BGBl. II Nr. 290/2008 v. 12.8.2008
Problem:
Mit der derzeit in parlamentarischer Behandlung stehenden Novelle des
Schulorganisationsgesetzes soll in den Schulen der Sekundarstufe I der Unterrichtsgegenstand „Geschichte und Politische
Bildung“ in den Pflichtgegenstandskatalog eingefügt werden. Die entsprechenden Lehrplanadaptierungen sind hingegen noch
nicht erfolgt.
Ziel:
Einführung des Pflichtgegenstandes „Geschichte und Politische Bildung“ und
Adaptierungen der Lehrplaninhalte des jeweiligen Pflichtgegenstandes „Geschichte und Sozialkunde“ im Bereich der
Oberstufe der Volksschule, der Sonderschulen, der Hauptschulen und der Unterstufe der allgemein bildenden höheren
Schulen.
Geändert am 12.08.2008