Entwurf: Bundesgesetz, mit dem das BIFIE-Gesetz 2008 geändert wird

Problem: Die Einführung der standardisierten, kompetenzorientierten Reifeprüfung findet in den Kernaufgaben des BIFIE bislang keine Berücksichtigung. Bei der Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern an Erhebungen des BIFIE ist insbesondere hinsichtlich der Wahrung der Grundsätze des Datenschutzes ein höchstmögliches Maß an Sorgfalt geboten. Die Höhe der Basiszuwendung ist für die Durchführung der dem BIFIE übertragenen Aufgaben, insbesondere für die neu hinzukommende Verpflichtung zur Implementierung der standardisierten, kompetenzorientierten Reifeprüfung und für die – gegenüber der ursprünglichen Planung – vermehrten Aufwendungen für die Umsetzung der Bildungsstandards für die 4. und 8. Schulstufe, nicht ausreichend.

Ziel: Verankerung der Entwicklung, Implementierung, Auswertung und begleitenden Evaluierung der standardisierten, kompetenzorientierten Reifeprüfung an allen höheren Schulen als Kernaufgabe des BIFIE. Verpflichtung des BIFIE, im Rahmen der Wahrnehmung sämtlicher Aufgaben die Grundsätze des Datenschutzes zu beachten. Anhebung der Basiszuwendung für die Jahre 2010 bis 2012.

Geändert am 24.09.2009

 top