BGBl. Nr. 530/1992, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 306/2006
(Hinweis:
Ausschließliche Rechtsverbindlichkeit besitzt die im Bundesgesetzblatt der Republik Österreich kundgemachte Fassung)
§§ 1-18 | Anlage A | Anlage B | Anlage C | Anlagen D-H
Anlage D.1
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von
Sport-Jugendleitern / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Jugendleitern)
Anlage D.2
(Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von
Sport-Badewarten / Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Badewarten)
Anlage E: Eignungsprüfungszeugnis (pdf, 20 KB)
(Formular)
Anlage F: Abschlussprüfungszeugnis (Formular)
BGBl.Nr. 530/1992, zuletzt geändert
durch BGBl. II Nr. 83/2000
Anlage G: Befähigungsprüfungszeugnis (Formular)
BGBl.Nr. 530/1992, zuletzt geändert
durch BGBl. II Nr. 306/2006
Anlage H: Staatsgültiges Zeugnis (pdf, 61 KB) (Formular)
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Jugendleitern
Die praktische Prüfung hat den Nachweis jenes sportlichen Könnens zu erbringen, das erwarten läßt, daß das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der Ausbildung erreicht werden kann.
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Jugendleitern
Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Jugendleitern umfaßt:
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Badewarten
Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b bat zu umfassen:
Beherrschen der 3
Grundschwimmarten (Brust, Rücken, Kraul), Kopfsprung vorwärts vom 1 m-Brett sowie 15 Minuten Dauerschwimmen, davon 5
Minuten in Rückenlage ohne Armtätigkeit. 100 m Schwimmen in Überkleidern. 15 m Streckentauchen, zweimaliges Tieftauchen
(2 bis 3 m) mit Heraufholen eines 2,5 kg schweren Gegenstandes innerhalb von 5 Minuten. Heraufholen von 3 Tellern oder
3 Ringen bei einem Tauchversuch (Fläche zirka 10 m2). Paketsprung aus 2 bis 3 m Höhe, 30 m-Retten eines etwa gleich
schweren Menschen mit Kopf- und Achselgriff. Praktische Ausübung der Transport-, Rettungs- und Befreiungsgriffe an Land
und im Wasser. Kurze Prüfung über Erste-Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen und praktische Ausführung der Wiederbelebung
mit Hilfe der Atemspende, Kenntnisse über Zweck und Organisation des Österreichischen Wasserrettungswesens.
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Badewarten
Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Badewarten umfaßt:
Geändert am 22.03.2007