BGBl. Nr. 530/1992, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 306/2006
(Hinweis:
Ausschließliche Rechtsverbindlichkeit besitzt die im Bundesgesetzblatt der Republik Österreich kundgemachte Fassung)
§§ 1-18 | Anlage A | Anlage B | Anlage C | Anlage D-H
Anlage C.1
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von
Lehrwarten / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten / Praktische Prüfung im Rahmen der
Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Eiskunstlaufen / Abschlußprüfung im Lehrgang zur
Ausbildung von Lehrwarten für Eiskunstlauf)
Anlage C.2.1
(Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Skitouren /
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Skitouren)
Anlage C.2.2
(Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Skihochtouren /
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Skihochtouren)
Anlage C.2.3
(Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Snowboardtouren /
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Snowboardtouren)
Anlage C.3
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von
Skiinstruktoren / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skilehrwarten)
Anlage C.4
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von
Lehrwarten für Skilanglauf und Skiwandern / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Skilanglauf
und Skiwandern)
Anlage C.5
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von
Lehrwarten für Kinderskilauf und Jugendskirennlauf / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für
Kinderskilauf und Jugendskirennlauf)
Anlage C.6
(Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Hochtouren /
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Hochtouren)
Anlage C.7
(Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Klettern-Alpin /
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Klettern-Alpin)
Anlage C.8.1
(Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Wandern /
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Wandern)
Anlage C.8.2
(Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Winterwandern /
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Winterwandern)
Anlage C.9
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von
Lehrwarten für Sportschießen/Gewehr / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für
Sportschießen/Gewehr)
Anlage C.10
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von
Lehrwarten für Sportschießen/Pistole / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für
Sportschießen/Pistole)
Anlage C.11
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von
Lehrwarten für Hockey, Kunstschwimmen, Rudern, Sportkegeln, Kinderturnen und Bogenschießen / Abschlußprüfung im
Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Hockey, Kunstschwimmen, Rudern, Sportkegeln, Kinderturnen und
Bogenschießen)
Anlage C.12
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von
Lehrwarten für die Sportausübung von Amputierten, Blinden, Rollstuhlfahrern, Spastikern oder geistig Behinderten /
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für die Sportausübungsbildung von Amputierten, Blinden,
Rollstuhlfahrern, Spastikern oder geistig Behinderten)
Anlage C.13
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von
Reitinstruktoren / Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reitinstruktoren)
Anlage C.14
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von
Voltigierinstruktoren / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierinstruktoren)
Anlage C.15
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von
Instruktoren für Gespannfahren / Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für
Gespannfahren)
Anlage C.16
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von
Lehrwarten Fit/Jugend / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Jugend)
Anlage C.17
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von
Lehrwarten Fit/Erwachsene / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Erwachsene)
Anlage C.18
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von
Lehrwarten Fit/Senioren / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Senioren)
Anlage C.19
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von
Lehrwarten Fit/allgemein / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/allgemein)
Anlage C.20
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von
Fußballinstruktoren / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballinstruktoren)
Anlage C.21
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von
Instruktoren für Snowboarden / Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für
Snowboarden)
Anlage C.22
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von
Tennisinstruktoren / Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Tennisinstruktoren)
Anlage C.23
(Eignungsprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Sportklettern/Breitensport
/ Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Sportklettern/Breitensport)
Anlage C.24
(Eignungsprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für
Sportklettern/Leistungssport / Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für
Sportklettern/Leistungssport)
Anlage C.25
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von
Instruktoren für Mountainbike / Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für
Mountainbike)
Anlage C.26
(Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Kinder- und
Jugendfußball / Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Kinder- und Jugendfußball)
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten
Der Aufnahmswerber hat in der praktischen Prüfung ausreichende Kenntnisse und Leistungen in der betreffenden Sparte nachzuweisen, die erwarten lassen, daß das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der Lehrwarteausbildung erreicht werden kann.
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten
Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten umfaßt:
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Eiskunstlaufen
Der Aufnahmswerber hat in der praktischen Prüfung ausreichende Kenntnisse und Leistungen in der Sparte nachzuweisen, die erwarten lassen, daß das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der Lehrwarteausbildung erreicht werden kann. Zusätzlich Nachweis des Könnens der 4. ISU-Klasse oder der 2. Kürklassenprüfung des ÖEV.
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Eiskunstlauf
Siehe Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten
Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Skitouren
Der Aufnahmewerber hat in einer praktischen Prüfung ausreichende Kenntnisse und Leistungen nachzuweisen, die erwarten lassen, dass das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der Instruktorenausbildung für Skitouren erreicht werden kann.
Insbesondere hat die praktische Prüfung zu umfassen:
Anhand eines Tourenberichtes ist nachzuweisen, dass der Aufnahmewerber über Erfahrung im entsprechenden Bergsportbereich verfügt.
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Skitouren
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Skitouren umfasst:
Je eine mündliche Prüfung in
Je eine praktische Prüfung in
Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Skihochtouren
Der Aufnahmewerber hat in einer praktischen Prüfung ausreichende Kenntnisse und Leistungen nachzuweisen, die erwarten lassen, dass das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der Instruktorenausbildung für Skihochtouren erreicht werden kann.
Insbesondere hat die praktische Prüfung zu umfassen:
Anhand eines Tourenberichtes ist nachzuweisen, dass der Aufnahmewerber über Erfahrung im entsprechenden Bergsportbereich verfügt.
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Skihochtouren
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Skihochtouren umfasst:
Je eine mündliche Prüfung in
Je eine praktische Prüfung in
Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Snowboardtouren
Der Aufnahmewerber hat in einer praktischen Prüfung ausreichende Kenntnisse und Leistungen nachzuweisen, die erwarten lassen, dass das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der Instruktorenausbildung für Snowboardtouren erreicht werden kann.
Insbesondere hat die praktische Prüfung zu umfassen:
Anhand eines Tourenberichtes ist nachzuweisen, dass der Aufnahmewerber über Erfahrung im entsprechenden Bergsportbereich verfügt.
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Snowboardtouren
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Snowboardtouren umfasst:
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Skiinstruktoren
Der Aufnahmswerber hat in der praktischen Prüfung ausreichende Kenntnisse und Leistungen im Gelände- und
Schulefahren sowie im Torlauf nachzuweisen, die erwarten lassen, daß das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der
Skilehrwarteausbildung erreicht werden kann;
zusätzlich hat die Prüfung zu umfassen:
Geländefahren: zwei Abfahrten in mittelsteilem Gelände
Schulefahren: Schwingen mit
gleichzeitiger Umkantbewegung
a) mit mittleren Radien (Parallelschwingen)
b) mit kurzen Radien (Kurzschwingen)
Torlauf: Durchfahren eines einfach gesteckten
Torlaufes mit 20 Toren in entsprechender Technik.
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skilehrwarten
Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skilehrwarten umfaßt:
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Skilanglauf und Skiwandern
Der Aufnahmswerber hat in der praktischen Prüfung ausreichende Kenntnisse und Leistungen in der Sparte
nachzuweisen, die erwarten lassen, daß das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der Lehrwarteausbildung erreicht
werden kann;
zusätzlich hat die praktische Prüfung zu umfassen:
Diagonalschritt ohne
Fehlformen
Doppelstockschub mit Variationen
Umtreten und Richtungsänderungen im
Abfahren.
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Skilanglauf und Skiwandern
Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Skilanglauf und Skiwandern umfaßt:
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Kinderskilauf und Jugendskirennlauf
Der Aufnahmswerber hat in der praktischen Prüfung ausreichende Kenntnisse und Leistungen in der Sparte nachzuweisen, die erwarten lassen, daß das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der Lehrwarteausbildung erreicht werden kann, und zwar Umsteigschwingen, Parallelschwingen und Kurzschwingen in mittelschwerem Gelände mit Rhythmus- und Tempowechsel in unterschiedlichem Gelände sowie einen Torlauf (25 Tore) mit entsprechender Renntechnik.
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Kinderskilauf und Jugendskirennlauf
Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Kinderski- und Jugendskirennlauf umfaßt:
Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Hochtouren
Der Aufnahmewerber hat in einer praktischen Prüfung ausreichende Kenntnisse und Leistungen in der Sparte nachzuweisen, die erwarten lassen, dass das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der Instruktorenausbildung für Hochtouren erreicht werden kann:
Anhand eines Tourenberichtes ist nachzuweisen, dass der Aufnahmewerber über Erfahrung im entsprechenden Bergsportbereich verfügt.
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Hochtouren
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren
für Hochtouren
umfasst:
Je eine mündliche Prüfung in
a. Sportbiologie und Erste Hilfe,
b. Trainings- und Bewegungslehre,
c. Orientierung.
Je eine praktische Prüfung in
d. Praxis Hochtouren (Fels und Eis),
e. Praktisch-methodische Übungen,
f. Rettungstechnik.
Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Klettern-Alpin
Der Aufnahmewerber hat in einer praktischen Prüfung ausreichende Kenntnisse und Leistungen
nachzuweisen, die erwarten lassen, dass das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der Instruktorenausbildung für
Klettern-Alpin erreicht werden kann.
Insbesondere hat die praktische Prüfung zu umfassen:
Anhand eines Tourenberichtes ist nachzuweisen, dass der Aufnahmewerber über Erfahrung im entsprechenden Bergsportbereich verfügt.
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Klettern-Alpin
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Klettern-Alpin umfasst:
Je eine mündliche Prüfung in
a) Sportbiologie und Erste Hilfe,
b) Trainings- und Bewegungslehre,
c) Orientierung.
Je eine praktische Prüfung
d) Praxis Klettern-Alpin,
e) Praktisch-methodische Übungen,
f) Rettungstechnik.
Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Wandern
Der Aufnahmewerber hat in einer praktischen Prüfung ausreichende Kenntnisse und Leistungen
nachzuweisen, die erwarten lassen, dass das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der Instruktorenausbildung für
Wandern erreicht werden kann.
Insbesondere hat die praktische Prüfung zu umfassen:
Anhand eines Tourenberichtes ist nachzuweisen, dass der Aufnahmewerber über Erfahrung im entsprechenden Bergsportbereich verfügt.
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Wandern
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Wandern umfasst:
Je eine mündliche Prüfung in
Je eine praktische Prüfung in
Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Winterwandern
Der Aufnahmewerber hat in einer praktischen Prüfung ausreichende Kenntnisse und Leistungen
nachzuweisen, die erwarten lassen, dass das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der Instruktorenausbildung für
Winterwandern erreicht werden kann.
Insbesondere hat die praktische Prüfung zu umfassen:
Anhand eines Tourenberichtes ist nachzuweisen, dass der Aufnahmewerber über Erfahrung im entsprechenden Bergsportbereich verfügt.
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Winterwandern
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Winterwandern umfasst:
Je eine mündliche Prüfung in
Je eine praktische Prüfung in
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Sportschießen/Gewehr
Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b hat zu umfassen:
Kleinkaliber-Gewehr - Dreistellungswettkampf (50 m)
Halbprogramm - liegend (20) -
stehend (20) - kniend (20)
innerhalb von zweieinhalb Stunden (Bedingungen nach dem
jeweiligen Reglement der Union Internationale de Tir) ... 500 Ringe.
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Sportschießen/Gewehr
Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Sportschießen/Gewehr umfaßt:
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Sportschießen/Pistole
Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b hat zu umfassen:
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Sportschießen/Pistole
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Hockey, Kunstschwimmen, Rudern, Sportkegeln, Kinderturnen und Bogenschießen
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Hockey, Kunstschwimmen, Rudern, Sportkegeln, Kinderturnen und Bogenschießen
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für die Sportausübung von Amputierten, Blinden, Rollstuhlfahrern, Spastikern oder geistig Behinderten
Der Aufnahmswerber hat in der praktischen Prüfung ausreichende Kenntnisse und Leistungen für die betreffende Ausbildungssparte zu erbringen, die erwarten lassen, daß das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der betreffenden Lehrwarteausbildung erreicht werden kann und die Sicherungsund Hilfestellungsmaßnahmen im Rahmen der Tätigkeit im Bereich der Behindertensportgruppe gewährleistet sind.
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für die Sportausübungsbildung von Amputierten, Blinden, Rollstuhlfahrern, Spastikern oder geistig Behinderten
Die Abschlußprüfung in Lehrgängen zur Ausbildung von Lehrwarten für die Sportausübung von Amputierten, Blinden, Rollstuhlfahrern, Spastikern oder geistig Behinderten umfaßt:
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Reitinstruktoren
Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b umfasst:
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reitinstruktoren
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reitinstruktoren umfasst:
Je eine mündliche Prüfung in
Je eine praktische Prüfung in
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierinstruktoren
Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b hat zu umfassen:
Zäumen, Longieren und Versorgen eines Pferdes
Nachweis von Grundkenntnissen des Voltigierens und im Eigenkönnen.
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierinstruktoren
Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierinstruktoren umfaßt:
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Gespannfahren
Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b umfasst:
Eine Zweispänner-Dressurprüfung nach den Inhalten und Kriterien der
Dressuraufgabe F 3 (Fédération Equestre Internationale 3) des Dressuraufgabenheftes des Bundesfachverbandes für Reiten
und Fahren;
Turnierordnung und Dressurprüfungen für Gespanne, Hrsg. Bundesfachverband für Reiten und
Fahren in Österreich, 1998.
(Dressurviereck 40 x 80 oder 40 x 100 m).
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Gespannfahren
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Gespannfahren umfasst:
Je eine mündliche Prüfung in
Eine praktische Prüfung in
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Jugend
Der Aufnahmswerber hat das Beherrschen einer Schwimmart und jene allgemeine Kondition und Koordinationsfähigkeit nachzuweisen, die den Anforderungen der Ausbildung entspricht und erwarten läßt, daß das Ausbildungsziel im praktischen Bereich erreicht werden kann.
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Jugend
Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Jugend umfaßt:
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Erwachsene
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Erwachsene
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Senioren
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Senioren
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/allgemein
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/allgemein
Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Fit/allgemein umfaßt:
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Fußballinstruktoren
Die praktische Prüfung gem. § 2 Abs. 1 lit. b umfaßt:
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballinstruktoren
Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballinstruktoren umfaßt:
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Snowboarden
Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b umfasst:
Schulische Schwungformen (gedriftete Schwünge, geschnittene Schwünge)
Geschnittene
Schwünge mit Rhythmuswechsel
Schwünge in Renntechnik um Torlaufstangen (ohne Zeitmessung)
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Snowboarden
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Snowboarden umfasst:
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Tennisinstruktoren
Der Aufnahmswerber hat in der praktischen Prüfung ein demonstrationsfähiges Eigenkönnen in den Grund- und Spezialschlägen nachzuweisen, das erwarten lässt, dass das Ausbildungsziel im praktisch-methodischen Bereich erreicht werden kann.
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Tennisinstruktoren:
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Tennis umfasst:
Je eine mündliche Prüfung in
Je eine praktische Prüfung in
Eignungsprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Sportklettern/Breitensport
Klettern im Schwierigkeitsgrad 6 an künstlicher Wand, flash, 2 Routen. (Gemäß Schwierigkeitsbewertung der UIAA, Union internationale des associations d´alpinisme, UIAA-Bulletin, Nr. 155, September 1996, Seite 5)
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Sportklettern/Breitensport
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren Sportklettern/Breitensport umfasst:
Je eine mündliche Prüfung in
Je eine praktische Prüfung in
Eignungsprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Sportklettern/Leistungssport
Klettern im Schwierigkeitsgrad 8 (6c+) on sight, 2 Routen. (Gemäß Schwierigkeitsbewertung der UIAA, Union internationale des associations d´alpinisme, UIAA-Bulletin, Nr. 155, September 1996, Seite 5)
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Sportklettern/Leistungssport
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren Sportklettern Breitensport umfasst:
Je eine mündliche Prüfung in
Je eine praktische Prüfung in
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Mountainbike
Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b umfasst:
Die Bewältigung eines Fahrtechnikparcours mit einer Trialpassage.
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Mountainbike
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Mountainbike umfasst:
Je eine mündliche Prüfung in
Je eine praktische Prüfung in
Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Kinder- und Jugendfußball
Die praktische Prüfung hat zu umfassen:
Nachweis des persönlichen Könnens im Fußballspiel unter
besonderer Berücksichtigung der Basistechniken.
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Kinder- und Jugendfußball
Je eine mündliche Prüfung in
Eine praktische Prüfung in
Geändert am 22.03.2007