BGBl. II Nr. 250/2009 v. 30.7.2009
Problem:
Für die vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit mit BGBl. II Nr.
401/2008 erlassene Verordnung über die Berufsausbildung im Lehrberuf Holztechnik (Holztechnik-Ausbildungsordnung) ist
noch kein korrespondierender modularer Rahmenlehrplan verordnet worden.
Ziel:
Gegenständlicher Rahmenlehrplan soll die schulische Grundlage bilden, durch
die die künftigen Fachkräfte im Bereich Holztechnik befähigt werden, Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit
selbständig zu planen und durchzuführen.
Geändert am 30.07.2009