Um das österreichische Schulwesen weiter zu verbessern, ist die Bildungspolitik gefordert, Bestandsaufnahmen durchzuführen, effektive Reformen umzusetzen und anschließend zu evaluieren. Damit diese Erfordernisse in Angriff genommen werden können, bedarf es einer faktenbasierten Bildungspolitik und einer systematischen Schulentwicklung.
Daher hat der Nationalrat mit 1. Jänner 2008 das Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens errichtet. Es ist hinkünftig die Leitstelle für diese herausfordernde Aufgabe.
Konkret hat das Bundesinstitut folgende fünf Kernaufgaben zu erfüllen:
Wichtige bildungspolitische Reformen (z.B. die Einführung der Neuen Mittelschule) werden begleitet, die durchgeführten Maßnahmen evaluiert und notwendige Konsequenzen daraus abgeleitet. Die Bildungspolitik verfügt damit über die notwendigen Grundlagen für Entscheidungen.
Das Bildungssystem wird vor allem hinsichtlich seiner Praxis und der erzielten Ergebnisse kontinuierlich beobachtet. Das BIFIE ist für die Durchführung großer internationaler Schülerleistungsstudien (z. B. PISA, PIRLS) verantwortlich und entwickelt und überprüft die neuen nationalen Bildungsstandards in der 4. sowie in der 8. Schulstufe in Deutsch, Mathematik und Englisch.
Unter der Leitung des BIFIE werden die Ergebnisse der nationalen Bildungsforschung von Expertinnen und Experten in regelmäßigen Abständen zusammengefasst und in einem nationalen Bildungsbericht herausgegeben.
Die Ergebnisse der Forschung sollen zu konkreten Verbesserungen im Schulalltag führen. Das BIFIE konzipiert daher innovative Schulprojekte (z.B. die standardisierte Reifeprüfung) und unterstützt deren praktische Umsetzung an den Schulen, u.a. durch gezielte Lehrerbildung oder die Entwicklung von Unterrichtsmaterialien.
Aufgabe des BIFIE ist es, der Bildungspolitik und der Schulverwaltung in Fragen der Analyse und Entwicklung des Schulwesens beratend zur Seite zu stehen. Außerdem wird das BIFIE künftig seine gesammelten Informationen der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.
Geändert am 13.11.2008