Allgemeine Informationen:
Meningokokken sind Bakterien, die eine gefährliche Hirnhautentzündung hervorrufen können, die oft innerhalb weniger Stunden zum Tod führen kann. Es gibt 13 verschiedene Untergruppen des Erregers, allerdings sind in Europa für mehr als 90% aller Erkrankungen die Gruppen B und C verantwortlich. Betroffen sind überwiegend Kleinkinder und Jugendliche.
Die Übertragung der Meningokokken erfolgt durch eine Tröpfcheninfektion besonders in der kalten Jahreszeit direkt von Mensch zu Mensch, nicht über Wasser oder Lebensmittel. Es kann im Wesentlichen zu 2 Erkrankungsformen kommen: eine eitrige bakterielle Meningitis (Hirnhautentzündung) und die Meningokokken-Sepsis.
Die ersten Symptome sind unspektakulär und grippeähnlich, die Erkrankung kann allerdings innerhalb weniger Stunden lebensgefährlich verlaufen, deshalb ist eine rechtzeitige Diagnose und hochdosierte Antibiotikagabe besonders wichtig. Die Erkrankung kann damit geheilt werden.
Im Falle einer Erkrankung wird bei den unmittelbaren Kontaktpersonen eine so genannte Chemoprophylaxe mit bestimmten Antibiotika durchgeführt.
In Österreich werden jährlich ca. 100 Erkrankungsfälle (meist durch Meningokokken der Gruppe B und C registriert.
Schutz durch Impfung:
Gegen Meningokokken der Gruppe C gibt es neue konjugierte Impfstoffe, welche ab dem vollendeten 2. Lebensmonat
angewendet werden können und einen lebenslangen Impfschutz bieten. Bei Reisen in Endemiegebiete (z.B. Saharagürtel,
Afrika) kann nach 6-12 Monaten die Impfung mit einem konjugierten Meningokokken-C-Impfstoff durch einen tetravalenten
Impfstoff (Serogruppen A, C, W135, Y) ergänzt werden. Dieser tetravalente Impfstoff bietet für maximal 3-5 Jahre
Schutz. Ein Impfstoff, der die Meningokokken-B-Erkrankung verhüten kann, ist noch in Entwicklung, es wird allerdings
noch Jahre dauern, bis er für die Anwendung zur Verfügung steht.
Impfung für Reisen in bestimmte Länder:
Meningokokken-Erkrankungen sind selten, aber besonders schwerwiegend und verlaufen oft tödlich, weshalb in manchen europäischen Ländern mit hoher Erkrankungshäufigkeit der Meningokokken-C eine allgemeine Impfung für Kinder eingeführt worden ist.
In Großbritannien wurde 1999 durch eine nationale Impfkampagne bei Kindern und Jugendlichen die Erkrankungsrate bei der Gruppe C um 80% gesenkt.
Die Impfung ist eine so genannte Indikationsimpfung und wird in erster Linie als Reiseimpfung bei Reisen in Länder mit erhöhten Meningokokken-Erkrankungsraten empfohlen.
Das sind derzeit besonders Großbritannien, Spanien, Portugal, Ireland, Niederlande, Belgien, Teile von Kanada und Frankreich. Der aktuelle Stand kann telefonisch bei der Meningokokken-Referenz-Zentrale erfragt werden.
Aktuellen Informationen zufolge gibt es derzeit eine Häufung von Meningokokkenmeningitis des Typs C in Südwestfrankreich, deshalb liegt eine Impfempfehlung des Französischen Gesundheitsministeriums vor: alle Personen sollen mindestens 10 Tage vor dem Beginn des geplanten Aufenthaltes in diesen Gebieten geimpft werden, besonders Kinder und Jugendliche bzw. Personen im Alter von 2 Monaten bis 24 Jahre, die dort Gemeinschaftseinrichtungen mit den dortigen BewohnerInnen benützen.
Zudem ist die Impfung auch jedem, der sich schützen will, besonders aber beruflich exponierten Personen, zu empfehlen.
Bei der Planung von Sprachaufenthalten oder anderen Schulveranstaltungen sind die Eltern oder Erziehungsberechtigten über den in diesem Erlass ausgeführten Sachverhalt zu informieren. Es obliegt den Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten eine Impfung durchführen zu lassen.
Soferne seitens des Leiters einer Schulveranstaltung eine Impfung in Erwägung gezogen wird, kann sie in allen
Gesundheitsämtern, Hygiene-Instituten, weiters Institute für spezifische Prophylaxe, sowie bei den niedergelassenen
Ärztinnen und Ärzten auf Anfrage durchgeführt werden. Die Impfung ist zu bezahlen.
Sonstige Hinweise:
Bei unmündigen Minderjährigen (Kinder vor Vollendung des 14. Lebensjahres) ist die Zustimmungserklärung eines
Elternteiles bzw. der Person, die mit der Pflege und Erziehung betraut ist, einzuholen. Jugendliche müssen selbst
einwilligen, wenn sie die Einsichtsfähigkeit und Urteilsfähigkeit besitzen.
Zusätzliche Informationen sind abrufbar unter:
BMSG: http://www.bmsg.gv.at
Meningokokken-Referenz-Zentrale Graz unter www.ages.at
Telefon: 0316 32 16 43-0
E-mail: humanmed.graz@ages.at
Örtliche Gesundheitsbehörden
Geändert am 24.08.2006