Gender Mainstreaming (GM)

GM ist eine durch die Ratifikation des Amsterdamer Vertrags (1998) eingegangene Verpflichtung Österreichs im Rahmen der Europäischen Union, zu der sich die Bundesregierung in mehreren Ministerratsbeschlüssen (2000, 2003, 2004, 2008 und 2011) bekannt hat. Im Jahr 2000 wurde unter dem Vorsitz von Bundesministerin Maria Rauch-Kallat eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG GM) eingerichtet. Unter dem Vorsitz von BM Gabriele Heinisch-Hosek erfolgte 2008 die Erweiterung der Bezeichnung und des Aufgabenbereichs der Arbeitsgruppe auf Gender Mainstreaming/Budgeting (IMAG GMB). Die Homepage der Interministeriellen Arbeitsgruppe Gender-Mainstreaming/Budgeting bietet weitere Informationen über die politischen und rechtlichen Vorgaben, über den Stand der Umsetzung auf Bundesebene, über die einzelnen Projekte der Ressorts sowie weiterführende Links.

Ziele und Rahmenbedingungen von GM

GM zielt auf …

  • die Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen und Männern, Mädchen und Burschen
  • einen Ausgleich geschlechtsspezifischer Benachteiligungen und auf die Beseitigung von Ungleichstrukturen im Geschlechterverhältnis
  • gleichberechtigte Partizipation von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen

GM nimmt Bezug …

  • auf unterschiedliche gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Rollenvorgaben für Frauen und Männer, Mädchen und Burschen
  • analysiert Entstehungszusammenhänge und Ursachen dieser Unterschiede und
  • sieht diese Unterschiede als historisch bedingt und damit als veränderbar an

GM (er)fordert …

  • die Verantwortungsübernahme auf den Führungsebenen (Top Down) einer Organisation
  • die Berücksichtigung einer geschlechterbezogenen Sichtweise in den Arbeitsroutinen und –abläufen der Organisation
  • eine strukturierte und systematische Vorgehensweise
  • die Bereitstellung von Arbeitshilfen und Instrumenten
  • ausreichend Ressourcen

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

Landesschulräte und Stadtschulrat

Pädagogische Hochschulen

In der aktuellen Novellierung des Hochschulgesetzes (September 2010) wurde im § 9 ergänzend weitere leitende Grundsätze formuliert, die zu beachten sind:

" Gender- und Diversity-Kompetenz

(8) Die Pädagogischen Hochschulen haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Strategie des Gender Mainstreaming anzuwenden und die Ergebnisse im Bereich der Gender Studies und der gendersensiblen Didaktik zu berücksichtigen.“

Weitere Infos: http://www.bmukk.gv.at/schulen/recht/erk/hsg_novelle_2010.xml

Geändert am 21.09.2011

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