NEUE REGELUNGEN
Mit 1.1.2005 trat gemäß § 19 Abs. 3a und 4 SchUG die Vorverlegung des Frühwarnsystems und des
Frühinformationssystems in das 1. Semester in Kraft. Ziel der Vorverlegung ist es, durch frühzeitige Information,
Erörterung und Beratung und die Festlegung von Fördermaßnahmen eine möglichst frühe Verbesserung der Leistungssituation
und das Erlangen einer positiven Beurteilung im Jahreszeugnis zu erreichen.
Bislang hatte die Information und die Einladung zu einem beratenden Gespräch (erst) dann zu erfolgen, wenn die Leistungen der Schülerin bzw. des Schülers im 2. Semester mit „Nicht genügend“ zu beurteilen wären. Nunmehr sind bereits bei einer drohenden negativen Beurteilung im 1. Semester die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten (verpflichtend) zu einem beratenden Gespräch einzuladen, in dem alle Fördermöglichkeiten erörtert werden sollen, um die Leistungen zu verbessern.
Das breite Spektrum an Förderungsmöglichkeiten umfasst z.B. den Besuch eines Förderkurses, ein individuelles Lernprogramm in einem bestimmten Gegenstand, schulische Förderung für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache, Lernhilfe für Kinder mit Behinderungen, oder die schulische Behandlung der Lese-Rechtschreibschwäche/Rechenschwäche.
Zur Motivation der Schülerin bzw. des Schülers sollen auch die individuellen Stärken bei dem beratenden Gespräch einbezogen werden.
Ähnlich wird auch bei Verhaltensproblemen verfahren.
Für die Klärung der Ausgangslage, die Erörterung von Förderansätzen und die Frage der richtigen Schulwahl kann
auch die Hilfe und Beratung der Schulpsychologie-Bildungsberatung in Anspruch genommen werden.
Kontaktadressen
Es ist wichtig, dass im Beratungsgespräch eine gemeinsame Lösung erarbeitet wird, die von allen Beteiligten mitgetragen wird. Ein regelmäßiger Kontakt zwischen Schule, Schülerin bzw. Schüler und Erziehungsberechtigten stellt eine Sicherung der Vereinbarungen dar.
GESPRÄCHSLEITFADEN
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und Erläuterungen zur neuen Regelung sind in einem vom Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur erstellten Gesprächsleitfaden PDF (pdf, 126 KB) mit Einlagefaltblatt PDF (pdf, 162 KB) festgehalten.
Der Leitfaden enthält eine Reihe von Fragen, die jede Gesprächsteilnehmerin und jeder Gesprächsteilnehmer vor dem gemeinsamen Beratungsgespräch mit der jeweiligen Wahrnehmung der Situation ausfüllt. Die einzelnen Sichtweisen werden dann ausgetauscht und zu gemeinsam vereinbarten Maßnahmen gebündelt. Hinweise im Gesprächsleitfaden zur positiven Gesprächsatmosphäre sollen dazu beitragen, dass das Gespräch ohne Vorurteile konstruktiv verläuft.
Nähere Informationen
http://www.schulpsychologie.at/lernen-leistung/lehrerinnengespraeche/
Geändert am 26.01.2009