BGBl. Nr. 530/1992, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 306/2006
(Hinweis:
Ausschließliche Rechtsverbindlichkeit besitzt die im Bundesgesetzblatt der Republik Österreich kundgemachte Fassung)
§§ 1-18 | Anlage A | Anlage B | Anlage C | Anlage D-H
Anlage
B.1
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur
Ausbildung von Diplomtrainern / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Diplomtrainern)
Anlage B.2
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von
Trainern / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern / Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung
für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Bodybuilding / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern
für Bodybuilding / Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für
Eiskunstlaufen / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Eiskunstlauf / Praktische Prüfung im
Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Skilanglauf / Abschlußprüfung im Lehrgang
zur Ausbildung von Trainern für Skilanglauf / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Skilanglauf /
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Tennistrainern / Abschlußprüfung
im Lehrgang zur Ausbildung von Tennistrainern)
Anlage B.3
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von
Fußballtrainern / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballtrainern)
Anlage B.4
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von
Trainern für Ski/Alpin / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skitrainern/Alpin)
Anlage B.5
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von
Reittrainern für Dressur, Springen oder Vielseitigkeit / Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reittrainern
für Dressur, Springen oder Vielseitigkeit)
Anlage B.6
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von
Trainern für Sportschießen/Gewehr / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für
Sportschießen/Gewehr)
Anlage B.7
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von
Trainern für Sportschießen/Pistole / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für
Sportschießen/Pistole)
Anlage B.8
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von
Trainern für Allgemeine Körperausbildung / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Allgemeine
Körperausbildung)
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Diplomtrainern
In der praktischen Prüfung sind jene sportlichen Leistungen in der betreffenden Sportart zu erbringen, die für einen erfolgreichen Abschluß der entsprechenden Lehrwarteausbildung gefordert werden. Überdies ist eine praktische Prüfung in praktisch-methodischen Übungen (Lehrauftritt) abzulegen.
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Diplomtrainern
Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Diplomtrainern umfaßt:
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern
Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern umfaßt:
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Bodybuilding
Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b hat zu umfassen:
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Bodybuilding
Siehe Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern.
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Eiskunstlaufen
Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b hat zu umfassen:
Voraussetzungen für den Eintritt in die Ausbildung sind Nachweis des Könnens der 2. ISU-Klasse oder die 5.
Kürklassenprüfung des ÖEV.
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Eiskunstlauf
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Skilanglauf
In der praktischen Prüfung sind jene sportlichen Leistungen zu erbringen, die für einen erfolgreichen Abschluß der Lehrwarteausbildung für Skilanglauf und Skiwandern gefordert werden. Überdies ist eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt) abzulegen.
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Skilanglauf
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Tennistrainern
Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b umfasst:
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Tennistrainern
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Fußballtrainern
Die praktische Prüfung gem. § 2 Abs. 1 lit. b umfaßt:
Beherrschung sämtlicher technisch-taktischer Fertigkeiten in hohem Tempo unter Zeitdruck auf beengtem
Raum.
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballtrainern
Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballtrainern umfaßt
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Ski/Alpin
Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b hat zu umfassen:
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skitrainern/Alpin
Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skitrainern/Alpin umfaßt:
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Reittrainern für Dressur, Springen oder Vielseitigkeit
1. Dressur
Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b umfasst:
2. Springen
Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b umfasst:
3. Vielseitigkeit
Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b umfasst:
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reittrainern für Dressur, Springen oder Vielseitigkeit
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reittrainern für Dressur, Springen oder Vielseitigkeit umfasst:
Je eine mündliche Prüfung in
Eine praktische Prüfung in
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Sportschießen/Gewehr
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Sportschießen/Gewehr
Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Sportschießen/Gewehr umfaßt:
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Sportschießen/Pistole
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Sportschießen/Pistole
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Allgemeine Körperausbildung
Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b umfaßt:
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Allgemeine Körperausbildung
Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Allgemeine Körperausbildung umfaßt:
Geändert am 22.03.2007