Verordnung über die Eignungsprüfungen, Abschlußprüfungen und Befähigungsprüfungen an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern - Anlagen D-H

BGBl. Nr. 530/1992, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 306/2006
(Hinweis: Ausschließliche Rechtsverbindlichkeit besitzt die im Bundesgesetzblatt der Republik Österreich kundgemachte Fassung)

§§ 1-18 | Anlage A | Anlage B | Anlage C | Anlagen D-H

Anlage D.1
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Jugendleitern / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Jugendleitern)

Anlage D.2
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Badewarten / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Badewarten)

Anlage E: Eignungsprüfungszeugnis (pdf, 20 KB) (Formular)

Anlage F: Abschlussprüfungszeugnis (Formular)
BGBl.Nr. 530/1992, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 83/2000

Anlage G: Befähigungsprüfungszeugnis (Formular)
BGBl.Nr. 530/1992, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 306/2006

Anlage H: Staatsgültiges Zeugnis (pdf, 61 KB) (Formular)

Anlage D.1

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Jugendleitern

Die praktische Prüfung hat den Nachweis jenes sportlichen Könnens zu erbringen, das erwarten läßt, daß das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der Ausbildung erreicht werden kann.

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Jugendleitern

Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Jugendleitern umfaßt:

  1. je eine mündliche Prüfung in
    aa) Sportbiologie
    bb) Pädagogik, Didaktik und Methodik
    cc) Erste Hilfe
    dd) Sexualpädagogik, Soziologie und Lebenskunde
  2. eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

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Anlage D.2

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Badewarten

Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b bat zu umfassen:
Beherrschen der 3 Grundschwimmarten (Brust, Rücken, Kraul), Kopfsprung vorwärts vom 1 m-Brett sowie 15 Minuten Dauerschwimmen, davon 5 Minuten in Rückenlage ohne Armtätigkeit. 100 m Schwimmen in Überkleidern. 15 m Streckentauchen, zweimaliges Tieftauchen (2 bis 3 m) mit Heraufholen eines 2,5 kg schweren Gegenstandes innerhalb von 5 Minuten. Heraufholen von 3 Tellern oder 3 Ringen bei einem Tauchversuch (Fläche zirka 10 m2). Paketsprung aus 2 bis 3 m Höhe, 30 m-Retten eines etwa gleich schweren Menschen mit Kopf- und Achselgriff. Praktische Ausübung der Transport-, Rettungs- und Befreiungsgriffe an Land und im Wasser. Kurze Prüfung über Erste-Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen und praktische Ausführung der Wiederbelebung mit Hilfe der Atemspende, Kenntnisse über Zweck und Organisation des Österreichischen Wasserrettungswesens.

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Badewarten

Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Badewarten umfaßt:

  1. je eine mündliche Prüfung in
    aa) Erste Hilfe
    bb) Pädagogik, Didaktik und Methodik
    cc) Bädertechnik
    dd) Hygiene und Wasseraufbereitung
  2. eine praktische Prüfung in
    Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Geändert am 22.03.2007

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