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Die Schulpsychologie-Bildungsberatung

Kennzeichnung und Leitbild
Lerntipps
Bildungsberatungsinformationen
Die Schüler- und Bildungsberatung
Kontaktadressen

Unter www.schulpsychologie.at sowie im Bereich der Schulpsychologie-Bildungsberatung auf SCHULE.AT findet man weitere wichtige Informationen der und über die Schulpsychologie-Bildungsberatung in ganz Österreich.

Schulpsychologie-Bildungsberatung
Kennzeichnung und Leitbild einer bildungsunterstützenden psychosozialen Einrichtung

(aus: F.Sedlak (Hrsg.): Schulpsychologie-Bildungsberatung - Von den Anfängen bis ins dritte Jahrtausend. BMUK, 1999.)

Die Schulpsychologie-Bildungsberatung steht als eine in das Schulsystem integrierte psychologische Einrichtung Schüler(innen), Lehrer(innen) und Eltern bei der Suche nach problemvorbeugenden, -reduzierenden und -lösenden Einsichten, Erfahrungen und deren Umsetzung im jeweiligen Feld zur Verfügung. Sie fördert darüber hinaus durch psychologische (gegebenenfalls auch psychotherapeutische) Information, Beratung, Begleitung und Behandlung die individuelle, soziale und organisatorische Entwicklung im Lebensbereich Schule. Die Inanspruchnahme aller Leistungen erfolgt freiwillig, vertraulich, unbürokratisch und kostenlos!

In Österreich gibt es derzeit 77 Schulpsychologische Beratungsstellen, in denen insgesamt ca. 140 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen ihren Dienst versehen. Die Adressen sind bei den jeweiligen Landesreferaten in den Landesschulräten bzw. dem Stadtschulrat für Wien zu erfragen.

Die Schulpsychologie-Bildungsberatung befasst sich mit drei Adressatenkreisen : Dem Individuum (Schüler, Elternteil, Lehrer), den einzelnen Subsystemen (Familie, Klasse, Freundeskreis, Schule) sowie mit dem umfassenden System (Schulsystem, Gesellschaft). Die Dienstleistung für die drei Adressatengruppen umfasst drei schulpsychologische Zielsetzungen : Prävention, Intervention und Rehabilitation. Für diese Zielsetzungen gibt es drei grundlegende Realisierungsformen : Psychologische Beratung, Begleitung und Behandlung.

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Leitlinien : Identität - Effektivität - Effizienz - Ethik
Ziel : Förderung der Persönlichkeit und Gemeinschaft

Wichtige Begriffe

Prävention : Förderung von Gesundheit bzw. Verhinderung von Störungen derselben. Insofern es sich um psychische Präventionsmaßnahmen handelt, sind hiebei psychologische bzw. psychotherapeutische Kenntnisse und Methoden anzuwenden.
Intervention: Die Unterbrechung psychisch negativer Einwirkungen bzw. der Abbau von Störungen bzw. der Aufbau von konstruktiven Verhaltensweisen oder Maßnahmen.
Rehabilitation : Schadensbegrenzung nach erfolgten negativen Einwirkungen bzw. Sicherung und Stabilisierung von erreichten positiven Veränderungen bzw. die Herstellung der vollen oder möglichst optimalen Funktionsfähigkeiten.

Beraten : Jede klärende, orientierungserleichternde, katalysatorische Vorgangsweise, bei der das Problemfeld exploriert, strukturiert (oft durch Einsatz wissenschaftlich fundierter Diagnostik), auf den Problemkern fokussiert und hinsichtlich der Ziele bzw. Zielverhaltensweisen analysiert wird. Wichtig ist ressourcenerschließendes bzw. kompensatorisches Vorgehen.
Begleiten : Jede längerfristige, fachliche Anteilnahme an einem Entwicklungsprozess, wobei hauptsächlich durch Feedback-Methoden eine Verbesserung der Steuerungsfähigkeit des Individuums bzw. Subsystems oder Systems erreicht wird. Anwendungsfelder sind z.B. Supervision, begleitende Evaluation, Coaching etc.
Behandeln : Einsatz psychologischer bzw. psychotherapeutischer Strategien zur Veränderung unbefriedigender intra- oder interpsychischer Befindlichkeiten, wobei die jeweilige Situation auf ihre Entstehungsursachen, konservierenden Ursachen und Rahmenbedingungen hin analysiert und eine Rekonstruktion bzw. Neustrukturierung, d.h.der Aufbau neuer Bewusstseins-, Erlebens- und Verhaltensmöglichkeiten angestrebt wird.

Der Zusammenhang der drei Realisierungsformen:

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Die Position der Beratung ergibt sich aus dem großen psychosozialen Versorgungsbedarf.
Die Bedeutung der Begleitung ergibt sich aus dem Beitrag der Schulpsychologie zur Entwicklung des Lebensraums Schule und zur Förderung der Persönlichkeit jedes Einzelnen.
Die Wichtigkeit der Behandlung resultiert aus der Vielzahl psychosozialer Leidenszustände, bei denen die Schulpsycholog(inn)en helfen können .

Der 3-Ebenen-Ansatz

Die besondere Profilierung der Schulpsychologie ergibt sich, wie aus ihrem Namen ersichtlich, durch ihre Verknüpfung mit der Psychologie einerseits und der Schule andererseits. Die Verknüpfung mit der Psychologie ist gewährleistet und als Anstellungskriterium verankert durch den nachweislichen erfolgreichen Abschluss eines Hauptfachstudiums der Psychologie. Die Verknüpfung mit der Schule ist gewährleistet durch in mehreren Bundesgesetzen (z.B. Bundesschulaufsichtsgesetz, Schulunterrichtsgesetz ....) formulierten Aufgaben der Schulpsychologie-Bildungsberatung gegenüber der Öffentlichkeit hinsichtlich schulrelevanter Problembereiche.

Um das spezifische Profil der Schulpsychologie-Bildungsberatung näher zu verstehen, ist es notwendig, zwischen drei Ebenen zu unterscheiden:

Die Ebene der acht Aufgabenfelder

1.
Aufgabenbereich: Psychologische Beratungs-, Untersuchungs- und Sachverständigentätigkeit , z.B. bei Fragen der Schulbahnwahl, Schulreife, bei Lernproblemen, Verhaltensproblemen, persönlichen Schwierigkeiten und Krisen, bei individuellen (Bildungs-)Bedürfnissen und besonderen Fähigkeiten und Begabungen, mit dem Ziel der positiven persönlichen Entwicklungs- und Entfaltungsförderung und dem Ziel der Verringerung von Fehlinvestitionen im persönlichen bzw. institutionellen Bereich.

2.
Aufgabenbereich : Psychologische Betreuung und Behandlung durch kurz-, mittel- und langfristige Betreuung Einzelner bzw. von Gruppen, durch psychologische bzw. bei Bedarf und Möglichkeit auch psychotherapeutische Hilfestellungen für alle Partner des Schulgeschehens mit dem Ziel der Hilfe bei der Problembewältigung im Spannungsfeld von Breitenwirkung und Betreuungs- und Behandlungsqualität.

3.
Aufgabenbereich : Förderung der Kooperation im Bereich Schule, wobei sowohl die Zusammenarbeit aller Interaktionsträger in der Schule gefördert wird, als auch die Kooperation mit anderen Einrichtungen, deren Hilfestellungen für die Schule relevant sein können (z.B. Jugendämter, Arbeitsämter, Heilpädagogische Einrichtungen etc.) mit dem Ziel der Kommunikationsförderung, Konfliktbearbeitung und Lösung, Informationsoptimierung. Diese Kooperation ist - zum Unterschied von übergreifenden Systembeiträgen z.B. bei interministeriellen Projektarbeiten - die Verknüpfung personeller Ressourcen zur Erreichung (schul-)psychologischer Aufgaben (z.B. das Gespräch mit Schulleitung oder Schulaufsicht, Eltern oder Lehrern oder mit der Klassengemeinschaft zur Problemlösung in einem bestimmten Fall).

4.
Aufgabenbereich : Forschungstätigkeit , z.B. bei anfallenden Evaluationen, Projektmitarbeiten, Schulversuchen, aber auch bei der Weiterentwicklung psychologischer Methoden und Instrumente mit dem Ziel der Erlangung wissenschaftlich gesicherter Aussagen über Wirkungsweisen und Zusammenhänge von Variablen im Feld "Schule".

5.
Aufgabenbereich : Unterstützung von Aus-, Weiter- und Fortbildungstätigkeiten mit dem Ziel der Kompetenzsteigerung aller im schulischen Bildungsgeschehen tätigen Personen, insofern es sich um psychologische bzw. feldrelevante Wissensinhalte handelt.

6.
Aufgabenbereich: Qualitätssicherung der Schulpsychologie-Bildungsberatung durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Supervision und Organisationsentwicklung mit dem Ziel, alle notwendigen fachlichen Kompetenzen herzustellen, aufrechtzuerhalten, zu erweitern und zu verbessern, aber auch alle psychohygienischen Maßnahmen zu setzen, um die für die Beratung, Begleitung und Behandlung notwendige innere psychische Stabilität zu gewährleisten.

7.
Aufgabenbereich: Effektivitätssteigerung durch Optimierung der Administration und durch Informationsvernetzung.

8.
Aufgabenbereich: Informationsleistung für die Öffentlichkeit mit dem Ziel der Steigerung von Transparenz und Mündigkeit im psychischen Bereich, wobei dies durch die Popularisierung wissenschaftlich gesicherter psychologischer Erkenntnisse in Form von erziehungserleichternden Broschüren, oder auch Behelfen für den Unterricht oder durch Veröffentlichung von Ergebnissen schulpsychologischer Tätigkeiten oder in Form von Referaten, Podiumsdiskussionen und Medienarbeit geschieht.

Die Ebene der Kompetenz

Die zweite Ebene ist die Kompetenz-Ebene . Unter Kompetenz ist a) die fachliche Qualifikation zu verstehen - alle Schulpsychologinnen und Schulpsychologen haben ein Hauptfachstudium der Psychologie abgeschlossen - und b) die übertragene Befugnis und Verantwortung in einem bestimmten Wirkungsbereich - Schulpsycholog(inn)en haben einen öffentlich-rechtlich verankerten Auftrag im System Schule - und c) die persönliche Kompetenz im Umgang mit Rat und Hilfe suchenden Menschen sowie im Kontakt mit Gruppen und in der Kooperation mit Schulpartnern.

Die Ebene der (überinstitutionellen)Vernetzung

Darunter ist die situative Mitwirkung bei bestimmten überinstitutionellen Themenstellungen - außerhalb der Schulpsychologie bzw. über diese hinausgehend - zu verstehen (z.B. die Mitarbeit bei parlamentarischen Ausschüssen, bei Qualitätszirkeln zur Gesundheitsförderung, bei Arbeitskreisen zur Suchtprävention....).

Die Bildungsberatung

Das System besteht aus über 2.500 von der Schulpsychologie ausgebildeten Schülerberater(inne)n , die als wichtige Multiplikatoren an der jeweiligen Schule die Entscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler fördern und sie durch gezielte Maßnahmen hinsichtlich einer reifen Bildungsorientierung bzw. Berufs- oder Studienwahl fördern. Die Schulpsychologie-Bildungsberatung verfolgt in Zusammenarbeit mit der Schüler- und Bildungsberatung kontinuierlich den Auftrag, breitenwirksam Information und Beratung hinsichtlich Bildungsentscheidungen sicherzustellen.



Die Schüler- und Bildungsberatung ist die spezifische Beratungstätigkeit eines/r in den Lehrkörper voll integrierten Lehrers/in. Sie besteht einerseits in der akuten Auffangfunktion bei persönlichen und zwischenmenschlichen mit der Schule zusammenhängenden Problemen und andererseits in der begleitenden Klärungsfunktion bei Orientierungsproblemen in der Schullaufbahn.

Die Inanspruchnahme aller Leistungen erfolgt freiwillig, vertraulich, unbürokratisch und kostenlos!

Die Schüler- und Bildungsberatung

Orientierungshilfe und Begleitung

An allen Schulen ab der 5. Schulstufe steht den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern zur Beratung bei Laufbahnfragen oder anderen Sorgen in der Schule entsprechend ausgebildetes Lehrpersonal zur Verfügung:

  • die Schülerberater/innen (an Hauptschulen, allgemein bildenden höheren Schulen und Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik bzw. Sozialpädagogik)
  • die Bildungsberater/innen (an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen) .

Die Aufgabenfelder der Schüler- und Bildungsberatung

Schüler- und Bildungsberater/innen haben zwei Aufgabenfelder, die sich gegenseitig ergänzen und miteinander in Zusammenhang stehen:

  1. Information als Orientierungshilfe und Entscheidungsvorbereitung: Sie informieren über weiterführende Ausbildungsmöglichkeiten bzw. Ausbildungsalternativen. Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern werden über Bildungsgänge , deren Eingangsvoraussetzungen und Abschlussqualifikationen informiert. Die Information erfolgt durch Klassenvorträge, Vorträge bei Elternabenden, Weitergabe von Informationsmaterialien, die Einladung von externen Expertinnen und Experten sowie die Organisation von Exkursionen und Betriebsbesichtigungen.
  2. Individuelle Beratung und Vermittlung von Hilfe : Schüler- und Bildungsberater/innen bieten Schülerinnen und Schülern bzw. deren Eltern individuelle Beratung an. Diese Beratung kann Laufbahnfragen und/oder andere persönliche Probleme betreffen (z.B. Lern- oder Verhaltensschwierigkeiten) bzw. auch in der Vermittlung von Hilfe durch andere Beratungs- oder Betreuungseinrichtungen zum Ausdruck kommen. Schüler- und Bildungsberater/innen sollen in diesem Sinn eine erste Anlaufstelle für Schwierigkeiten in und mit der Schule darstellen.

Neben direkten Fragen zur Schullaufbahnwahl sind die Schülerberater/innen und Bildungsberater/innen auch Gesprächspartner/innen bei persönlichen Problemen. Das „Nicht-Wollen“ kann auch ein „Nicht-Können“ in dem Sinn sein, dass im Leben derzeit andere Probleme vordringlicher sind als die mit „der Schule“.

Weitere Informationen zur Schülerberatung findet man unter:
www.schulpsychologie.at/schuelerberatung

Zu unterscheiden ist die Tätigkeit der Schülerberaterinnen und Schülerberater (= Information und individuelle Beratung) vom Berufsorientierungsunterricht (= Unterricht).

Wie erreicht man die Schüler- und BildungsberaterInnen?

Die Namen der Schülerberater/innen und Bildungsberater/innen können in den Direktionen oder im jeweiligen Landesschulrat (Stadtschulrat) bei der Abteilung Schulpsychologie-Bildungsberatung erfragt werden. Oft gibt aber auch eine entsprechende Mitteilung am schwarzen Brett der Schule über Namen und Sprechstunde des Schülerberaters oder der Schülerberaterin Auskunft.

In jedem Bundesland gibt es Arbeitsgemeinschaftsleiter/innen der Schülerberater/innen und Bildungsberater/innen für jede Schulart (im Hauptschulbereich meist für jeden Bezirk, sonst einen oder eine pro Region und eine Landesarbeitsgemeinschaftsleiterin oder einen Landesarbeitsgemeinschaftsleiter), die für Planung und Koordination der Fortbildung in ihrem Bereich zuständig sind.

Namen der Arbeitsgemeinschaftsleiter/innen

Kontaktadressen

Geändert am 27.07.2010

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