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Mittagsbetreuung

Das im Vorjahr begonnene Pilotprojekt „Mittagsbetreuung an der AHS-Unterstufe“ wird auch in diesem Schuljahr fortgesetzt. Die Mittagsbetreuung, die seit vielen Jahren von den Elternvertreter/innen gefordert wird, wurde für diejenigen Kinder geschaffen, die nicht zur schulischen Tagesbetreuung angemeldet sind und denen es nicht möglich ist, zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht nachhause zu gehen, um dort die Mittagspause zu verbringen. Bisher mussten die Eltern zB für einen ganzen Tag den Betreuungsbeitrag entrichten, auch wenn die Kinder nur eine Stunde (zur „Überbrückung“) in Anspruch nehmen wollten. Die Eltern dieser Kinder brauchen daher nicht die gesamte Angebotspalette der schulischen Tagesbetreuung. Die im Pilotversuch angebotene Mittagsbetreuung ist ein Teil eines Entwicklungsprozesses und eines Gesamtkonzeptes, das die schulische Tagesbetreuung in Zukunft neu regeln soll.

Das Angebot wurde auf alle (öffentlichen und privaten AHS-Unterstufen sowie Übungsschulen der Pädagogischen Hochschulen ausgeweitet, ein Betreuungsbeitrag wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht eingehoben, weil die Mittagsbetreuung (noch) keine gesetzliche Grundlage hat.

  • Die Schulen sind nicht verpflichtet, Mittagsverpflegung anzubieten.
  • Die Mindesteröffnungszahl liegt bei fünf Schüler/innen, die Mittagsbetreuung ist jahrgangs- und klassenübergreifend anzubieten.
  • Von einem/r Schüler/in können maximal vier Stunden an höchstens zwei Tagen pro Woche in Anspruch genommen werden.
  • Sollte die Pause zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht länger als zwei Unterrichtsstunden sein, hat sich der/die Schüler/in zur Tagesbetreuung anzumelden.
  • Eine Kombination aus Tagesbetreuung und Mittagsbetreuung ist zulässig (zB drei Tage Tagesbetreuung, zwei Stunden Mittagsbetreuung an einem weiteren Tag).
  • Die Schulgemeinschaftsausschüsse der Schulen, die eine Mittagsbetreuung anbieten wollen, müssen die Betreuung über die Hausordnung regeln.
  • Die Mittagsbetreuung ist getrennt von der Tagesbetreuung zu führen.

Dieser Pilotversuch wird nach Einlangen der Anmeldezahlen im Bildungsministerium evaluiert und auf seine Fortsetzung im Folgejahr hin überprüft. Die bei der Umsetzung aufgetretenen Schwierigkeiten und positiven Entwicklungen werden dokumentiert und fließen in die Planungen für eine Fortführung ein.

Geändert am 01.09.2011

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