BGBl. I. Nr. 29/2008 v. 9.1.2008
Ministerratsbeschluss v. 31. 10.
2007 (pdf, 36 KB)
Vorblatt, Erläuterungen (pdf, 81 KB)
Begutachtungsentwurf (pdf, 30 KB)
Vorblatt, Erläuterungen (pdf, 81 KB)
Textgegenüberstellung (pdf, 38 KB)
Problem:
Unterschiedliche Schulfreierklärungen im Rahmen der Schulautonomie (schulautonome Tage) können vor allem
berufstätigen Erziehungsberechtigten sowie Mehrkindfamilien Organisationsprobleme bereiten.
Ziel:
In Entsprechung des Wunsches der Schulpartner sowie der Landesschulräte und der Länder soll ein Teil der
autonomen Tage nach erfolgter länderübergreifender Koordination im jeweiligen Bundesland zentral schulfrei erklärt
werden, um so Langfristigkeit und Einheitlichkeit zu sichern. Analoges soll für die Pflichtschulen auf Grund
entsprechender landesgesetzlicher Regelungen gelten.
Inhalt:
An den Praxis(volks- und -haupt)schulen sowie an den mit 5-Tage-Woche
geführten Langformen der allgemein bildenden höheren Schulen sollen zwei der derzeit fünf schulautonomen Tage
landesweit zentral schulfrei erklärt werden. An reinen Oberstufenformen (ORG, berufsbildende mittlere und höhere
Schulen, Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und für Sozialpädagogik) sowie an allgemein bildenden höheren
Schulen mit 6-Tage-Woche soll weiterhin ausschließlich schulautonom über Schulfreierklärungen entschieden werden.
Die Pflichtschulen sollen nach Maßgabe landesgesetzlicher Vorschriften ebenfalls in den Vorzug der zentralen Schulfreierklärung kommen können.
Geändert am 10.01.2008