Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnung über die Lehrpläne für Berufsschulen geändert wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

BGBl. II Nr. 250/2009 v. 30.7.2009

Problem:
Für die vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit mit BGBl. II Nr. 401/2008 erlassene Verordnung über die Berufsausbildung im Lehrberuf Holztechnik (Holztechnik-Ausbildungsordnung) ist noch kein korrespondierender modularer Rahmenlehrplan verordnet worden.

Ziel:
Gegenständlicher Rahmenlehrplan soll die schulische Grundlage bilden, durch die die künftigen Fachkräfte im Bereich Holztechnik befähigt werden, Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit selbständig zu planen und durchzuführen.

Geändert am 30.07.2009

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