Schulische Tagesbetreuung
Beste Bildung und Freizeit für unsere Kinder
Foto: Hans Ringhofer
Die schulische Tagesbetreuung ist eine der wichtigsten Maßnahmen innerhalb eines chancengerechten, qualitativ
hochwertigen Bildungssystems. Sie garantiert, dass jede Schülerin, jeder Schüler optimal betreut wird, und unterstützt
bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung werden die
SchülerInnen an den Schultagen bis mindestens 16:00 Uhr von PädagogInnen professionell begleitet. Dabei steht
gemeinsames Lernen genauso auf dem Programm wie sportliche, kulturelle und naturwissenschaftliche Aktivitäten. Der
ausgewogene Wechsel von Lern- und Freizeit fördert die SchülerInnen in Ideenreichtum und Kreativität.
Eltern haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf die schulische
Tagesbetreuung.
Weitere Informationen - insbesondere zur Anmeldung zur schulischen Tagesbetreuung – und Kontaktpersonen
für Eltern in den Bundesländern:
- Folder zur Tagesbetreuung
Informationsbroschüren für Eltern, SchulleiterInnen, Schulaufsicht und Schulerhalter zum Download finden Sie
hier:
Kontakt im BMUKK:
tagesbetreuung@bmukk.gv.at
Schulische Tagesbetreuung – die Fakten auf einen Blick
- Eltern haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf die schulische
Tagesbetreuung.
- Die schulische Tagesbetreuung kann in allen allgemein bildenden Pflichtschulen (=
Volksschulen, Sonderschulen, Neue Mittelschulen, Hauptschulen, Polytechnische Schulen) und in der
AHS-Unterstufe durchgeführt werden.
- Zuständig für die Errichtung der schulischen Tagesbetreuung ist der jeweilige
Schulerhalter. Das ist in der Regel bei den Pflichtschulen die Gemeinde des Schulstandortes und bei der
AHS-Unterstufe der Bund. Die Eltern sind in den Prozess eingebunden.
- Die Tagesbetreuung wird in Nachmittagsbetreuung oder verschränkter Form
angeboten.
- Die Nachmittagsbetreuung kann klassen-, schulstufen-, schul- und schulartenübergreifend
durchgeführt werden. Bei der verschränkten Form wechseln Unterrichts-, Lern- und Freizeit im Laufe eines Tages ab. Sie
gilt immer für eine ganze Klasse und für die Dauer eines Schulbesuchs.
- In beiden Formen werden die SchülerInnen bis mindestens 16:00 Uhr betreut – am
Freitag ist in der verschränkten Form ein Ende ab 14:00 Uhr möglich.
- Der Schulerhalter entscheidet über die Höhe des Selbstkostenanteils für Verpflegung und Freizeit.
- Die Tagesbetreuung ist nicht von der Schulstufe abhängig. Sie kann z. B. auch ab der 2.
Klasse eingerichtet werden. Hier gelten dieselben Voraussetzungen wie bei der 1. Schulstufe. Für weitere Informationen
wenden Sie sich bitte an Ihren Schulerhalter oder Ihre/n Schulleiter/in.
Geändert am 07.03.2013