Verordnung über die Eignungsprüfungen, Abschlußprüfungen und Befähigungsprüfungen an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern - Anlage C

BGBl. Nr. 530/1992, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 306/2006
(Hinweis: Ausschließliche Rechtsverbindlichkeit besitzt die im Bundesgesetzblatt der Republik Österreich kundgemachte Fassung)

§§ 1-18 | Anlage A | Anlage B | Anlage C | Anlage D-H

Anlage C.1
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten / Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Eiskunstlaufen / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Eiskunstlauf)

Anlage C.2.1
(Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Skitouren / Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Skitouren)

Anlage C.2.2
(Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Skihochtouren / Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Skihochtouren)

Anlage C.2.3
(Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Snowboardtouren / Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Snowboardtouren)

Anlage C.3
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Skiinstruktoren / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skilehrwarten)

Anlage C.4
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Skilanglauf und Skiwandern / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Skilanglauf und Skiwandern)

Anlage C.5
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Kinderskilauf und Jugendskirennlauf / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Kinderskilauf und Jugendskirennlauf)

Anlage C.6
(Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Hochtouren / Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Hochtouren)

Anlage C.7
(Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Klettern-Alpin / Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Klettern-Alpin)

Anlage C.8.1
(Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Wandern / Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Wandern)

Anlage C.8.2
(Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Winterwandern / Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Winterwandern)

Anlage C.9
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Sportschießen/Gewehr / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Sportschießen/Gewehr)

Anlage C.10
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Sportschießen/Pistole / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Sportschießen/Pistole)

Anlage C.11
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Hockey, Kunstschwimmen, Rudern, Sportkegeln, Kinderturnen und Bogenschießen / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Hockey, Kunstschwimmen, Rudern, Sportkegeln, Kinderturnen und Bogenschießen)

Anlage C.12
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für die Sportausübung von Amputierten, Blinden, Rollstuhlfahrern, Spastikern oder geistig Behinderten / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für die Sportausübungsbildung von Amputierten, Blinden, Rollstuhlfahrern, Spastikern oder geistig Behinderten)

Anlage C.13
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Reitinstruktoren / Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reitinstruktoren)

Anlage C.14
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierinstruktoren / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierinstruktoren)

Anlage C.15
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Gespannfahren / Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Gespannfahren)

Anlage C.16
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Jugend / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Jugend)

Anlage C.17
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Erwachsene / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Erwachsene)

Anlage C.18
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Senioren / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Senioren)

Anlage C.19
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/allgemein / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/allgemein)

Anlage C.20
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Fußballinstruktoren / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballinstruktoren)

Anlage C.21
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Snowboarden / Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Snowboarden)

Anlage C.22
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Tennisinstruktoren / Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Tennisinstruktoren)

Anlage C.23
(Eignungsprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Sportklettern/Breitensport / Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Sportklettern/Breitensport)

Anlage C.24
(Eignungsprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Sportklettern/Leistungssport / Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Sportklettern/Leistungssport)

Anlage C.25
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Mountainbike / Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Mountainbike)

Anlage C.26
(Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Kinder- und Jugendfußball / Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Kinder- und Jugendfußball)

Anlage C.1

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten

Der Aufnahmswerber hat in der praktischen Prüfung ausreichende Kenntnisse und Leistungen in der betreffenden Sparte nachzuweisen, die erwarten lassen, daß das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der Lehrwarteausbildung erreicht werden kann.

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten

Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten umfaßt:

  1. je eine mündliche Prüfung in
    aa) Sportbiologie
    bb) Erste Hilfe
    cc) Bewegungslehre und Biomechanik
    dd) Trainingslehre
  2. je eine praktische Prüfung in
    aa) Pädagogik, Didaktik und Methodik (Lehrauftritt)
    bb) Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Eiskunstlaufen

Der Aufnahmswerber hat in der praktischen Prüfung ausreichende Kenntnisse und Leistungen in der Sparte nachzuweisen, die erwarten lassen, daß das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der Lehrwarteausbildung erreicht werden kann. Zusätzlich Nachweis des Könnens der 4. ISU-Klasse oder der 2. Kürklassenprüfung des ÖEV.

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Eiskunstlauf

Siehe Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten

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Anlage C.2.1

Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Skitouren

Der Aufnahmewerber hat in einer praktischen Prüfung ausreichende Kenntnisse und Leistungen nachzuweisen, die erwarten lassen, dass das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der Instruktorenausbildung für Skitouren erreicht werden kann.

Insbesondere hat die praktische Prüfung zu umfassen:

  1. Entsprechendes Eigenkönnen im Skifahren mit Skitourenausrüstung,
  2. Anlegen einer Aufstiegsspur.

Anhand eines Tourenberichtes ist nachzuweisen, dass der Aufnahmewerber über Erfahrung im entsprechenden Bergsportbereich verfügt.

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Skitouren

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Skitouren umfasst:

Je eine mündliche Prüfung in

  1. Sportbiologie und Erste Hilfe,
  2. Trainings- und Bewegungslehre,
  3. Orientierung,
  4. Schnee- und Lawinenkunde.

Je eine praktische Prüfung in

  1. Praxis Skitouren,
  2. Praktisch-methodische Übungen,
  3. Rettungstechnik.

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Anlage C.2.2

Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Skihochtouren

Der Aufnahmewerber hat in einer praktischen Prüfung ausreichende Kenntnisse und Leistungen nachzuweisen, die erwarten lassen, dass das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der Instruktorenausbildung für Skihochtouren erreicht werden kann.

Insbesondere hat die praktische Prüfung zu umfassen:

  1. Entsprechendes Eigenkönnen im Skifahren mit Skitourenausrüstung,
  2. Anlegen einer Aufstiegsspur,
  3. Klettern im winterlichen Fels mit entsprechender Sicherungstechnik (mit Skitourenschuhen).

Anhand eines Tourenberichtes ist nachzuweisen, dass der Aufnahmewerber über Erfahrung im entsprechenden Bergsportbereich verfügt.

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Skihochtouren

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Skihochtouren umfasst:

Je eine mündliche Prüfung in

  1. Sportbiologie und Erste Hilfe,
  2. Trainings- und Bewegungslehre,
  3. Orientierung,
  4. Schnee- und Lawinenkunde.

Je eine praktische Prüfung in

  1. Praxis Skitouren,
  2. Praktisch-methodische Übungen,
  3. Rettungstechnik.

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Anlage C.2.3

Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Snowboardtouren

Der Aufnahmewerber hat in einer praktischen Prüfung ausreichende Kenntnisse und Leistungen nachzuweisen, die erwarten lassen, dass das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der Instruktorenausbildung für Snowboardtouren erreicht werden kann.

Insbesondere hat die praktische Prüfung zu umfassen:

  1. Entsprechendes Eigenkönnen im Snowboarden,
  2. Anlegen einer Aufstiegsspur.

Anhand eines Tourenberichtes ist nachzuweisen, dass der Aufnahmewerber über Erfahrung im entsprechenden Bergsportbereich verfügt.

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Snowboardtouren

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Snowboardtouren umfasst:

  1. Erste Hilfe und Sportbiologie,
  2. Trainings- und Bewegungslehre,
  3. Orientierung,
  4. Praxis Snowboardtouren,
  5. Praktisch-methodische Übungen,
  6. Rettungstechnik,
  7. Schnee- und Lawinenkunde.

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Anlage C.3

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Skiinstruktoren

Der Aufnahmswerber hat in der praktischen Prüfung ausreichende Kenntnisse und Leistungen im Gelände- und Schulefahren sowie im Torlauf nachzuweisen, die erwarten lassen, daß das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der Skilehrwarteausbildung erreicht werden kann;
zusätzlich hat die Prüfung zu umfassen:
Geländefahren: zwei Abfahrten in mittelsteilem Gelände
Schulefahren: Schwingen mit gleichzeitiger Umkantbewegung
a) mit mittleren Radien (Parallelschwingen)
b) mit kurzen Radien (Kurzschwingen)
Torlauf: Durchfahren eines einfach gesteckten Torlaufes mit 20 Toren in entsprechender Technik.

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skilehrwarten

Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skilehrwarten umfaßt:

  1. je eine mündliche Prüfung in
    aa) Sportbiologie
    bb) Erste Hilfe
    cc) Pädagogik, Didaktik und Methodik
    dd) Bewegungslehre und Biomechanik
    ee) Schnee- und Lawinenkunde
  2. je eine praktische Prüfung in
    aa) Skilauf im Gelände
    bb) Schulefahren
    cc) Torlauf
    dd) Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

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Anlage C.4

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Skilanglauf und Skiwandern

Der Aufnahmswerber hat in der praktischen Prüfung ausreichende Kenntnisse und Leistungen in der Sparte nachzuweisen, die erwarten lassen, daß das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der Lehrwarteausbildung erreicht werden kann;
zusätzlich hat die praktische Prüfung zu umfassen:
Diagonalschritt ohne Fehlformen
Doppelstockschub mit Variationen
Umtreten und Richtungsänderungen im Abfahren.

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Skilanglauf und Skiwandern

Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Skilanglauf und Skiwandern umfaßt:

  1. je eine mündliche Prüfung in
    aa) Sportbiologie
    bb) Erste Hilfe
    cc) Bewegungslehre und Biomechanik
    dd) Trainingslehre
  2. je eine praktische Prüfung in
    aa) Praktische Übungen (Langlauf-Technikprogramm)
    bb) Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

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Anlage C.5

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Kinderskilauf und Jugendskirennlauf

Der Aufnahmswerber hat in der praktischen Prüfung ausreichende Kenntnisse und Leistungen in der Sparte nachzuweisen, die erwarten lassen, daß das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der Lehrwarteausbildung erreicht werden kann, und zwar Umsteigschwingen, Parallelschwingen und Kurzschwingen in mittelschwerem Gelände mit Rhythmus- und Tempowechsel in unterschiedlichem Gelände sowie einen Torlauf (25 Tore) mit entsprechender Renntechnik.

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Kinderskilauf und Jugendskirennlauf

Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Kinderski- und Jugendskirennlauf umfaßt:

  1. je eine mündliche Prüfung in
    aa) Sportbiologie
    bb) Erste Hilfe
    cc) Bewegungslehre und Biomechanik
    dd) Trainingslehre
  2. je eine praktische Prüfung in
    aa) Skilauf im Gelände
    bb) Torlauf
    cc) Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

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Anlage C.6

Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Hochtouren

Der Aufnahmewerber hat in einer praktischen Prüfung ausreichende Kenntnisse und Leistungen in der Sparte nachzuweisen, die erwarten lassen, dass das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der Instruktorenausbildung für Hochtouren erreicht werden kann:

  1. sicheres Gehen in weglosem Gelände,
  2. eigenverantwortliches Klettern in Fels, Eis und kombiniertem Gelände,
  3. entsprechende Kenntnisse in der Sicherungstechnik (Anseilen, Knoten, Seilhandhabung).

Anhand eines Tourenberichtes ist nachzuweisen, dass der Aufnahmewerber über Erfahrung im entsprechenden Bergsportbereich verfügt.

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Hochtouren

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren
für Hochtouren umfasst:

Je eine mündliche Prüfung in

a. Sportbiologie und Erste Hilfe,
b. Trainings- und Bewegungslehre,
c. Orientierung.

Je eine praktische Prüfung in

d. Praxis Hochtouren (Fels und Eis),
e. Praktisch-methodische Übungen,
f. Rettungstechnik.

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Anlage C.7

Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Klettern-Alpin

Der Aufnahmewerber hat in einer praktischen Prüfung ausreichende Kenntnisse und Leistungen nachzuweisen, die erwarten lassen, dass das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der Instruktorenausbildung für Klettern-Alpin erreicht werden kann.
Insbesondere hat die praktische Prüfung zu umfassen:

  1. sicheres Gehen in weglosem Gelände,
  2. Klettern im Vorstieg,
  3. Grundlagen der Sicherungstechnik.

Anhand eines Tourenberichtes ist nachzuweisen, dass der Aufnahmewerber über Erfahrung im entsprechenden Bergsportbereich verfügt.

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Klettern-Alpin

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Klettern-Alpin umfasst:

Je eine mündliche Prüfung in

a) Sportbiologie und Erste Hilfe,
b) Trainings- und Bewegungslehre,
c) Orientierung.

Je eine praktische Prüfung

d) Praxis Klettern-Alpin,
e) Praktisch-methodische Übungen,
f) Rettungstechnik.

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Anlage C.8.1

Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Wandern

Der Aufnahmewerber hat in einer praktischen Prüfung ausreichende Kenntnisse und Leistungen nachzuweisen, die erwarten lassen, dass das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der Instruktorenausbildung für Wandern erreicht werden kann.
Insbesondere hat die praktische Prüfung zu umfassen:

  1. Gelände/Karte-Vergleich mit Standortbestimmung,
  2. Sicheres Gehen in weglosem Gelände.

Anhand eines Tourenberichtes ist nachzuweisen, dass der Aufnahmewerber über Erfahrung im entsprechenden Bergsportbereich verfügt.

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Wandern

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Wandern umfasst:

Je eine mündliche Prüfung in

  1. Sportbiologie und Erste Hilfe,
  2. Trainings- und Bewegungslehre,
  3. Orientierung.

Je eine praktische Prüfung in

  1. Praktisch-methodische Übungen,
  2. Praxis Wandern.

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Anlage C.8.2

Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Winterwandern

Der Aufnahmewerber hat in einer praktischen Prüfung ausreichende Kenntnisse und Leistungen nachzuweisen, die erwarten lassen, dass das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der Instruktorenausbildung für Winterwandern erreicht werden kann.
Insbesondere hat die praktische Prüfung zu umfassen:

  1. Gelände/Karte-Vergleich mit Standortbestimmung,
  2. sicheres Gehen in weglosem Gelände, auch unter Zuhilfenahme von Schneeschuhen.

Anhand eines Tourenberichtes ist nachzuweisen, dass der Aufnahmewerber über Erfahrung im entsprechenden Bergsportbereich verfügt.

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Winterwandern

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Winterwandern umfasst:

Je eine mündliche Prüfung in

  1. Erste Hilfe und Sportbiologie,
  2. Trainings- und Bewegungslehre,
  3. Orientierung,
  4. Schnee- und Lawinenkunde.

Je eine praktische Prüfung in

  1. Praktisch-methodische Übungen,
  2. Praxis Wandern,
  3. Rettungstechnik.

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Anlage C.9

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Sportschießen/Gewehr

Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b hat zu umfassen:
Kleinkaliber-Gewehr - Dreistellungswettkampf (50 m)
Halbprogramm - liegend (20) - stehend (20) - kniend (20)
innerhalb von zweieinhalb Stunden (Bedingungen nach dem
jeweiligen Reglement der Union Internationale de Tir) ... 500 Ringe.

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Sportschießen/Gewehr

Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Sportschießen/Gewehr umfaßt:

  1. je eine mündliche Prüfung in
    aa) Bewegungslehre und Biomechanik
    bb) Trainingslehre
    cc) Wettkampfbestimmungen und Regelkunde
  2. je eine praktische Prüfung in
    aa) Pädagogik, Didaktik und Methodik (Lehrauftritt)
    bb) Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

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Anlage C.10

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Sportschießen/Pistole

Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b hat zu umfassen:

  1. Wettkampfprogramm Luftpistole (10 m) mit
    40 Wettkampfschüssen innerhalb von 90 Minuten
    (Bedingungen nach dem Reglement der Union
    Internationale de Tir) ............................. 310 Ringe
  2. Olympisches Schnellfeuerprogramm oder
    Wettkampfprogramm Sportpistole
    (Bedingungen nach dem Reglement der Union
    Internationale de Tir) ............................. 480 Ringe.

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Sportschießen/Pistole

Siehe Anlage C.9

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Anlage C.11

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Hockey, Kunstschwimmen, Rudern, Sportkegeln, Kinderturnen und Bogenschießen

Siehe Anlage C.1

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Hockey, Kunstschwimmen, Rudern, Sportkegeln, Kinderturnen und Bogenschießen

Siehe Anlage C.1

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Anlage C.12

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für die Sportausübung von Amputierten, Blinden, Rollstuhlfahrern, Spastikern oder geistig Behinderten

Der Aufnahmswerber hat in der praktischen Prüfung ausreichende Kenntnisse und Leistungen für die betreffende Ausbildungssparte zu erbringen, die erwarten lassen, daß das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der betreffenden Lehrwarteausbildung erreicht werden kann und die Sicherungsund Hilfestellungsmaßnahmen im Rahmen der Tätigkeit im Bereich der Behindertensportgruppe gewährleistet sind.

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für die Sportausübungsbildung von Amputierten, Blinden, Rollstuhlfahrern, Spastikern oder geistig Behinderten

Die Abschlußprüfung in Lehrgängen zur Ausbildung von Lehrwarten für die Sportausübung von Amputierten, Blinden, Rollstuhlfahrern, Spastikern oder geistig Behinderten umfaßt:

  1. je eine mündliche Prüfung in
    aa) Sportbiologie
    bb) Erste Hilfe
    cc) Pädagogik, Didaktik und Methodik
    dd) Trainingslehre
  2. eine praktische Prüfung in
    Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

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Anlage C.13

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Reitinstruktoren

Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b umfasst:

  1. Dressurreiten - mit Zäumung auf Kandare, wobei folgende Gangmaße und Lektionen zu beherrschen sind:
    Mittelschritt, alle Tempi im Trab und Galopp, Haltparaden und Rückwärtstreten,
    alle Figuren am einfachen Hufschlag,
    alle Schenkelweichübungen,
    Kontergalopp,
    einfache Galoppwechsel,
    Hinterhands- und Kurz-kehrt-Wendungen.
  2. Springreiten - Reiten von Ausschnitten eines Parcours mit Hindernissen von mindestens 0,90 m, höchstens 1,10 m Höhe bzw. 1,00 m bis 1,30 m Weite nach einem methodischen Aufbau über Einzelhindernisse oder Nachweis des eigenen reiterlichen Könnens durch Turniererfolge in Dressurprüfungen Klasse M mit Mindestwertnote 6,0 und Standardspringen Klasse M mit 0 Fehlerpunkten.

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reitinstruktoren

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reitinstruktoren umfasst:

Je eine mündliche Prüfung in

  1. Sportbiologie,
  2. Trainings- und Bewegungslehre,
  3. Reittheorie,
  4. Exterieurlehre und Veterinärkunde.

Je eine praktische Prüfung in

  1. Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt - Dressur),
  2. Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt - Springen).

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Anlage C.14

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierinstruktoren

Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b hat zu umfassen:
Zäumen, Longieren und Versorgen eines Pferdes
Nachweis von Grundkenntnissen des Voltigierens und im Eigenkönnen.

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierinstruktoren

Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierinstruktoren umfaßt:

  1. je eine mündliche Prüfung in
    aa) Sportbiologie
    bb) Erste Hilfe
    cc) Trainings- und Bewegungslehre
    dd) Voltigierlehre
    ee) Exterieurlehre und Veterinärkunde
  2. eine praktische Prüfung in
    Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt)

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Anlage C.15

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Gespannfahren

Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b umfasst:
Eine Zweispänner-Dressurprüfung nach den Inhalten und Kriterien der Dressuraufgabe F 3 (Fédération Equestre Internationale 3) des Dressuraufgabenheftes des Bundesfachverbandes für Reiten und Fahren;
Turnierordnung und Dressurprüfungen für Gespanne, Hrsg. Bundesfachverband für Reiten und Fahren in Österreich, 1998.
(Dressurviereck 40 x 80 oder 40 x 100 m).

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Gespannfahren

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Gespannfahren umfasst:

Je eine mündliche Prüfung in

  1. Sportbiologie,
  2. Trainings- und Bewegungslehre,
  3. Beschirrungs- und Wagenkunde,
  4. Exterieurlehre und Veterinärkunde.

Eine praktische Prüfung in

  1. Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

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Anlage C.16

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Jugend

Der Aufnahmswerber hat das Beherrschen einer Schwimmart und jene allgemeine Kondition und Koordinationsfähigkeit nachzuweisen, die den Anforderungen der Ausbildung entspricht und erwarten läßt, daß das Ausbildungsziel im praktischen Bereich erreicht werden kann.

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Jugend

Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Jugend umfaßt:

  1. je eine mündliche Prüfung in
    aa) Sportbiologie
    bb) Erste Hilfe
    cc) Pädagogik, Didaktik und Methodik
    dd) Trainingslehre
    ee) Spezielle Trainingslehre, Didaktik und Methodik
  2. eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

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Anlage C.17

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Erwachsene

Siehe Anlage C.16

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Erwachsene

Siehe Anlage C.16

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Anlage C.18

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Senioren

Siehe Anlage C.16

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Senioren

Siehe Anlage C.16

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Anlage C.19

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/allgemein

Siehe Anlage C.16

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/allgemein

Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Fit/allgemein umfaßt:

  1. je eine mündliche Prüfung in
    aa) Sportbiologie
    bb) Erste Hilfe
    cc) Trainingslehre
    dd) Seminar für Fachfragen
  2. eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

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Anlage C.20

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Fußballinstruktoren

Die praktische Prüfung gem. § 2 Abs. 1 lit. b umfaßt:

  1. Grundtechnik
  2. Persönliches Können im Spiel
  3. Ausdauertest

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballinstruktoren

Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballinstruktoren umfaßt:

  1. Je eine mündliche Prüfung in:
    aa) Sportbiologie
    bb) Erste Hilfe
    cc) Pädagogik, Didaktik und Methodik
    dd) Spezielle Trainingslehre
  2. Eine praktische Prüfung in:
    - Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

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Anlage C.21

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Snowboarden

Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b umfasst:
Schulische Schwungformen (gedriftete Schwünge, geschnittene Schwünge)
Geschnittene Schwünge mit Rhythmuswechsel
Schwünge in Renntechnik um Torlaufstangen (ohne Zeitmessung)

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Snowboarden

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Snowboarden umfasst:

  1. je eine mündliche Prüfung in:
    aa) Sportbiologie
    bb) Bewegungslehre und Biomechanik
    cc) Trainingslehre
  2. je eine praktische Prüfung in:
    aa) Snowboardtechnik (Schule und Gelände)
    bb) Spezielle praktisch methodische Übungen (Lehrauftritt).

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Anlage C.22

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Tennisinstruktoren

Der Aufnahmswerber hat in der praktischen Prüfung ein demonstrationsfähiges Eigenkönnen in den Grund- und Spezialschlägen nachzuweisen, das erwarten lässt, dass das Ausbildungsziel im praktisch-methodischen Bereich erreicht werden kann.

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Tennisinstruktoren:

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Tennis umfasst:

Je eine mündliche Prüfung in

  1. Allgemeine Bewegungslehre,
  2. Spezielle Bewegungslehre,
  3. Allgemeine Trainingslehre,
  4. Spezielle Methodik.

Je eine praktische Prüfung in

  1. Allgemeine praktisch methodische Übungen,
  2. Spezielle praktisch methodische Übungen.

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Anlage C.23

Eignungsprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Sportklettern/Breitensport

Klettern im Schwierigkeitsgrad 6 an künstlicher Wand, flash, 2 Routen. (Gemäß Schwierigkeitsbewertung der UIAA, Union internationale des associations d´alpinisme, UIAA-Bulletin, Nr. 155, September 1996, Seite 5)

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Sportklettern/Breitensport

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren Sportklettern/Breitensport umfasst:

Je eine mündliche Prüfung in

  1. Sportbiologie,
  2. Bewegungslehre und Biomechanik,
  3. Trainingslehre.

Je eine praktische Prüfung in

  1. Praktische Übungen,
  2. Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

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Anlage C.24

Eignungsprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Sportklettern/Leistungssport

Klettern im Schwierigkeitsgrad 8 (6c+) on sight, 2 Routen. (Gemäß Schwierigkeitsbewertung der UIAA, Union internationale des associations d´alpinisme, UIAA-Bulletin, Nr. 155, September 1996, Seite 5)

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Sportklettern/Leistungssport

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren Sportklettern Breitensport umfasst:

Je eine mündliche Prüfung in

  1. Bewegungslehre und Biomechanik,
  2. Trainingslehre.

Je eine praktische Prüfung in

  1. Klettern an künstlicher Wand - Eigenkönnen,
  2. Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

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Anlage C.25

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Mountainbike

Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b umfasst:

Die Bewältigung eines Fahrtechnikparcours mit einer Trialpassage.

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Mountainbike

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Mountainbike umfasst:

Je eine mündliche Prüfung in

  1. Sportbiologie,
  2. Bewegungslehre u. Biomechanik,
  3. Trainingslehre.

Je eine praktische Prüfung in

  1. Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
  2. Mountainbiketechnik (Fahrtechnikparcours und Uphill-Test).

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Anlage C.26

Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Kinder- und Jugendfußball

Die praktische Prüfung hat zu umfassen:
Nachweis des persönlichen Könnens im Fußballspiel unter besonderer Berücksichtigung der Basistechniken.

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Kinder- und Jugendfußball

Je eine mündliche Prüfung in

  1. Sportbiologie,
  2. Spezielle Trainingslehre,
  3. Bewegungslehre,
  4. Pädagogik/Didaktik/Methodik.

Eine praktische Prüfung in

  1. Praktisch-methodische Übungen.

Geändert am 22.03.2007

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