Begutachtungsfrist: 6. März 2012
Problem:
Die derzeit geltende Verordnung über die abschließenden Prüfungen in den
berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (Prüfungsordnung BMHS), BGBl. Nr. 70/2000, zuletzt geändert durch die
Verordnung BGBl. II Nr. 58/2008, sowie die Verordnung über die abschließenden Prüfungen in der Bildungsanstalt für
Kindergartenpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, BGBl. II Nr. 58/2000, zuletzt geändert durch die
Verordnung BGBl. II Nr. 172/2009, enthalten Bestimmungen, die mit der durch BGBl. I Nr. 52/2010 erfolgten gesetzlichen
Verankerung der kompetenzorientierten und teilzentralen Reife- und Diplomprüfung sowie Diplomprüfung nicht im Einklang
stehen.
Ziel:
Die vorliegende Neuerlassung der Verordnung über die abschließenden Prüfungen
in den berufsbildenden höheren Schulen sowie in den höheren Anstalten der Lehrerbildung und der Erzieherbildung
(Prüfungsordnung BHS, BA) folgt der im Schulunterrichtsgesetz festgelegten Neufassung der Bestimmungen betreffend die
abschließenden Prüfungen. Die Reife- und Diplomprüfung sowie die Diplomprüfung sollen auf kompetenzorientierte
Aufgabenstellungen sowie standardisierte und teilzentrale Prüfungsformen umgestellt werden.
Geändert am 24.01.2012