Jede Schülerin/Jeder Schüler, die/der die 4. Klasse der Volksschule erfolgreich abgeschlossen hat, kann die Hauptschule besuchen. Die Schüler/innen werden in Stammklassen eingeteilt. Sofern der Unterricht in den Pflichtgegenständen in Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache in Leistungsgruppen erfolgt, ist jede Schülerin/jeder Schüler nach einem Beobachtungszeitraum in eine der drei Leistungsgruppen einzustufen.
Der Beobachtungszeitraum hat ab Beginn des Unterrichtsjahres mindestens zwei Wochen und längstens ein Semester zu
umfassen .
Einstufung in Leistungsgruppen: Die Einstufung erfolgt auf der Grundlage der
Mitarbeit im Unterricht, unter Berücksichtigung der Beurteilung im vergleichbaren Unterrichtsgegenstand der
vorangegangenen Schulstufe und - soweit bereits vorhanden - auf Basis von mündlichen bzw. schriftlichen
Leistungsfeststellungen.
Jene Schülerinnen und Schüler, die die Aufnahmsvoraussetzungen für den Übertritt in die 1. Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule (AHS) erfüllen, oder die die Aufnahmsprüfung hiefür erfolgreich bestanden haben, sind mit Beginn des Schuljahres in die höchste Leistungsgruppe einzustufen (die erste Leistungsgruppe entspricht in den Anforderungen einer allgemein bildenden höheren Schule).
Die Entscheidung über die Einstufung kann in der Hauptschule durch Umstufungen während des Schuljahres bzw. am Ende eines jeden Schuljahres (außer am Ende der 4. Klasse) revidiert werden.
Geändert am 26.01.2009