Ratgeber „Strahlenschutz an Schulen“

Angenommen wird der Durchzug radioaktiver Wolken durch das Bundesgebiet oder durch Teile des Bundesgebietes.

Wie soll eine Schule mit dem Strahlenschutz beginnen?

  • Es wird ein Team aus Mitgliedern der Schulgemeinschaft gebildet, das die Checkliste durcharbeitet.

  • Team und Schulleitung definieren die Informationskette im Schulhaus, besprechen notwendige Anschaffungen und erarbeiten einen individuellen Ablaufplan für den Schulstandort.

  • Dieser Ablaufplan wird allen, die im Schulhaus arbeiten, zur Kenntnis gebracht. Es soll jeder/jedem klar sein, was sie/er im Ernstfall zu tun hat.

  • An die Eltern sowie an die Schüler/innen ergehen Informationen über die für sie wichtigen Punkte des Planes.

  • Eine Übung des Ablaufs nach dem erarbeiteten Plan wird empfohlen.

Die Alarmierung der Schulen erfolgt grundsätzlich mit den Zivilschutz-Warnsignalen. Über das staatliche Krisenmanagement werden den Schulen im Ernstfall nicht nur Informationen, sondern auch Empfehlungen und Anweisungen übermittelt. Auch eventuelle Anweisungen des Landeshauptmannes werden über den ORF (Radio und Fernsehen) verlautbart.

Da im Anlassfall eine geregelte Kommunikation mit der vorgesetzten Dienstbehörde wahrscheinlich nicht möglich sein wird, kommt der Information über den ORF große Bedeutung zu.

Den Empfehlungen des staatlichen Krisenmanagements ist auf alle Fälle Folge zu leisten!

Check-Liste (Empfehlung)

Diese Check-Liste dient der Erstellung eines individuellen Katastrophenplanes für eine bestimmte Schule. Das bedeutet, dass je nach Schulsituation gewisse Teile wegzulassen oder hinzuzufügen sind.

A) Technisch

  • Ist ein Radiogerät vorhanden? Wo ist es aufbewahrt?
  • Sind die Batterien gesondert gelagert, werden sie jährlich überprüft?
  • Ist das Zivilschutzsignal (Sirene) in der Schule hörbar?
  • Auffällig undichte Fenster dem Schulerhalter melden!
  • Sind sonstige Lüftungsöffnungen (auch behelfsmäßig) verschließbar?
  • Eventuell Bevorratung eines breiten Klebebandes!
  • Für Wien: Abonnieren des Sirenennewsletters unter: http://www.wien.gv.at/sirenen/sirenen

B) Medizinisch

  • Überprüfung bzw. Neueinlagerung der Kaliumjodidtabletten.
  • Bereitliegen und Zugänglichkeit der Kaliumjodidtabletten, Kennzeichnung des Aufbewahrungsortes.
  • Zustimmungserklärungen der Eltern für die Verabreichung komplettieren sowie Unterlagen zur Verabreichung (Schülerlisten, Medizinische Informationen über Dosierung ) aktualisieren, Sicherheitskopien erstellen und in der Direktion, im Lehrerzimmer deponieren, Organisation der Verabreichung vorbereitend durchgehen.
  • Welche Schüler/innen benötigen Dauermedikamente? Lagerung derselben nach Absprache mit der Schulärztin/dem Schularzt.

C) Organisatorisch

  • Information von Lehrer/innen und Schüler/innen durch die Schulleitung (Informationskette). Anbringen von Hinweisschildern über den Lagerungsort der Kaliumjodidtabletten, Info-Tafeln (Warn- und Alarmsignale) und Kopien des schuleigenen Alarmplanes in allen Räumen!
  • Klären der Diensteinteilung unter besonderer Berücksichtigung von Schwangeren und Eltern von Kleinkindern. Die Aufsicht der Schüler/innen muss gewährleistet sein. Das bedeutet, dass anwesende Lehrer/innen auch über das Unterrichtsende hinaus Dienst versehen müssen.
  • Erstellung einer Elterninformation über folgende Punkte:
    Grundlegende Informationen über die Gefährdung durch radioaktive Strahlung und die Bedeutung der Sirenensignale (Elternabend, Folder, „Strahlenschutz-Ratgeber“ des Innenministeriums).
    Information über Kaliumjodidtabletten mit einem Hinweis auch auf die Haushaltsbevorratung.
    Dauermedikamente von Schüler/innen klären. (Rücksprache mit Schulärztin/Schularzt)
    Veranlassen der Abholung von Volksschulkindern und Kindern mit langem Schulweg mit Schutzbekleidung (Regenpelerine, Feinstaubmaske).
    Information der Eltern über den Alarmplan der Schule; Kenntnisnahme durch Unterschrift.
  • Entlassung der Schüler/innen klären: Klärung der Berechtigung zur Abholung der Schüler/innen. (Eltern sind berechtigt, ihre Kinder im Falle einer atomaren Katastrophe auch vor dem Unterrichtsende persönlich abzuholen.) Eigenberechtigte dürfen das Schulhaus selbständig verlassen.

Ablauf der notwendigen Maßnahmen im Katastrophenfall

A) Technisch

  • Radio/Fernsehgerät aufdrehen und laufend auf die Anordnungen achten!
  • Alle Türen und Fenster schließen!
  • Be- und Entlüftungsöffnungen schließen und Klimaanlagen abschalten!
  • Im Freien befindliche Personen und Exposituren informieren!
  • Eventuelle Öffnungen und undichte Fenster mit Klebeband abdichten.

B) Medizinisch

  • Vorbereitung zur Ausgabe der Kaliumjodidtabletten.
  • Ausgabe der Kaliumjodidtabletten erst nach Anweisung der Gesundheitsbehörden.
  • Dauermedikamente an betroffene Schüler/innen verabreichen (falls notwendig).

C) Organisatorisch

  • Die Schulleitung oder ihre Stellvertretung hat Sorge zu tragen, dass das Radio/ Fernsehen eingeschaltet wird und laufend die entsprechenden Empfehlungen des staatlichen Krisenmanagements verfolgt werden. Eine Rückfragemöglichkeit ist schwer möglich !
  • Einschalten des Computers, um auch per E-Mail Nachrichten empfangen zu können.
  • Das Telefon ist nur für akute Notfälle zu benützen, um den Einsatzkräften die Leitungen nicht zu blockieren !
  • Keinesfalls sind die Notrufnummern von Feuerwehr, Rettung und Polizei zu blockieren!
  • Die Lehrer/innen und Schüler/innen sind in geeigneter Form zu informieren. Vorgeschlagen wird ein stiller Alarm durch Schüler/innen/läufer.
  • Außerhalb des Gebäudes befindliche Schüler/innen und Lehrer/innen sind zu benachrichtigen.
  • Die Aufsicht über die Schüler/innen muss jederzeit gewährleistet sein.
  • Es wird nach Möglichkeit eine Fortsetzung des Unterrichts empfohlen.
  • Ist ein Entlassen der Schüler/innen aufgrund der Empfehlungen des staatlichen Krisenmanagements noch möglich, soll ein reibungsloses Verlassen der Schule erfolgen.
    Volksschulkindern und Schwangeren Schutzkleidung anlegen lassen.
  • Wenn aufgrund der Wettersituation und der darauffolgenden Anweisung des Krisenmanagements zu erwarten ist, dass die Schüler/innen nach Unterrichtsende nicht entlassen werden können, sondern ein Verbleib in der Schule zu empfehlen ist, sind verschiedene Maßnahmen durchzuführen: Überprüfen der Lehrerdienstliste für den Aufsichtsdienst nach Unterrichtsende, Information an Lehrer/innen und Kinder, dass ein Verbleiben in der Schule nach Unterrichtsende zu erwarten ist. Hinsichtlich der Entlassung der Schüler/innen Anweisungen bzw. Empfehlungen des staatlichen Krisenmanagements beachten. (siehe auch [Interner Link: Rundschreiben 25/2002 (broken link)] )

Häufig gestellte Fragen

Wer ist besonders gefährdet?

Je kleiner und jünger das Kind, desto größer ist seine Gefährdung. Deshalb wird empfohlen, gerade für junge Kinder und Schwangere Schutzkleidung, Masken und Schutzkleidung (Regenpelerine) und besonders Kaliumjodidtabletten zu bevorraten.

Wovor schützen die Kaliumjodidtabletten?

Die Kaliumjodidtabletten schützen ausschließlich die Schilddrüse vor der Aufnahme von radioaktivem Jod und damit vor der Gefahr einer Krebserkrankung der Schilddrüse.

Wie unterscheiden sich die Zivilschutz-Warnsignale von den Brandschutz-Warnsignalen?

Die Zivilschutz-Warnsignale (Sirenen) bedeuten: Sofort das Schulhaus aufsuchen, Türen und Fenster schließen, Radio aufdrehen.

Signal:
o Warnung: 3 Minuten dauernder Dauerton,
o Alarm: 1 Minuten auf- und abschwellender Heulton,
o Entwarnung: 1 Minute Dauerton.

Im Schulhaus kann auch ein Brandalarm-Signal gehört werden (Schulglocke), dieses Signal bedeutet: Sofort geordnet das Schulhaus verlassen!

Wie können wir für Schulveranstaltungen, wie Schikurse o.ä. vorsorgen?

Für Schulveranstaltungen wird es eigene Tablettenkontingente geben, die bei der Ersten-Hilfe-Einheit beigepackt werden sollen. Die Schülerlisten für die Kaliumjodidtablettengabe sollen ebenfalls mitgeführt werden. Außerdem wird es vor Ort ausreichend Vorräte in Apotheken und bei hausapothekenführenden Ärzt/inn/en geben. Bei Wandertagen sollen so rasch wie möglich geschlossene Räume aufgesucht werden.

Soll die Schule Wasser bevorraten?

Ein Wasservorrat muss im Schulbereich nicht angelegt werden, da die Aufrechterhaltung der Versorgung mit einwandfreiem Wasser auch im Falle einer großräumigen Kontamination für die erste Zeit gewährleistet ist.

Wo können wir uns noch informieren?

a) Homepages von BMI (www.bmi.gv.at)
BMGFJ (www.bmgfj.gv.at/cms/site/thema.html?channel=CH0781)
Zivilschutzverband (www.zivilschutzverband.co.at/zivilschutz)

b) BMI-Broschüre „Strahlenschutz-Ratgeber“ ( Verhalten bei Kernkraftwerksunfällen, Anleitung für vorbeugende Maßnahmen), in dem sowohl die notwendigen Fachinformationen, als auch Klebeetiketten und Sirenenwarntafeln enthalten sind. Auf besonderen Wunsch kann diese Broschüre auch mit einem Satz Overheadfolien bestellt werden.

c) Download der gesamten Broschüre „Wissen schützt“ (www.wien.gv.at/sirenen/sirenen)

d) Anfordern von Vortragenden vom Zivilschutzverband

e) Ratschläge erteilt die Hotline des Zivilschutzverbandes
mit der Service- Telefon-Nr: 0810 – 006306 ( für ganz Österreich )

Geändert am 15.05.2012

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