschulen haben eine zentrale Rolle in der Aus- und Weiterbildung der Lehrenden und
sollen durch die Weiterentwicklung ihrer Aufgabenbereiche und Strukturen und ein zeitgemäßes und leistungsorientiertes
Dienst- und Besoldungsrecht für Hochschullehrende unterstützt werden.“
Regierungsprogramm 2008-2013, Seite 199
Stand der Umsetzung - Hintergrundgespräch
Am 5. Oktober 2011 wurden im Rahmen einer Pressekonferenz von Bundesministerin Schmied drei Reformpakete für die Weiterentwicklung der Pädagogischen Hochschulen vorgestellt (Presseunterlage (pdf, 296 KB)).
In den drei Reformpaketen „Stärkung der Forschungskompetenz – Personalentwicklung“, „Neue Studienangebote“ und „Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung“ sind insgesamt 11 Einzelmaßnahmen vorgesehen. Unmittelbar nach Präsentation der Reformpakete starteten gemeinsam mit den Mitgliedern des Entwicklungsrates unter Einbindung von externen FachexpertInnen die Detailausarbeitungen.
Diese Ausschreibung richtet sich an das Stammpersonal der pädagogischen Hochschulen. Durch gezielte Förderung
soll die Anzahl der Lehrenden mit einem facheinschlägigen Doktorat bzw. einer facheinschlägigen Habilitation im
Stammpersonal der Pädagogischen Hochschulen deutlich erhöht werden.
Im Studienjahr 2013/14 wird das
BMUKK max. 45 Personen bei der Erreichung des Doktorats bzw. der Habilitation unterstützen. Es werden max. 25
Stipendien im Bereich Pflichtschule, insbesondere Sekundarstufe I; zusätzlich je max. 10 Stipendien für die Bereiche
Elementarpädagogik und Sekundarstufe mit besonderem Bezug auf berufliche Bildung vergeben.
Ausschreibung und Antragsformular
Geändert am 10.04.2013