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Jedes Kind in Österreich hat das Recht auf höchste Qualität im Unterricht. Deshalb wurden die Bildungsstandards entwickelt. Sie überprüfen, inwieweit Schulen ihre Kernaufgabe der Vermittlung von allgemein als notwendig angesehenen Kompetenzen erfüllen.
Mit einer Novelle zum Schulunterrichtsgesetz (SCHUG) wurde die rechtliche Grundlage für die Einführung von Bildungsstandards geschaffen. Die darauf bezogene Verordnung legt in einzelnen Unterrichtsgegenständen fest, was Schülerinnen und Schüler nach der 4. und 8. Schulstufe können sollen. Die regelmäßige Überprüfung der Standards setzt Maßstäbe und sichert die Qualität des Unterrichts. Lehrerinnen und Lehrer bekommen eine Rückmeldung über die Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler.
Die Pilotphase der Bildungsstandards startete im Herbst 2001. Lehrerinnen und Lehrer der rund 300 Pilotschulen
waren in die Entwicklung eingebunden und fungierten als fachdidaktische ExpertInnen. Schulpartner, Elternverbände und
die Lehrervertretungen wurden regelmäßig informiert.
Mit dem In-Kraft-Treten der Verordnung per
1.1.2009 erfolgte die österreichweite Einführung der Bildungsstandards an Volks- und Hauptschulen sowie AHS. Im
Schuljahr 2011/12 findet in der 8. Schulstufe zum ersten Mal eine Standardüberprüfung in „Mathematik“ statt, 2012/13 in
„Englisch“ und 2013/14 in „Deutsch“. Alle rund 90.000 SchülerInnen machen mit. Für die 4. Schulstufe finden die Tests
ab dem Schuljahr 2012/13 in „Mathematik“ und 2013/14 in „Deutsch, Lesen, Schreiben“ statt. Alle rund 85.000
SchülerInnen sind dabei.
Als AnsprechpartnerInnen stehen Schulen und LehrerInnen die Landes(fach)koordinatorInnen in den Bundesländern zur Verfügung.
Landes(fach)koordinatorInnen (pdf, 108 KB)
Kompetenzbereiche der Landes(fach)koordinatorInnen (pdf, 36 KB)
Nähere Informationen:
MinR Mag. Augustin Kern (Sektion I: Koordinator Bildungsstandards)
augustin.kern@bmukk.gv.at
Geändert am 10.01.2012