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Österreichs Jugend lernt ihre Bundeshauptstadt kennen
„WIEN – AKTION“

AUSSCHREIBUNG Schuljahr 2010/ 2011

Zielsetzung

Die vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur organisierte Aktion „Österreichs Jugend lernt ihre Bundeshauptstadt kennen“ dient der staatsbürgerlichen Erziehung und politischen Bildung der österreichischen Jugend und soll den Teilnehmern (mit verhältnismäßig geringem finanziellen Aufwand) während eines einwöchigen Aufenthaltes die historisch-politische, kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung Wiens in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft erklären sowie die Zusammengehörigkeit von Bundeshauptstadt und Bundesländern verständlich machen.

1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Schulklassen entsprechend den Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes sowie Jugendgruppen (altersmäßige Zusammensetzung ca. 13 - 25 Jahre).

2. Anmeldung

Die Anmeldefrist ist jeweils mit 1. März bis 30. April für das darauf folgende Schuljahr festgesetzt.
Die (formlose) Anmeldung ist innerhalb dieses Zeitraumes auf direktem Weg an das BMUKK, Abt. IV/6, zu richten und muss enthalten:

  • Schulbezeichnung,
  • Schuladresse, Tel.Nr.
  • Schulkennzahl,
  • Voraussichtliche Anzahl der Schüler und Lehrer,
  • Mitteilung darüber, ob ein eigener Bus während der Wien – Woche zur Verfügung steht.

Bedingt durch die hohe Zahl der Anmeldungen und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ist es unumgänglich notwendig sämtliche für die Aktion zur Verfügung stehenden Wochen des Schuljahres gleichmäßig auszulasten. Für spezielle Terminwünsche bleibt daher kaum Spielraum.

Im Hinblick auf eine Terminzuteilung wäre es vorteilhaft die schulautonomen Tage und vielleicht ( falls bekannt ) noch ein oder zwei weitere Wochentermine anzugeben, die möglicherweise für andere Projekte oder Veranstaltungen vorgesehen sind und in denen eine „Wien – Aktion“ seitens der Schule nicht durchgeführt werden kann.

3. Programm

Das Programm ist auf die Zeit von Montagfrüh bis Freitagnachmittag (einschließlich) ausgelegt (Anreise Sonntag, Abreise Freitag nach Programmende), wobei in Wochen mit einem gesetzlichen Feiertag gewisse Einschränkungen möglich sind.
Ist Montag ein gesetzlicher Feiertag, erfolgt die Anreise an diesem Tag, und das Programm beginnt erst am Dienstag.
Das Programmangebot besteht grundsätzlich aus zehn Bildungseinheiten, die sich aus dem von der Gruppe selbst gewählten BASISPROGRAMM und ERWEITERUNGSPROGRAMM zusammensetzen. (Siehe Leitfaden zur „Wien – Aktion“)
Selbstorganisierte Führungen sollten unbedingt am Meldebogen vermerkt werden!
Die Berücksichtigung der Programmwünsche erfolgt nach Maßgabe der terminlichen Möglichkeiten.
Weiters ist für jede Gruppe obligat ein Theaterbesuch vorgesehen. Die Bestellung und Reservierung von Karten kann auch von der Gruppe selbst direkt bei den Theaterinstitutionen vorgenommen werden. In diesem Fall ist ein entsprechender Vermerk auf dem Meldebogen anzubringen.

4. Teilnahmegebühr und Leistungen

Die Teilnahmegebühr beträgt pro Person (Jugendliche und Begleitpersonen) € 155.- In einer Woche, in der Montag ein gesetzlicher Feiertag ist (Anreise), beträgt die Gebühr € 135.-
Sie setzt sich zusammen aus den Kosten für:

  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • alle im Programm enthaltenen Besichtigungen
  • eine Netzkarte der Wiener Verkehrsbetriebe
  • Theaterkarte. (Werden die Theaterkarten von der Schule selbst organisiert und bezahlt verringert sich der jeweilige Teilnehmerbetrag um € 20.-)

Es wird ersucht, die Gesamtteilnahmegebühr sofort nach Erhalt der Rechnung auf das Konto des BMUKK bei der:
Österreichischen Postsparkasse, Knt. Nr. 5030.518, BLZ: 60000 zu erlegen.
Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung eines Busfahrers sind direkt mit der Heimleitung zu vereinbaren und zu verrechnen.

5. Rücktritt (Stornokosten)

Die Anmeldung zur Aktion „Österreichs Jugend lernt ihre Bundeshauptstadt kennen“ wird mit der Übermittlung des ausgefüllten Meldebogens verbindlich. Bei Stornierung von Reisen durch die Schule müssen etwaige daraus resultierende Stornierungsgebühren (z.B. der Heime) von der Schule getragen werden.
Eine Rücknahme der vom BMUKK zugeteilten Theaterkarten ist nicht möglich. Diese müssen den Teilnehmern ebenfalls in Rechnung gestellt werden

6. Unterkunft

Die Zuteilung der Unterkünfte (Heime) erfolgt ausschließlich durch das BMUKK.
Einfache jugendgemäße Unterbringung auf Basis Jugendherberge / Jugendgästehaus.
Für Schüler: Mehrbettzimmer, Etagenduschen. Für die Begleitpersonen der Gruppe: (je nach Verfügbarkeit) Doppelzimmer, teilweise auch Einzelzimmer (je nach Auslastung des Heimes). Ein Anspruch auf bevorzugte Unterbringung in Einzelzimmern besteht nicht!

7. Verpflegung

Vorgesehen sind drei Mahlzeiten pro Tag. Erste Mahlzeit ist grundsätzlich das Frühstück am Montag, die letzte das Mittagessen, bzw. Abendessen (oder Lunchpaket) am Freitag ( je nach Abreisetermin )

8. An- und Abreise

Mit dem Eintreffen der Gruppen wird jeweils am Sonntag (Ausnahme: Montag, falls gesetzlicher Feiertag) zwischen 16.00 und 21.00 Uhr gerechnet. Die voraussichtliche Ankunftszeit sollte auf dem Meldebogen angeführt werden.
Die Abreise hat spätestens am Freitag nach dem Abendessen zu erfolgen.
(Eine zusätzliche Übernachtung von Freitag auf Samstag ist nur nach vorhergehender Absprache mit dem Heim möglich und muss von der Gruppe auch direkt mit dem Heim verrechnet werden.)
Für verkürzten Aufenthalt (spätere Anreise bzw. vorzeitige Abreise) kann keine Preisreduktion in Anspruch genommen werden.

9. Teilnahme mit Autobus

Bei Anreise mit eigenem Autobus ist bei der Erstanmeldung und auf dem Meldebogen anzugeben, ob dieser Bus für die Abwicklung des Wochenprogramms zur Verfügung steht. Ist dies der Fall, wird für jeden Schüler ein Betrag von € 7,95 (Preis der Netzkarte „Wien-Aktion“), für Reiseleiter und Begleitpersonen € 14.- rückvergütet.
Nehmen mehrere Klassen in derselben Woche an der Aktion teil, wird ersucht, im Voraus anzugeben, welche Klassen gemeinsam einen Bus benützen.

10. Teilnahme mit Benützung öffentlicher Verkehrsmittel

Jedem Teilnehmer wird mit Programmbeginn eine Netzkarte der Wiener Verkehrsbetriebe zur Verfügung gestellt (Gültigkeitsdauer für Schüler: Montag – Samstag; Begleitpersonen: Montag – Sonntag). Die Fahrtkosten am Anreisetag (z. B. vom Bahnhof zum Heim) gehen auf alle Fälle zu Lasten der Teilnehmer. Es wird aber darauf hingewiesen, dass Schüler bis zum vollendeten 19. Lebensjahr an Sonn- und Feiertagen die öffentlichen Verkehrsmittel in Wien kostenlos benützen können (Schülerausweis erforderlich).
Die Abholung der Gruppen vom Bahnhof ist nicht vorgesehen. Es wird eine Planskizze des zugewiesenen Heimes zugesandt.

11. Versicherung

Für teilnehmende Schüler und Schülerinnen, bzw. Lehrer und Lehrerinnen besteht von Gesetzes wegen Versicherungsschutz gegen Unfall.
Die Mitnahme der E–Card wird in jedem Fall empfohlen.

.Hinweise für Reiseleiter und Begleitpersonen

1. Der Schriftverkehr ist ausschließlich mit dem BMUKK, Abt.IV/6, Postfach 65, 1014 Wien, zu führen.

2. Die Teilnahmegebühr gilt für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen.
Lehrer und Lehrerinnen erhalten eine Vergütung gemäß den derzeit gültigen Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift.

3. Es wird ersucht, die mit den Unterlagen übermittelte(n) Teilnehmerliste(n) auszufüllen und dem/den Betreuer(n) bei der ersten Kontaktnahme zu übergeben.

4. Die Reiseleiter und Reiseleiterinnen sind dem BMUKK für den klaglosen Ablauf der Aktionswoche hinsichtlich Einhaltung des Programms und Disziplin der Teilnehmer verantwortlich, insbesondere wird auf die Beachtung der jeweiligen Heimordnungen verwiesen.
Bezüglich der Aufsichtspflicht der Lehrer und Lehrerinnen wird auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verwiesen (insbesondere auf das Rundschreiben BMUK vom 20. 8. 1997, Nr. 46).

5. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das BMUKK Abt IV/6 „Kulturprogramme für Schulen“
T +43 1 53120-2513, 2334, 2375, 2524 2512;
F +43 1 53120-2333
betina.berger@bmukk.gv.at

Geändert am 23.12.2009

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