Helfen statt strafen - Schüler ohne Drogen

Helfen wir gemeinsam mit, dass unsere Jugend NEIN sagt zu Süchten aller Art - durch die Maßnahmen zur primären Prävention. Darüber hinaus verpflichtet das Suchtmittelgesetz die Schule, jungen Menschen, die Drogen missbrauchen, gezielte Hilfe anzubieten.

Das Gesetz ermöglicht, ihnen zu helfen: Ohne zu strafen, ohne Anzeige, ohne Diskriminierung.

Ein wichtiger Tipp für alle Beteiligten: Nehmen sie die Hilfe von Experten der Drogenberatungsstellen (siehe [Interner Link: Rundschreiben des BMUKA Nr. 65/97 (broken link)] ) in Anspruch.

Der hier folgende Überblick soll allen Beteiligten Rechtssicherheit geben über die Schritte, die zu setzen sind.

Grundsätze schulischer Suchtprävention

  1. Suchtprävention ist Teil der Gesundheitsförderung. Denn Sucht ist kein „Laster“, sondern Symptom einer Krankheit, deren Entstehung vorgebeugt werden soll. Grundlegende Aufgabe der Gesundheitsförderung ist die Schaffung eines gesundheitsfördernden Schulklimas und entsprechender Arbeitsbedingungen.

  2. Suchtprävention setzt so früh wie möglich ein. Längst bevor eine reale Gefährdung besteht.

  3. Suchtprävention ist keine einmalige Angelegenheit, sondern ein kontinuierlicher Prozess.

  4. Suchtprävention konzentriert sich nicht auf die Wissensvermittlung über Suchtmittel und Suchtverhalten. Suchtprävention schafft Voraussetzungen, um ein erfülltes Leben führen zu können. Ein Leben, das Suchtmittel entbehrlich macht.

  5. Suchtprävention vermittelt Kindern und Jugendlichen Selbst- und Sozialkompetenz; sie fördert Selbstvertrauen, Eigenverantwortung, Kreativität und Kommunikationsfähigkeit und sie zeigt den konstruktiven Umgang mit Problemen und Konflikten. Sie befähigt Jugendliche dazu, Nein sagen und sozialem Druck standhalten zu können.

  6. Thema der Suchtprävention sind nicht nur illegale, sondern auch legale Suchtmittel, nicht nur substanzbezogene, sondern auch handlungsbezogene Suchtformen.

  7. Suchtprävention bedeutet: Informieren, nicht aber moralisieren.

  8. Suchtprävention informiert auch über Alternativen zu Suchtmitteln. Sie zeigt alternative Möglichkeiten des Genusses, der Anregung und der Entspannung auf.

  9. Suchtprävention ist Aufgabe der Schulgemeinschaft. Sie bedarf der Zusammenarbeit von LehrerInnen, SchülerInnen, Eltern und Fachleuten.

  10. Suchtprävention heißt: Helfen statt strafen. Im Falle von Drogenkonsum werden junge Menschen nicht sich selbst überlassen oder von der Schule verwiesen, sondern es wird die Beratung bzw. die Behandlung durch Fachleute sichergestellt.
    (aus „Liebst du die Freiheit, dann mach dich nicht abhängig“, BMUK 1999)

Der Folder als Download: Suchtprävention.pdf (986 KB)

Geändert am 30.08.2007

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