Ausbauoffensive

Bis zum Jahr 2014 stellt der Bund insgesamt 320 Millionen Euro Bildungs-Offensiv-Gelder zur Verfügung, um die Betreuungsquote der Schüler(innen) auf insgesamt 210.000 Plätze zu erhöhen.

Neben dem quantitativen Ausbau soll auch im qualitativen Bereich eine Verbesserung vorgenommen werden. Die für den Zweck des Ausbaus ganztägiger Schulformen zur Verfügung gestellten Gelder sind für den zusätzlichen Lehrer(innen)bedarf und als Entlastung der Schulerhalter im Freizeitbereich gedacht. Diese Anschubfinanzierung wird im Rahmen einer Art. 15a-Vereinbarung B-VG einerseits für das Betreuungspersonal, anderseits für infrastrukturelle Maßnahmen eingesetzt. Die Mittel können zur Schaffung neuer, aber auch zur Adaptierung bereits bestehender Betreuungsangebote im schulischen Bereich verwendet werden:

  • max. 8.000 Euro pro Gruppe pro Jahr für die schulische Tagesbetreuung bis 16:00 Uhr,
  • max. 50.000 Euro pro Gruppe für Infrastruktur, wobei er Zweckbezug zur schulischen Tagesbetreuung gegeben sein muss:
Förderungswürdig sind zB Nicht förderungswürdig sind zB
  • die Schaffung und Adaptierung von Speisesälen und Küchen
  • die Schaffung und Adaptierung von Gruppenräumen für eine adäquate Betreuung
  • die Schaffung und Adaptierung von Spielplätzen und ähnlichen Außenanlagen
  • die Anschaffung von Einrichtung(sgegenständen) für oben genannte Adaptierungen
  • die Anschaffung von beweglichen Anlagevermögen (zB Geschirr, Besteck, Spiele, Bücher, …)
  • die Generalsanierung des gesamten Schulgebäudes,
  • die Sanierung des Turnsaals,
  • die Anschaffung von Verwaltungsinfrastruktur,
  • die Modernisierung der Schulbibliothek,
  • die Ausstattung aller Klassenräume mit Beamern oder
  • die Bezahlung von Betriebskosten (zB Strom, Telefon, Heizung).

Die Finanzierung ist an qualitative organisatorische und pädagogische Voraussetzungen geknüpft:

  1. Organisation und Qualitätssicherung:
    • Unterrichts- und Betreuungsteil sind inhaltlich und organisatorisch aufeinander abgestimmt, altersgemäßer Tagesablauf mit Lern-, Ruhe-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten, keine Lernzeit nach 16:00 Uhr,
    • abwechslungsreicher Speiseplan, ernährungswissenschaftlich ausgewogen und kindgerecht,
    • einschlägige Fortbildungsveranstaltungen und gemeinsame pädagogische Konferenzen für Lehrer(innen), Erzieher(innen) sowie Freizeitpädagog(inn)en
    • Information und Austausch zwischen den Betroffenen
  2. Pädagogisches Gesamtkonzept:
    • Interessen und Begabungen der Schüler(innen) fördern durch Angebote aus den Bereichen Kunst, Kultur, Naturwissenschaften und Bewegung mit dem Ziel, ihre Kreativität zu fördern, ihr Selbstvertrauen zu stärken und die Integration zu unterstützen,
    • Standortbezogene Förderkonzepte auch für den Betreuungsteil (Begabungen und Lernprobleme).
      Die Länder erarbeiten mit den schulerhaltenden Gemeinden ein diesbezügliches "Fördermodell".

Zusätzlich wurden, um das Angebot zu vergrößern und im Freizeitbereich eine Verbesserung zu erzielen, gesetzlich umgesetzt:

  • neben der klassen-, schulstufen- und schulübergreifenden Angeboten auch eine schulartenübergreifende Tagesbetreuung (Gruppengrößte grundsätzlich 15 Schüler(innen))
  • Sollte unter diesen Bedingungen keine Gruppe zustande kommen, kann bereits ab 12 angemeldeten Schülerinnen und Schülern eine Gruppe eröffnet werden.
  • Für den Bereich der Freizeitpädagogik wird eine Ausbildung als "akademischer Freizeitpädagoge" (zwei Semester, berufsbegleitend) an Pädagogischen Hochschulen eingerichtet.

Weiters

  • startet im Herbst 2011 der 3. Durchgang der "Aktion: Qualität in der schulischen Tagesbetreuung".
  • wurde in der verschränkten Form der Tagesbetreuung der Freitagnachmittag flexibler geregelt.

Geändert am 13.12.2011

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