Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geändert wird
BGBl. I Nr. 118/2008 v. 8.8.2008
Problem:
- Der Zugang zur Berufsreifeprüfung ist zu sehr auf Absolventen schulischer Ausbildungen eingeschränkt.
- Die Ablegung der Teilprüfungen ist mit einer gleichzeitig erfolgenden Lehrausbildung schwer vereinbar.
Besondere Begünstigungen bestehen derzeit nur für Lehrlinge von vierjährigen Lehrberufen.
- Qualitative Verbesserungen insbesondere in den Bereichen „Deutsch“ und „Fachbereich“ sind möglich.
Gleichzeitig erschweren unterschiedliche Lehrgangsangebote die Beurteilung der Gleichwertigkeit der absolvierten
Prüfungen.
Ziel:
- Öffnung des Zugangs zur Berufsreifeprüfung auch für die nichtschulische (Berufs-)Ausbildung zum
Unteroffizier.
- Stärkere Bedachtnahme auf die besondere Situation von Lehrlingen.
- Qualitative Verbesserungen in den genannten Teilprüfungen. Schaffung der Möglichkeit, kompetenzbasierte
Curricula zu verordnen.
Geändert am 12.08.2008