Die Zahnrettungsbox

Ob Sportunfall, Verkehrsunfall oder “nur” die gute alte Schulhofrauferei - zahlreiche Mädchen und noch viel mehr Jungen erleiden heutzutage noch vor dem Erwachsenwerden Verletzungen an den Frontzähnen. Das kann bis zu vierstellige Eurokosten verursachen, denn ein definitiver Zahnersatz kann an den kindlichen Kiefer noch nicht angepasst werden. An diesen Schäden leiden viele auch noch im Erwachsenenalter.

Nun kann grundsätzlich ein ausgeschlagener Zahn reimplantiert werden, sofern dies innerhalb der ersten 30-60 Minuten erfolgt. Im Allgemeinen ist dies, wenn sich der Unfall nicht direkt vor dem Tor einer Kieferchirurgie ereignet, nicht möglich. Abhilfe kann hier die so genannte “ZAHNRETTUNGSBOX” schaffen. Sie enthält eine Nährlösung, in der ein ausgeschlagener Zahn bis zu 24 Stunden konserviert und damit reimplantationsfähig erhalten werden kann.

Da die Zahnrettungsboxen eine biologische Flüssigkeit enthalten, haben sie ein Ablaufdatum. Die im Umlauf befindlichen Zahnrettungsboxen sind Anfang des Jahres 2002 abgelaufen und müssen daher ersetzt werden. Die AUVA kann diese Aktion aber nicht fortzusetzen und ersucht die Schulen, selbst für die Erneuerung der Boxen Sorge zu tragen. Sehr leicht kann so ein Unfall jederzeit jede Schule treffen. Es wird darauf hingewiesen, dass Schulen, die keine Zahnrettungsboxen besitzen, mit Regressansprüchen konfrontiert werden könnten.

Die Gefahr eines Zahnverlustes ist während eines Schulausflugs und in Badeanstalten besonders gross. Es sollten daher Zahnrettungsboxen auch stets in den “Erste-Hilfe-Kästen” der Ausflügler und den Badeanstalten vorhanden sein.

Da die AUVA als Sponsor ausgefallen ist, möchte das Österreichische Grüne Kreuz für Vorsorgemedizin eine Schulaktion durchführen. Im Unterschied zur AUVA verfügt aber die Ärztevereinigung ÖGK über keine nennenswerten finanzielle Mittel, die eine Bezahlung aller Boxen erlaubten.

Die Koordinatorin für schulärztliche Angelegenheiten des BMBWK, Frau Dr. Lilly Damm, hat über die Landesschulärzte alle Schulärzte von dieser Aktion informiert. Zur praktischen Durchführung finden Sie einen Anforderungsschein zum downloaden: , mit dem jede Schule beim ÖGKfV zwei (oder auch mehr) Zahnrettungsboxen zum Sonderpreis von je Euro 16,80-- (statt Euro 20,75--) per Fax (0662/64 15 16) bestellen kann. Dieser Preis ist ein für die Schulen garantierter Höchstpreis. Wenn sich alle Schule beteiligen, kann der Preis durch den Mengenrabatt noch um ca. Euro 1,20-- gesenkt werden.

Für diese Aktion werden wir nur ganz frisch erzeugte Zahnrettungsboxen abgeben, die eine Laufzeit von drei Jahren haben. Damit erreichen wir, dass die maximale Lagerfähigkeit optimal ausgenützt wird und die Ausgabe von Euro 33,60-- (für zwei Boxen) auf drei Jahre aufgeteilt, eine Zahlung von nur Euro 11,20-- pro Jahr ergibt, bzw. im Mengenrabatt Euro 31,20-- oder Euro 10,40 pro Jahr.

Um nur Boxen mit maximaler Lagerfähigkeit liefern zu können, wird diese Charge für die Aktion eigens hergestellt. Da ab dem Zeitpunkt der Bestellung mit einer Lieferzeit bis zu 11 Wochen gerechnet werden muss, wird ersucht, die Bestellung so rasch wie möglich zu tätigen. Anmeldeschluss ist der 10.02.2003.

Bestellungen: Österreichisches Grünes Kreuz
Borromäumstrasse 12
A-5020Salzburg
office@gruenes-kreuz.org
http://www.gruenes-kreuz.org

Ein Bestellschein für Zahnrettungsboxen steht Ihnen hier im Word-Format als Download zur Verfügung.
Bestellschein_Zahnrettungsboxen
(657 KB)

Geändert am 20.05.2003

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