Bundesgesetz über die Ordnung von Unterricht und Erziehung in den im Schulorganisationsgesetz geregelten Schulen (Schulunterrichtsgesetz 1986 - SchUG)

BGBl. Nr. 472/1986 (WV), zuletzt geändert durch
BGBl. I Nr. 112/2009 (pdf, 81 KB)

(Hinweis: Ausschließliche Rechtsverbindlichkeit besitzt die im Bundesgesetzblatt der Republik Österreich kundgemachte Fassung)

Inhaltsverzeichnis

1. ABSCHNITT: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1. Geltungsbereich
§ 2. Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule
§ 2a. Personenbezogene Bezeichnungen
§ 2b. Begriffsbestimmungen

2. ABSCHNITT: AUFNAHME IN DIE SCHULE

§ 3. Aufnahme als ordentlicher Schüler
§ 4. Aufnahme als außerordentlicher Schüler
§ 5. Aufnahmsverfahren

3. ABSCHNITT: AUFNAHMS- UND EIGNUNGSPRÜFUNGEN

§ 6. Berechtigung zur Ablegung der Aufnahms- und Eignungsprüfungen
§ 7. Durchführung der Aufnahms- und Eignungsprüfungen
§ 8. Prüfungsergebnis

4. ABSCHNITT: UNTERRICHTSORDNUNG

§ 9. Klassen- und Gruppenbildung, Klassenzuweisung, Lehrfächerverteilung
§ 10. Stundenplan
§ 11. Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
§ 12. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht
§ 12a. Betreuungsteil
§ 13. Schulveranstaltungen
§ 13a. Schulbezogene Veranstaltungen
§ 13b Individuelle Berufs(bildungs)orientierung
§ 14. Unterrichtsmittel
§ 15. Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln
§ 16. Unterrichtssprache

5. ABSCHNITT: UNTERRICHTSARBEIT UND SCHÜLERBEURTEILUNG

§ 17. Unterrichtsarbeit
§ 18. Leistungsbeurteilung
§ 19. Information der Erziehungsberechtigten und der Lehrberechtigten
§ 20. Leistungsbeurteilung für eine Schulstufe
§ 21. Beurteilung des Verhaltens in der Schule
§ 22. Jahreszeugnis, Abschlußzeugnis, Schulbesuchsbestätigung
§ 23. Wiederholungsprüfung
§ 24. Anwendung auf nicht schulpflichtige außerordentliche Schüler

6. ABSCHNITT: AUFSTEIGEN, WIEDERHOLEN VON SCHULSTUFEN

§ 25. Aufsteigen
§ 26. Überspringen von Schulstufen
§ 26a: Überspringen an den „Nahtstellen
§ 27. Wiederholen von Schulstufen
§ 28. Aufnahme in die 1. Stufe einer Hauptschule, einer mittleren oder einer höheren Schule
§ 29. Übertritt in eine andere Schulart oder eine andere Form oder Fachrichtung einer Schulart
§ 30. Übertritt von Schülern der Hauptschule in allgemeinbildende höhere Schulen
§ 30a. Übertritt von Schülern allgemeinbildender höherer Schulen in eine andere Form
§ 31. Übertritt von Schülern mittlerer berufsbildender Schulen in höhere berufsbildende Schulen
§ 31b. Einstufung in die Leistungsgruppen
§ 31c. Umstufung in höhere und niedrigere Leistungsgruppen
§ 31d. Teilnahme am Unterricht in einer anderen Schulstufe an Sonderschulen

7. ABSCHNITT: MINDEST- UND HÖCHSTDAUER SOWIE BEENDIGUNG DES SCHULBESUCHES

§ 31e. Mindestdauer des Schulbesuches
§ 32. Höchstdauer des Schulbesuches
§ 33. Beendigung des Schulbesuches

8. ABSCHNITT: ABSCHLIESSENDE PRÜFUNGEN, EXTERNISTENPRÜFUNGEN

§ 34. Abschließende Prüfungen
§ 35. Prüfungskommission
§ 36. Prüfungstermine
§ 36a. Zulassung zur Prüfung
§ 37. Prüfungsgebiete, Aufgabenstellungen, Prüfungsvorgang
§ 38. Beurteilung der Leistungen bei der Prüfung
§ 39. Prüfungszeugnisse
§ 40. Wiederholung von Teilprüfungen
§ 41. Zusatzprüfungen
§ 42. Externistenprüfungen

9. ABSCHNITT: SCHULORDNUNG

§ 43. Pflichten der Schüler
§ 44. Gestaltung des Schullebens und Qualitätssicherung
§ 44a. Beaufsichtigung von Schülern durch Nichtlehrer (-erzieher)
§ 45. Fernbleiben von der Schule
§ 46. Sammlungen in der Schule, Teilnahme an schulfremden Veranstaltungen, schulfremde Werbung
§ 47. Mitwirkung der Schule an der Erziehung
§ 48. Verständigungspflichten der Schule
§ 49. Ausschluß eines Schülers
§ 50. Anwendung auf nicht schulpflichtige außerordentliche Schüler

10. ABSCHNITT: FUNKTIONEN DES LEHRERS; LEHRERKONFERENZEN

§ 51. Lehrer
§ 52. Kustos
§ 53. Werkstättenleiter und Bauhofleiter
§ 54. Klassenvorstand
§ 54a. Fachkoordinator
§ 55. Abteilungsvorstand und Fachvorstand
§ 55a. Erzieher
§ 56. Schulleiter
§ 57. Lehrerkonferenzen

11. ABSCHNITT: SCHULE UND SCHÜLER

§ 57a. Rechte der Schüler
§ 58. Schülermitverwaltung
§ 59. Schülervertreter; Versammlung der Schülervertreter
§ 59a. Wahl und Abwahl der Schülervertreter
§ 59b. Schülervertreterstunden

12. ABSCHNITT: SCHULE UND ERZIEHUNGSBERECHTIGTE

§ 60. Erziehungsberechtigte
§ 61. Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten
§ 62. Beratung zwischen Lehrern und Erziehungsberechtigten
§ 63. Elternvereine

13. ABSCHNITT: LEHRER, SCHÜLER UND ERZIEHUNGSBERECHTIGTE

§ 63a. Klassen- und Schulforum
§ 64. Schulgemeinschaftsausschuß

14. ABSCHNITT: ERWEITERTE SCHULGEMEINSCHAFT

§ 65. Berufsbildendes Schulwesen und Wirtschaftsleben
§ 65a. Schulkooperationen

15. ABSCHNITT: SCHULÄRZTLICHE BETREUUNG

§ 66. Schulgesundheitspflege

16. ABSCHNITT: VERFAHRENSBESTIMMUNGEN

§ 67. Vertretung durch die Erziehungsberechtigten
§ 68. Handlungsfähigkeit des nichteigenberechtigten Schülers
§ 69. Untätigbleiben des nichteigenberechtigten Schülers
§ 70. Verfahren
§ 71. Berufung
§ 72. Zustellung
§ 73. Entscheidungspflicht
§ 74. Fristberechnung
§ 75. Nostrifikation ausländischer Zeugnisse
§ 76. Ersatzbestätigungen für verlorene Zeugnisse
§ 77. Schulverzeichnisse, Protokolle, Formblätter

17. ABSCHNITT: SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 78. Schulversuche
§ 78a. Schulversuche zur Leistungsbeurteilung
§ 78b. Schulversuche zur teilzentralen Reifeprüfung, gesetzliche Verankerung standardisierter Prüfungsformen
§ 79. Kundmachung von Verordnungen
§ 80. Freiheit von Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben
§ 80a. Geltung und Wirksamkeit anderer Rechtsvorschriften
§ 81. Außerkrafttreten bisheriger Vorschriften
§ 82. Inkrafttreten
§ 82a. Sonderbestimmung zu § 33
§ 82b. Übergangsrecht zum 8. Abschnitt
§ 83. Vollziehung

>> § 1- § 42

Geändert am 18.11.2009

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