Im Zusammenhang mit dem Erlass des Bildungsressorts
Rundschreiben: 2002-25 ; GZ G40.000/7-V/2/2002 ; Strahlenschutz an Schulen) wird Folgendes
bekannt gegeben:
Die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl hat nach den bisherigen Erkenntnissen in Weißrussland, der Ukraine und Teilen Russlands zu einer dramatischen Zunahme von Schilddrüsenkarzinomen bei Kindern geführt. In hochbelasteten Regionen wurden Steigerungen bis über das 100-fache der sonst üblichen Häufigkeit dieser Karzinome festgestellt.
Kaliumjodidtabletten, rechtzeitig eingenommen, bieten einen effektiven Schutz gegen die Aufnahme von radioaktivem Jod in die Schilddrüse und daher gegen Schilddrüsenkarzinome. Die Bevorratung dieser Tabletten stellt somit eine vorrangige Strahlenschutzmaßnahme dar.
Den Schulen obliegt es, nach telefonischer Vereinbarung mit der Apotheke bzw. den Hausapotheken führenden Ärztinnen und Ärzten, die dort lagernden neuen Tabletten abzuholen und die alten Bestände zurückzugeben. Die entsprechenden Drucksorten werden, ebenso wie ihre Übersetzungen, auf der Homepage des BMGFJ unter http://www.bmgfj.gv.at/ als Download zur Verfügung stehen.
Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend stellt die erste Tagesdosis von Kaliumjodidtabletten für alle Schülerinnen und Schüler sowie eine volle Packung für alle an den Schulen tätigen Lehrer/innen und Bediensteten bis zum 40. Lebensjahr kostenlos zur Verfügung. Personen ab 40 Jahren sollen die Tabletten nicht mehr einnehmen, da es bei dieser Altersgruppe fallweise zu Schilddrüsenüberfunktionen kommen kann und das Risiko für die Entstehung von strahleninduzierten Schilddrüsenkarzinomen in dieser Altersgruppe wesentlich geringer ist.
Die Packungen, die jeweils 10 Einzeltabletten à 65 mg Kaliumjodid enthalten, müssen verschlossen, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt bei Raumtemperatur (bis 25o C) in einem Karton aufbewahrt werden. Auf diesem Karton müssen die Tablettenanzahl und das Ablaufdatum deutlich vermerkt sein. Der Karton muss an einer zentralen Stelle, die jederzeit zugänglich ist, gelagert werden.
Da die Tabletten zerdrückt und mit reichlich Flüssigkeit (eventuell gemeinsam mit einer kleinen Jause) eingenommen werden müssen, ist für das Vorhandensein einer ausreichenden Anzahl von Einmalbechern zu sorgen.
Die Tagesdosis für Kinder von 6 bis unter 12 Jahren beträgt e i n e Tablette, für Kinder ab 12 Jahren und älter, Erwachsene, Schwangere und Stillende z w e i Tabletten, die auf einmal eingenommen werden sollen. (Schwangere und Stillende dürfen nur eine Tagesdosis erhalten.)
Kaliumjodidtabletten dürfen im Anlassfall nur an jene Kinder ausgeteilt werden, für die eine Einwilligungserklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten vorliegt. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erhalten eine Information (pdf, 62 KB) über die Gefahren von radioaktivem Jod, sowie über die Vorteile und mögliche Nebenwirkungen bzw. Kontraindikationen der Kaliumjodidtabletten. Damit verbunden ist der Hinweis, dass die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in Zweifelsfällen die Einnahme der Tabletten durch ihre Kinder mit ihrem Arzt/ihrer Ärztin abklären müssen. Kontraindikationen (Gegenanzeigen für die Einnahme von Kaliumjodidtabletten) sind der Schule umgehend mitzuteilen. Die bereits vorliegenden Einverständniserklärungen behalten ihre Gültigkeit.
Ganz wesentlich ist:
Die Kaliumjodidtabletten dürfen im Katastrophenfall nur nach ausdrücklicher Empfehlung durch die Gesundheitsbehörden, die über die Massenmedien erfolgt, eingenommen werden.
Im Anlassfall empfehlen die Gesundheitsbehörden je nach der zu erwartenden Strahlenbelastung verschiedenen Zielgruppen die Einnahme der Tabletten:
Dieser Empfehlung über Rundfunk und Fernsehen geht ein Alarm mittels Sirenen oder Lautsprecherwagen voraus. In der Anlage findet sich eine grafische Darstellung der verwendeten Sirenensignale, die die Verlautbarungen im Rundfunk und Fernsehen ankündigen.
Erinnert wird an die empfohlene Vorgangsweise an Schulen, wobei regionale Gegebenheiten berücksichtigt werden können:
1. Bedarfserhebung:
Die Direktionen der Schulen erheben den Bedarf (jeweils eine
Tagesdosis ) an Kaliumjodidtabletten für alle Schüler/innen und eine volle Packung für die an der Schule tätigen
Personen bis zum 40. Lebensjahr. Auf die Gesamtsumme des ermittelten Bedarfs ist ein Sicherheitszuschlag von 20 %
hinzuzurechnen. Im Falle von Internatsschulen ist eine komplette Einzelpackung à 10 Tabletten pro Schüler/in
vorzusehen. Für mehrtägige Schulveranstaltungen sind ausreichend Tabletten vorhanden.
2. Der nächstliegenden Apotheke bzw. dem/der eine Hausapotheke führenden Arzt/Ärztin ist der Bedarf anzukündigen.
3. Das Kontingent ist unter Vorlage einer Bestätigung der Direktion und möglichst unter Rückgabe der alten Kontingente abzuholen.
Der Ort der Lagerung soll in der Schule allgemein zugänglich und allen bekannt sein.
4. Bei neu aufzunehmenden Kindern werden wie bisher das Elternmerkblatt und die Einverständniserklärung dem Elternfragebogen beigelegt. Die Einverständniserklärung wird von dem/der Schularzt/Schulärztin kontrolliert und an die Lehrer weitergegeben‚ die das Blatt den vorhandenen Listen beilegen. Die bereits vorliegenden Einverständniserklärungen behalten ihre Gültigkeit.
5. Im Anlassfall - nach ausdrücklicher Aufforderung der Zielgruppen durch die Gesundheitsbehörden - ist die altersentsprechende Tagesdosis anhand der Klassenlisten und der vorliegenden Einverständniserklärungen auszugeben. Die Tabletten werden zerdrückt und mit Flüssigkeit eingenommen. Eine kleine Jause kann gleichzeitig mit den Tabletten eingenommen werden.
6. Die Eltern sind durch Eintragung z.B. in das Mitteilungsheft von der Einnahme der ersten Tagesdosis zu informieren.
7. Bei Übertritt eines/einer Schülers/Schülerin in eine andere Schule wird die Einverständniserklärung gemeinsam mit den schulärztlichen Unterlagen weitergegeben.
Ratgeber "Strahlenschutz an Schulen"
Weitere Informationen unter:
Bundesministerium für Inneres (http://www.bmi.gv.at)
Bundesministerium für
Gesundheit, Familie und Jugend (http://www.bmgfj.gv.at/)
Zivilschutzverband (http://www.zivilschutzverband.co.at/zivilschutz)
Geändert am 18.09.2008