Verordnung über die Eignungsprüfungen, Abschlußprüfungen und Befähigungsprüfungen an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern - Anlage B

BGBl. Nr. 530/1992, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 306/2006
(Hinweis: Ausschließliche Rechtsverbindlichkeit besitzt die im Bundesgesetzblatt der Republik Österreich kundgemachte Fassung)

§§ 1-18 | Anlage A | Anlage B | Anlage C | Anlage D-H

Anlage B.1
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Diplomtrainern / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Diplomtrainern)

Anlage B.2
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern / Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Bodybuilding / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Bodybuilding / Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Eiskunstlaufen / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Eiskunstlauf / Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Skilanglauf / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Skilanglauf / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Skilanglauf / Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Tennistrainern / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Tennistrainern)

Anlage B.3
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Fußballtrainern / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballtrainern)

Anlage B.4
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Ski/Alpin / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skitrainern/Alpin)

Anlage B.5
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Reittrainern für Dressur, Springen oder Vielseitigkeit / Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reittrainern für Dressur, Springen oder Vielseitigkeit)

Anlage B.6
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Sportschießen/Gewehr / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Sportschießen/Gewehr)

Anlage B.7
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Sportschießen/Pistole / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Sportschießen/Pistole)

Anlage B.8
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Allgemeine Körperausbildung / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Allgemeine Körperausbildung)

Anlage B.1

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Diplomtrainern

In der praktischen Prüfung sind jene sportlichen Leistungen in der betreffenden Sportart zu erbringen, die für einen erfolgreichen Abschluß der entsprechenden Lehrwarteausbildung gefordert werden. Überdies ist eine praktische Prüfung in praktisch-methodischen Übungen (Lehrauftritt) abzulegen.

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Diplomtrainern

Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Diplomtrainern umfaßt:

  1. je eine mündliche Prüfung in
    aa) Sportbiologie
    bb) Sportpsychologie
    cc) Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik
    dd) Spezielle Trainingslehre
  2. Referat über die schriftliche Arbeit.

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Anlage B.2

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern

Siehe Anlage B.1

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern

Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern umfaßt:

  1. je eine mündliche Prüfung in
    aa) Sportbiologie
    bb) Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik
    cc) Spezielle Trainingslehre
  2. eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

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Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Bodybuilding

Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b hat zu umfassen:

  1. Lehrauftritt (Dauer 45 Minuten):
    3 Muskelgruppen aus den Bereichen Schulter, Brust, Rücken, Bauch, Arme, Beine
    2 Muskelgruppen müssen in der Masseaufbauphase und
    1 Muskelgruppe in der Definitionsphase demonstriert werden
  2. Posingdemonstration:
    a) Pflichtposen
    b) Kürposing von 1 1/2 Minuten mit Musik.

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Bodybuilding

Siehe Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern.

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Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Eiskunstlaufen

Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b hat zu umfassen:
Voraussetzungen für den Eintritt in die Ausbildung sind Nachweis des Könnens der 2. ISU-Klasse oder die 5. Kürklassenprüfung des ÖEV.

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Eiskunstlauf

Siehe Anlage B.2

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Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Skilanglauf

In der praktischen Prüfung sind jene sportlichen Leistungen zu erbringen, die für einen erfolgreichen Abschluß der Lehrwarteausbildung für Skilanglauf und Skiwandern gefordert werden. Überdies ist eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt) abzulegen.

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Skilanglauf

Siehe Anlage B.2

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Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Tennistrainern

Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b umfasst:

  1. Persönliches Können im Spiel, das erwarten lässt, dass das Ausbildungsziel im praktischen Bereich erreicht werden kann,
  2. Persönliches Können im Spiel in einer für Wettkämpfe erforderlichen Stärke,
  3. Ausgereifte Schlagtechnik.

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Tennistrainern

Siehe Anlage B.2

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Anlage B.3

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Fußballtrainern

Die praktische Prüfung gem. § 2 Abs. 1 lit. b umfaßt:
Beherrschung sämtlicher technisch-taktischer Fertigkeiten in hohem Tempo unter Zeitdruck auf beengtem Raum.

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballtrainern

Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballtrainern umfaßt

  1. Je eine mündliche Prüfung in:
    - Sportbiologie
    - Sportpsychologie
    - Allgemeine und spezielle Bewegungslehre und Biomechanik
    - Trainingslehre
    - Spezielle Trainingslehre
  2. Eine praktische Prüfung in:
    - Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

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Anlage B.4

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Ski/Alpin

Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b hat zu umfassen:

  1. Grundtechnik: Umsteigschwünge, Parallelschwünge, Temposchwünge im mittelschweren Gelände sowie Fahrten in Buckelpisten
  2. Renntechnik
    aa) Slalom:
    Lauf ohne Zeit, Bewertung der Slalomtechnik der Kandidaten, Toranzahl: mindestens 30 Tore
    Lauf mit Zeit, Bewertung der Technik bei forciertem Skifahren, Zeitlimit: Testzeit +10%
    bb) Riesenslalom:
    Durchfahren eines nicht allzu schwer gesteckten Riesenslaloms zur Kontrolle der Technik und der Tempoeinteilung
  3. Praktisch-methodische Übungen in Grundtechnik oder Renntechnik (Lehrauftritt).
    Für Absolventen der Ausbildung für Kinderskilauf und Jugendrennskilauf, die diese Ausbildung positiv abgeschlossen haben, entfällt Teil c) der Eignungsprüfung.

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skitrainern/Alpin

Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skitrainern/Alpin umfaßt:

  1. je eine mündliche Prüfung in
    aa) Sportbiologie
    bb) Erste Hilfe
    cc) Spezielle Trainingslehre
    dd) Spezielle Bewegungslehre
  2. je eine praktische Prüfung in
    aa) Grundtechnik des Skifahrens
    bb) Renntechnik des Skifahrens
    cc) Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

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Anlage B.5

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Reittrainern für Dressur, Springen oder Vielseitigkeit

1. Dressur

Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b umfasst:

  1. Dressurreiten - mit Zäumung auf Kandare, wobei folgende Gangmaße und Lektionen zu beherrschen sind:
    Alle Tempi im Schritt, Trab und Galopp, Haltparaden, Rückwärtstreten, alle Figuren am einfachen Hufschlag, alle Schenkelweichübungen, alle Seitengänge im Trab, Traversalen im Galopp, Kontergalopp, einfache und fliegende Galoppwechsel, Hinterhandswendungen und Schrittpirouetten,
    oder Nachweis des eigenen reiterlichen Könnens durch 5 Turniererfolge in Dressurprüfungen der Klasse S (keine Kürbewerbe) mit einer Mindestwertnote von 6,0.
  2. Springreiten - Reiten von Ausschnitten eines Parcours mit Hindernissen von mindestens 1,10 m, höchstens 1,20 m Höhe bzw. 1,20 m bis 1,50 m Weite nach einem methodischen Aufbau über Einzelhindernisse.
  3. Je eine praktische Prüfung in praktisch-methodischen Übungen (Lehrauftritt) in:
    Dressur (Grundausbildung bis Niveau Klasse L),
    Springen (Grundausbildung bis Niveau Klasse L),
    Longieren (reiterloses Pferd und Anfängerunterricht an der Longe).

2. Springen

Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b umfasst:

  1. Dressurreiten - mit Zäumung auf Kandare, wobei folgende Gangmaße und Lektionen zu beherrschen sind:
    Mittelschritt, alle Tempi im Trab und Galopp, Haltparaden und Rückwärtstreten, alle Figuren am einfachen Hufschlag, alle Schenkelweichübungen, Kontergalopp, einfache Galoppwechsel, Hinterhands- und Kurz-kehrt-Wendungen.
  2. Springreiten - Reiten von Ausschnitten eines Parcours mit Hindernissen von mindestens 1,30 m, höchstens 1,40 m Höhe bzw. 1,40 m bis 1,70 m Weite nach einem methodischen Aufbau über Einzelhindernisse.
    oder Nachweis des eigenen reiterlichen Könnens durch 5 Turniererfolge in Standardspringprüfungen Klasse S mit 0 Fehlerpunkten.
  3. Je eine praktische Prüfung in praktisch-methodischen Übungen (Lehrauftritt) in:
    Dressur (Grundausbildung bis Niveau Klasse L),
    Springen (Grundausbildung bis Niveau Klasse L),
    Longieren (reiterloses Pferd und Anfängerunterricht an der Longe).

3. Vielseitigkeit

Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b umfasst:

  1. Dressurreiten - mit Zäumung auf Kandare, wobei folgende Gangmaße und Lektionen zu beherrschen sind:
    Mittelschritt, alle Tempi im Trab und Galopp, Haltparaden und Rückwärtstreten, alle Figuren am einfachen Hufschlag, alle Schenkelweichübungen, Kontergalopp, einfache Galoppwechsel, Hinterhands- und Kurz-kehrt-Wendungen.
  2. Springreiten - Reiten von Ausschnitten eines Parcours mit Hindernissen von mindestens 1,10 m, höchstens 1,20 m Höhe bzw. 1,20 m bis 1,50 m Weite nach einem methodischen Aufbau über Einzelhindernisse.
  3. Geländereiten - Reiten einer Geländeprüfung mit ca. 16 Hindernissen (Maximalabmessungen: Höhe 1,10 m, Weite am höchsten Punkt 1,40 m, am tiefsten 2,10 m, Weitsprünge 2,80 m), Streckenlänge ca. 2500 m, Tempo 550 m/min. (Positive Beurteilung bei max. 40 Fehlerpunkten) oder Nachweis des eigenen reiterlichen Könnens durch 5 Turniererfolge in Vielseitigkeitsprüfungen Klasse M mit max. 80 Fehlerpunkten.
  4. Je eine praktische Prüfung in praktisch-methodischen Übungen (Lehrauftritt) in:
    Dressur (Grundausbildung bis Niveau Klasse L),
    Springen (Grundausbildung bis Niveau Klasse L),
    Longieren (reiterloses Pferd und Anfängerunterricht an der Longe).

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reittrainern für Dressur, Springen oder Vielseitigkeit

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reittrainern für Dressur, Springen oder Vielseitigkeit umfasst:

Je eine mündliche Prüfung in

  1. Sportbiologie,
  2. Trainingslehre,
  3. Reittheorie,
  4. Exterieurlehre und Veterinärkunde.

Eine praktische Prüfung in

  1. Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

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Anlage B.6

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Sportschießen/Gewehr

Siehe Anlage B.1

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Sportschießen/Gewehr

Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Sportschießen/Gewehr umfaßt:

  1. je eine mündliche Prüfung in
    aa) Sportbiologie
    bb) Trainingslehre
    cc) Spezielle Trainingslehre
    dd) Trainings- und Wettkampfpsychologie
  2. eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

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Anlage B.7

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Sportschießen/Pistole

Siehe Anlage B.1

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Sportschießen/Pistole

Siehe Anlage B.6

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Anlage B.8

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Allgemeine Körperausbildung

Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b umfaßt:

  1. Überprüfung der körperlichen Eignung im Bereich der motorischen Fähigkeiten und Fertigkeiten
  2. eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt - Bereich der Lehrwarteausbildung für Allgemeine Körperausbildung). Bei Aufnahmewerbern, die eine Ausbildung an einer Bundesanstalt für Leibeserziehung erfolgreich absolviert haben, entfällt die praktische Prüfung (Lehrauftritt - lit. a). Die Eignungsprüfung entfällt bei Aufnahmewerbern, die die Lehrwarteausbildung Allgemeine Körperausbildung erfolgreich absolviert haben (lit. a und b).

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Allgemeine Körperausbildung

Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Allgemeine Körperausbildung umfaßt:

  1. je eine mündliche Prüfung in
    aa) Sportbiologie
    bb) Erste Hilfe
    cc) Pädagogik, Didaktik und Methodik
    dd) Bewegungslehre und Biomechanik
    ee) Trainingslehre
  2. eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen oder Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Geändert am 22.03.2007

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