Kennzeichnung und Leitbild
Lerntipps
Bildungsberatungsinformationen
Die Schüler- und Bildungsberatung
Kontaktadressen
Unter www.schulpsychologie.at sowie im Bereich der Schulpsychologie-Bildungsberatung auf SCHULE.AT findet man weitere wichtige Informationen der und über die Schulpsychologie-Bildungsberatung in ganz Österreich.
(aus: F.Sedlak (Hrsg.): Schulpsychologie-Bildungsberatung - Von den Anfängen bis ins dritte Jahrtausend. BMUK, 1999.)
Die Schulpsychologie-Bildungsberatung steht als eine in das Schulsystem integrierte psychologische Einrichtung Schüler(innen), Lehrer(innen) und Eltern bei der Suche nach problemvorbeugenden, -reduzierenden und -lösenden Einsichten, Erfahrungen und deren Umsetzung im jeweiligen Feld zur Verfügung. Sie fördert darüber hinaus durch psychologische (gegebenenfalls auch psychotherapeutische) Information, Beratung, Begleitung und Behandlung die individuelle, soziale und organisatorische Entwicklung im Lebensbereich Schule. Die Inanspruchnahme aller Leistungen erfolgt freiwillig, vertraulich, unbürokratisch und kostenlos!
In Österreich gibt es derzeit 77 Schulpsychologische Beratungsstellen, in denen insgesamt ca. 140 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen ihren Dienst versehen. Die Adressen sind bei den jeweiligen Landesreferaten in den Landesschulräten bzw. dem Stadtschulrat für Wien zu erfragen.
Die Schulpsychologie-Bildungsberatung befasst sich mit drei Adressatenkreisen : Dem Individuum (Schüler, Elternteil, Lehrer), den einzelnen Subsystemen (Familie, Klasse, Freundeskreis, Schule) sowie mit dem umfassenden System (Schulsystem, Gesellschaft). Die Dienstleistung für die drei Adressatengruppen umfasst drei schulpsychologische Zielsetzungen : Prävention, Intervention und Rehabilitation. Für diese Zielsetzungen gibt es drei grundlegende Realisierungsformen : Psychologische Beratung, Begleitung und Behandlung.
Leitlinien : Identität - Effektivität - Effizienz - Ethik
Ziel : Förderung der Persönlichkeit und Gemeinschaft
Prävention : Förderung von Gesundheit bzw. Verhinderung von Störungen derselben. Insofern es sich um
psychische Präventionsmaßnahmen handelt, sind hiebei psychologische bzw. psychotherapeutische Kenntnisse und Methoden
anzuwenden.
Intervention: Die Unterbrechung psychisch negativer Einwirkungen bzw. der Abbau von Störungen bzw.
der Aufbau von konstruktiven Verhaltensweisen oder Maßnahmen.
Rehabilitation : Schadensbegrenzung nach erfolgten negativen Einwirkungen bzw. Sicherung und
Stabilisierung von erreichten positiven Veränderungen bzw. die Herstellung der vollen oder möglichst optimalen
Funktionsfähigkeiten.
Beraten : Jede klärende, orientierungserleichternde, katalysatorische Vorgangsweise, bei der das
Problemfeld exploriert, strukturiert (oft durch Einsatz wissenschaftlich fundierter Diagnostik), auf den Problemkern
fokussiert und hinsichtlich der Ziele bzw. Zielverhaltensweisen analysiert wird. Wichtig ist ressourcenerschließendes
bzw. kompensatorisches Vorgehen.
Begleiten : Jede längerfristige, fachliche Anteilnahme an einem Entwicklungsprozess, wobei
hauptsächlich durch Feedback-Methoden eine Verbesserung der Steuerungsfähigkeit des Individuums bzw. Subsystems oder
Systems erreicht wird. Anwendungsfelder sind z.B. Supervision, begleitende Evaluation, Coaching etc.
Behandeln : Einsatz psychologischer bzw. psychotherapeutischer Strategien zur Veränderung
unbefriedigender intra- oder interpsychischer Befindlichkeiten, wobei die jeweilige Situation auf ihre
Entstehungsursachen, konservierenden Ursachen und Rahmenbedingungen hin analysiert und eine Rekonstruktion bzw.
Neustrukturierung, d.h.der Aufbau neuer Bewusstseins-, Erlebens- und Verhaltensmöglichkeiten angestrebt wird.
Die Position der Beratung ergibt sich aus dem großen psychosozialen
Versorgungsbedarf.
Die Bedeutung der Begleitung ergibt sich aus dem Beitrag der
Schulpsychologie zur Entwicklung des Lebensraums Schule und zur Förderung der Persönlichkeit jedes Einzelnen.
Die Wichtigkeit der Behandlung resultiert aus der Vielzahl psychosozialer Leidenszustände,
bei denen die Schulpsycholog(inn)en helfen können .
Die besondere Profilierung der Schulpsychologie ergibt sich, wie aus ihrem Namen ersichtlich, durch ihre Verknüpfung mit der Psychologie einerseits und der Schule andererseits. Die Verknüpfung mit der Psychologie ist gewährleistet und als Anstellungskriterium verankert durch den nachweislichen erfolgreichen Abschluss eines Hauptfachstudiums der Psychologie. Die Verknüpfung mit der Schule ist gewährleistet durch in mehreren Bundesgesetzen (z.B. Bundesschulaufsichtsgesetz, Schulunterrichtsgesetz ....) formulierten Aufgaben der Schulpsychologie-Bildungsberatung gegenüber der Öffentlichkeit hinsichtlich schulrelevanter Problembereiche.
Um das spezifische Profil der Schulpsychologie-Bildungsberatung näher zu verstehen, ist es notwendig, zwischen drei Ebenen zu unterscheiden:
Die Ebene der acht Aufgabenfelder
1. Aufgabenbereich: Psychologische Beratungs-, Untersuchungs- und
Sachverständigentätigkeit , z.B. bei Fragen der Schulbahnwahl, Schulreife, bei Lernproblemen,
Verhaltensproblemen, persönlichen Schwierigkeiten und Krisen, bei individuellen (Bildungs-)Bedürfnissen und besonderen
Fähigkeiten und Begabungen, mit dem Ziel der positiven persönlichen Entwicklungs- und Entfaltungsförderung und dem Ziel
der Verringerung von Fehlinvestitionen im persönlichen bzw. institutionellen Bereich.
2. Aufgabenbereich : Psychologische Betreuung und Behandlung
durch kurz-, mittel- und langfristige Betreuung Einzelner bzw. von Gruppen, durch psychologische bzw. bei Bedarf
und Möglichkeit auch psychotherapeutische Hilfestellungen für alle Partner des Schulgeschehens mit dem Ziel der Hilfe
bei der Problembewältigung im Spannungsfeld von Breitenwirkung und Betreuungs- und Behandlungsqualität.
3. Aufgabenbereich : Förderung der Kooperation im Bereich
Schule, wobei sowohl die Zusammenarbeit aller Interaktionsträger in der Schule gefördert wird, als auch die
Kooperation mit anderen Einrichtungen, deren Hilfestellungen für die Schule relevant sein können (z.B. Jugendämter,
Arbeitsämter, Heilpädagogische Einrichtungen etc.) mit dem Ziel der Kommunikationsförderung, Konfliktbearbeitung und
Lösung, Informationsoptimierung. Diese Kooperation ist - zum Unterschied von übergreifenden Systembeiträgen z.B. bei
interministeriellen Projektarbeiten - die Verknüpfung personeller Ressourcen zur Erreichung (schul-)psychologischer
Aufgaben (z.B. das Gespräch mit Schulleitung oder Schulaufsicht, Eltern oder Lehrern oder mit der Klassengemeinschaft
zur Problemlösung in einem bestimmten Fall).
4. Aufgabenbereich : Forschungstätigkeit , z.B. bei
anfallenden Evaluationen, Projektmitarbeiten, Schulversuchen, aber auch bei der Weiterentwicklung psychologischer
Methoden und Instrumente mit dem Ziel der Erlangung wissenschaftlich gesicherter Aussagen über Wirkungsweisen und
Zusammenhänge von Variablen im Feld "Schule".
5. Aufgabenbereich : Unterstützung von Aus-, Weiter- und
Fortbildungstätigkeiten mit dem Ziel der Kompetenzsteigerung aller im schulischen Bildungsgeschehen tätigen
Personen, insofern es sich um psychologische bzw. feldrelevante Wissensinhalte handelt.
6. Aufgabenbereich: Qualitätssicherung der
Schulpsychologie-Bildungsberatung durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Supervision und Organisationsentwicklung mit
dem Ziel, alle notwendigen fachlichen Kompetenzen herzustellen, aufrechtzuerhalten, zu erweitern und zu verbessern,
aber auch alle psychohygienischen Maßnahmen zu setzen, um die für die Beratung, Begleitung und Behandlung notwendige
innere psychische Stabilität zu gewährleisten.
7. Aufgabenbereich: Effektivitätssteigerung durch Optimierung der
Administration und durch Informationsvernetzung.
8. Aufgabenbereich: Informationsleistung für die Öffentlichkeit mit dem
Ziel der Steigerung von Transparenz und Mündigkeit im psychischen Bereich, wobei dies durch die Popularisierung
wissenschaftlich gesicherter psychologischer Erkenntnisse in Form von erziehungserleichternden Broschüren, oder auch
Behelfen für den Unterricht oder durch Veröffentlichung von Ergebnissen schulpsychologischer Tätigkeiten oder in Form
von Referaten, Podiumsdiskussionen und Medienarbeit geschieht.
Die Ebene der Kompetenz
Die zweite Ebene ist die Kompetenz-Ebene . Unter Kompetenz ist a) die fachliche Qualifikation zu verstehen - alle Schulpsychologinnen und Schulpsychologen haben ein Hauptfachstudium der Psychologie abgeschlossen - und b) die übertragene Befugnis und Verantwortung in einem bestimmten Wirkungsbereich - Schulpsycholog(inn)en haben einen öffentlich-rechtlich verankerten Auftrag im System Schule - und c) die persönliche Kompetenz im Umgang mit Rat und Hilfe suchenden Menschen sowie im Kontakt mit Gruppen und in der Kooperation mit Schulpartnern.
Die Ebene der (überinstitutionellen)Vernetzung
Darunter ist die situative Mitwirkung bei bestimmten überinstitutionellen Themenstellungen - außerhalb der
Schulpsychologie bzw. über diese hinausgehend - zu verstehen (z.B. die Mitarbeit bei parlamentarischen Ausschüssen, bei
Qualitätszirkeln zur Gesundheitsförderung, bei Arbeitskreisen zur Suchtprävention....).
Die Bildungsberatung
Das System besteht aus über 2.500 von der Schulpsychologie ausgebildeten Schülerberater(inne)n , die
als wichtige Multiplikatoren an der jeweiligen Schule die Entscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler fördern
und sie durch gezielte Maßnahmen hinsichtlich einer reifen Bildungsorientierung bzw. Berufs- oder Studienwahl fördern.
Die Schulpsychologie-Bildungsberatung verfolgt in Zusammenarbeit mit der Schüler- und Bildungsberatung kontinuierlich
den Auftrag, breitenwirksam Information und Beratung hinsichtlich Bildungsentscheidungen sicherzustellen.
Die Schüler- und Bildungsberatung ist die spezifische Beratungstätigkeit eines/r in den Lehrkörper voll
integrierten Lehrers/in. Sie besteht einerseits in der akuten Auffangfunktion bei persönlichen und zwischenmenschlichen
mit der Schule zusammenhängenden Problemen und andererseits in der begleitenden Klärungsfunktion bei
Orientierungsproblemen in der Schullaufbahn.
Die Inanspruchnahme aller Leistungen erfolgt freiwillig, vertraulich, unbürokratisch und
kostenlos!
An allen Schulen ab der 5. Schulstufe steht den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern zur Beratung bei Laufbahnfragen oder anderen Sorgen in der Schule entsprechend ausgebildetes Lehrpersonal zur Verfügung:
Schüler- und Bildungsberater/innen haben zwei Aufgabenfelder, die sich gegenseitig ergänzen und miteinander in Zusammenhang stehen:
Neben direkten Fragen zur Schullaufbahnwahl sind die Schülerberater/innen und Bildungsberater/innen auch Gesprächspartner/innen bei persönlichen Problemen. Das „Nicht-Wollen“ kann auch ein „Nicht-Können“ in dem Sinn sein, dass im Leben derzeit andere Probleme vordringlicher sind als die mit „der Schule“.
Weitere Informationen zur Schülerberatung findet man unter:
www.schulpsychologie.at/schuelerberatung
Zu unterscheiden ist die Tätigkeit der Schülerberaterinnen und Schülerberater (= Information und individuelle Beratung) vom Berufsorientierungsunterricht (= Unterricht).
Die Namen der Schülerberater/innen und Bildungsberater/innen können in den Direktionen oder im jeweiligen Landesschulrat (Stadtschulrat) bei der Abteilung Schulpsychologie-Bildungsberatung erfragt werden. Oft gibt aber auch eine entsprechende Mitteilung am schwarzen Brett der Schule über Namen und Sprechstunde des Schülerberaters oder der Schülerberaterin Auskunft.
In jedem Bundesland gibt es Arbeitsgemeinschaftsleiter/innen der Schülerberater/innen und Bildungsberater/innen für jede Schulart (im Hauptschulbereich meist für jeden Bezirk, sonst einen oder eine pro Region und eine Landesarbeitsgemeinschaftsleiterin oder einen Landesarbeitsgemeinschaftsleiter), die für Planung und Koordination der Fortbildung in ihrem Bereich zuständig sind.
Namen der Arbeitsgemeinschaftsleiter/innen
Geändert am 27.07.2010