BGBl. II Nr. 6/2010 v. 7.1.2010
Problem:
Im Schuljahr 2012/2013 kollidiert der gesetzlich festgelegte
Semesterferientermin (11. bis 16. Februar 2013) für die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Salzburg, Tirol und
Vorarlberg mit der Faschingswoche. Auf Grund dieser Kollision wird im Bundesland Vorarlberg mit einer Überlastung der
Infrastruktur (Überfüllung der Verkehrswege, Parkplätze, Schipisten, usw.) gerechnet.
Ziel/Inhalt /Problemlösung:
Durch gegenständliches Verordnungsvorhaben sollen die
Semesterferien 2013 im Bundesland Vorarlberg aus fremdenverkehrspolitischen Erwägungen um eine Woche, auf den Zeitraum
4. bis 9. Februar 2013, vorverlegt werden.
Geändert am 07.01.2010