Die vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur organisierte Aktion „Österreichs Jugend lernt ihre Bundeshauptstadt kennen“ („Wien-Aktion“) dient der staatsbürgerlichen Erziehung und politischen Bildung der österreichischen Jugend und soll während eines einwöchigen Aufenthaltes die historisch-politische, kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung Wiens in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft erklären sowie die Zusammengehörigkeit von Bundeshauptstadt und Bundesländern verständlich machen.
Teilnahmeberechtigt sind Schulklassen entsprechend den Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes sowie Jugendgruppen (altersmäßige Zusammensetzung ca. 13–25 Jahre). Die Anmeldefrist ist jeweils mit 1. März bis 30. April für das darauf folgende Schuljahr festgesetzt. Es wird ersucht, die Anmeldung innerhalb dieses Zeitraumes auf direktem Weg an das BMUKK, Abt. IV/6, zu richten, wobei für die Programmgestaltung auch mitgeteilt werden sollte, ob den Teilnehmern für die Abwicklung des Programms ein Bus zur Verfügung steht. Weiters wird ersucht, im Hinblick auf die Terminzuteilung die gewählten schulautonomen Tage bekannt zu geben. Bestimmte Terminwünsche sind aufgrund der hohen Zahl von Anmeldungen kaum zu erfüllen.
Das Programm ist auf die Zeit von Montagfrüh bis Freitagnachmittag (einschließlich) ausgelegt (Anreise Sonntag, Abreise Freitag nach Programmende), wobei in Wochen mit einem gesetzlichen Feiertag gewisse Einschränkungen möglich sind. Das Programmangebot besteht grundsätzlich aus zehn Bildungseinheiten, die sich aus dem von der Gruppe selbst gewählten BASISPROGRAMM und ERWEITERUNGSPROGRAMM zusammensetzen. Selbstorganisierte Führungen sollten dem BMUKK unbedingt bis spätestens 5 Wochen vor dem Teilnahmetermin bekannt gegeben werden. Die Berücksichtigung der Wünsche erfolgt nach Maßgabe der terminlichen Möglichkeiten. Weiters ist für jede Gruppe obligat ein Theater- oder Konzertbesuch vorgesehen. Qualifizierte Bedienstete des BMUKK sind für die Durchführung des Programms verantwortlich.
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Person (Jugendliche und Begleitpersonen) € 155,-. In einer Woche, in der Montag ein gesetzlicher Feiertag ist (Anreise), beträgt die Gebühr € 135.-. Sie setzt sich zusammen aus den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, allen im Programm enthaltenen Besichtigungen, einer Netzkarte der Wiener Verkehrsbetriebe und der Theater- oder Konzertkarte. Die Unterkunft erfolgt in Jugendherbergen. Ein Anspruch auf bevorzugte Unterbringung von Reiseleitern/Reiseleiterinnen und Begleitpersonen in Einzelzimmern besteht nicht. Für verkürzten Aufenthalt (spätere Anreise bzw. vorzeitige Abreise) kann keine Preisreduktion in Anspruch genommen werden. Für teilnehmende SchülerInnen und LehrerInnen besteht von Gesetzes wegen ein Unfallversicherungsschutz. Die Mitnahme der E-Card wird in jedem Fall empfohlen.
Hinweise für ReiseleiterInnen und Begleitpersonen
Es wird ersucht, den
Schriftverkehr ausschließlich mit dem
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und
Kultur
Abt.IV/6,
Postfach 65
1014 Wien
zu führen.
T +43 1 53120-2513 oder -2524
F +43 1 53120-2333,
Alexandra.Frey@bmukk.gv.at
Geändert am 26.08.2010