BGBl. II Nr. 238/2008 v. 3.7.2008
Problem:
Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur hat die für
Leistungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel auf die einzelnen Pädagogischen Hochschulen nach der Zahl der
im abgelaufenen Studienjahr erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Studierender aufzuteilen.
Ziel und Inhalt:
Studierende sollen zur Anerkennung von hervorragenden Leistungen
innerhalb der letzten zwei Semester des Studiums und zur Unterstützung ordentlicher Studien bei der Anfertigung
wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten Leistungsstipendien erhalten.
Daher wird den
Pädagogischen Hochschulen pro Studienjahr insgesamt ein Betrag von 2 % der im Bereich des Bundesministeriums für
Unterricht, Kunst und Kultur im letzten Kalenderjahr für die Studienförderung aufgewendeten Mittel für
Leistungsstipendien zur Verfügung gestellt.
Geändert am 04.07.2008