Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens erlassen wird und das Bundes-Schulaufsichtsgesetz sowie das Schulorganisationsgesetz geändert werden (BIFIE-Gesetz 2008)
Problem:
Um die Qualität des österreichischen Schulsystems wissenschaftlich
gestützt weiter verbessern zu können und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Absolventen und Absolventinnen auf
europäischem und globalem Niveau langfristig zu sichern, ist die Bildungspolitik herausgefordert, regelmäßig nationale
Bestandsaufnahmen, Analysen und Vergleiche durchzuführen sowie effektive und effiziente Reformen, Innovationen und
Entwicklungen umzusetzen. Betrachtet man diese wichtigen Erfordernisse und die Aktivität und Dynamik von dafür
konzipierten Projekten und Einrichtungen in anderen hochentwickelten Staaten, muss sich auch in Österreich eine Kultur
evidenzbasierter Bildungspolitik und systematischer Schulentwicklung rascher und stärker entfalten.
Dieser Bereich ist organisatorisch in Österreich verbesserungswürdig, der Umfang der Arbeiten ist zu gering, die Verantwortlichkeiten auf Behördenseite sind zersplittert, der wissenschaftliche Standard befindet sich teilweise nicht auf internationalem Niveau. Umfang und Qualität der bildungswissenschaftlichen Aktivitäten müssen deutlich gesteigert werden, vor allem in jenen (angewandten) Bereichen, die Auswirkungen auf Qualitätsverbesserungen, insbesondere auf die Qualität der Schüler- und Schülerinnenleistungen, versprechen (zB Qualitätsindikatoren, Bildungsstandards, Bildungsmonitoring und regelmäßige Bildungsberichterstattung).
Das gegenwärtige „BIFIE“ („Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des Bildungswesens“ / Bundes-Schulaufsichtsgesetz), das im Jahr 2006 aus dem vormaligen „Zentrum für Schulentwicklung“ / ZSE in Graz und Klagenfurt sowie einer Arbeitsgruppe zur Standardentwicklung in Salzburg hervorging, ist weder von der Größe, noch von der Zusammensetzung des Personals als notwendige wissenschaftliche Leitstelle und Kompetenzzentrum für diese herausfordernde Aufgabe geeignet, wobei die derzeitige Position als nachgeordnete Dienststelle, deren Verwaltungsbezogenheit und Einschränkung durch die Stellenplanbewirtschaftung auch nicht geeignet ist, kompetente Wissenschafter und Wissenschafterinnen künftig anzuziehen.
Ziel und Inhalt:
Wie in vielen anderen OECD-Staaten soll die erfolgreiche
Bewältigung obgenannter bildungspolitischer und bildungswissenschaftlicher Zukunftsaufgaben durch die Einrichtung eines
ausreichend großen, wissenschaftlich kompetenten, mit klaren Aufgaben- und Verantwortungsbereichen sowie mit eigener
Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Bundesinstituts gesichert werden, das für den gesamten Schulbereich zuständig ist
(inklusive der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrern und Lehrerinnen, von Kindergartenpädagogen und
Kindergartenpädagoginnen, von Horterziehern und Horterzieherinnen sowie der Schulverwaltung und Schulaufsicht).
Vortrag an den Ministerrat (pdf, 41 KB)
Gesetzesentwurf (pdf, 150 KB)
Vorblatt und Erläuterungen (pdf, 190 KB)
Textgegenüberstellung (pdf, 18 KB)
Begutachtungsentwurf (pdf, 224 KB)
Vorblatt und Erläuterungen (pdf, 241 KB)
Geändert am 07.11.2007