BGBl. II Nr. 351/2011 v. 3.11.2011
Problem:
Eine Vielzahl von Ausbildungsinhalten der Lehrpläne für Schulen zur
Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, BGBl. Nr. 528/1962, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 307/2006,
bedürfen auf Grund geänderter Anforderungen im Bereich des Sports einer Aktualisierung. Dies zieht ebenfalls eine
Anpassung der dazu korrespondierenden Verordnung über die Eignungsprüfungen, Abschlussprüfungen und
Befähigungsprüfungen an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, BGBl. Nr. 530/1992, zuletzt
geändert durch BGBl. II Nr. 306/2006, nach sich.
Ziel und Inhalt:
Korrespondierend mit den Lehrplänen für Schulen zur Ausbildung von
Leibeserziehern und Sportlehrern soll im Rahmen der Neuerlassung der Verordnung über die Eignungsprüfungen,
Abschlussprüfungen und Befähigungsprüfungen an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern eine
Neustrukturierung der Anlagen sowie der Eignungs- und Abschlussprüfungen für alle Sportarten erfolgen, in dem auf
bereits erworbene Qualifikationen aufgebaut (Eignungsprüfungen) und zeitgemäße Inhalte und Formen der Abschlussprüfung
beschrieben werden. Die Anzahl der Abschlussprüfungen soll eine Reduzierung erfahren.
Geändert am 03.11.2011