Die Autonomiebewegung hat seit den 90-er Jahren in Österreich eine Stärkung der Selbstverantwortlichkeit von Lehrpersonen, Lehrerteams und Schulen in der methodisch-didaktischen Arbeit gebracht. Die im internationalen Trend liegenden Vergleiche von Entwicklungen auf der regionalen, nationalen und europäischen Ebene (vgl. PISA, TIMSS) verlangen eine komplementäre Strategie bei der Planung von Unterricht und schulbezogenen Entwicklungen.
Ihr entspricht die Erstellung von Standards für Grundkompetenzen, mit denen eine zeitgemäße Grundbildung definiert, ihre Umsetzung gefördert und ein prüfender Blick darauf ermöglicht werden soll. Bildungsstandards werden zeigen, inwieweit Schulen ihre Kernaufgabe der Vermittlung von allgemein als notwendig angesehenen Kompetenzen erfüllen. Sie wollen der Autonomie einen Rahmen geben und durch Setzen von Maßstäben die Verantwortlichkeit stärken.
Die funktionale Aufgabe von Bildungsstandards und die Ziele einer zeitgemäßen Allgemeinbildung stehen nicht im Widerspruch zueinander. Sie ergänzen einander vielmehr. Der Auftrag der schulischen Bildung geht allerdings darüber hinaus. Er zielt auf Persönlichkeitsentwicklung und Weltorientierung, die sich aus der Begegnung mit zentralen Gegenständen unserer Kultur ergeben.
Mit einer Novelle zum Schulunterrichtsgesetz (SCHUG) wurde die rechtliche Grundlage für die Einführung von Bildungsstandards geschaffen. Die darauf bezogene Verordnung legt in einzelnen Unterrichtsgegenständen fest, was Schülerinnen und Schüler nach der 4. und 8. Schulstufe können sollen. Die regelmäßige Überprüfung der Standards sichert und optimiert die Qualität des Unterrichts, Lehrerinnen und Lehrer bekommen eine Rückmeldung über die Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler.
Die Bildungsstandards wurden seit Herbst 2001 entwickelt und in der Pilotphase an rund 300 Schulen erprobt. Lehrerinnen und Lehrer der Pilotschulen waren in die Entwicklung eingebunden und fungierten als fachdidaktische Expert/innen. Die Schulpartner, Elternverbände und die Lehrervertretungen waren im Entwicklungsprozess einbezogen bzw. wurden regelmäßig informiert; diese Angebote werden weitergeführt. Die Einführung an Volks- und Hauptschulen sowie AHS erfolgt mit dem In-Kraft-Treten der Verordnung per 1.1.2009 wie geplant im Schuljahr 2008/09, die ersten Überprüfungen auf der 8. Schulstufe sind ab 2012, auf der 4. Schulstufe ab 2013 vorgesehen.
Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird
Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über Bildungsstandards im Schulwesen (BGBl. II Nr. 1/2009 v. 2.1.2009)
Landeskoordinator/innen und Landesfachkoordinator/innen – Ansprechpartner/innen für Fragen zu den Bildungsstandards
Schulen bzw. Lehrer/innen, die sich mit den Billdungsstandards erstmals oder bereits vertiefend
auseinandersetzen, sollen einen möglichst niederschwelligen Support erhalten. Die Landes(fach)koordinator/innen sollen
als erste Ansprechpersonen für Fragen zu den Bildungsstandards fungieren. Ihre Rolle im Prozess wird hier beschrieben:
(pdf, 12 KB).
Ihre Adressen finden Sie hier:
(pdf, 92 KB)
Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens
Nähere Informationen:
MinR Mag. Augustin Kern (Sektion I: Koordinator Bildungsstandards)
augustin.kern@bmukk.gv.at
Geändert am 08.01.2009