BGBl. II Nr. 9/2011 v. 14.1.2011
Problem: Die Dauer der Hauptstudiengänge in der Verordnung über die Studienförderung an Konservatorien, BGBl. II Nr. 390/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 415/2008, stimmt teilweise nicht mit den in den jeweiligen Organisationsstatuten der Konservatorien vorgesehen Zeiten überein. Darüber hinaus besteht nach der geltenden Rechtslage je nach Studienrichtung eine differenzierte Vorgehens- bzw. Berechnungsweise betreffend die Studienerfolgsnachweise in den einzelnen Semestern.
Ziel: Adaptierung und Aktualisierung der Verordnung hinsichtlich der Studiendauer der Hauptstudiengänge sowie Vereinheitlichung der Studienerfolgsnachweise für alle Studienrichtungen.
Geändert am 14.01.2011