BGBl. II Nr. 298/2011 v. 7.9.2011
Problem: Die Lehrpläne im Bereich der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten wurden in der Stammfassung mit BGBl. II Nr. 302/1997 kundgemacht und mehrfach novelliert. Auf Grund der technologischen Weiterentwicklung und Änderung der pädagogischen Grundlagen für die Darstellung und Begründung von Bildungsangeboten entsprechen die Lehrpläne nicht mehr den zeitgemäßen Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt.
Ziel: Beginnend mit gegenständlicher Verordnung soll daher in drei bis vier Jahresschritten die Novellierung aller Lehrpläne der fünfjährigen Höheren technischen und gewerblichen
Geändert am 07.09.2011